18.11.2014 Aufrufe

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>ZBI</strong> 8 Steuerliche Grundlagen<br />

gelten<strong>de</strong>m Recht gewerbesteuerfrei, soweit dieser auf<br />

eine unmittelbar beteiligte natürliche Person entfällt.<br />

Hingegen gehört <strong>de</strong>r Gewinn aus <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>r Objektpersonengesellschaft durch<br />

die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG zum Gewerbeertrag <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

da er gera<strong>de</strong> nicht „auf eine natürliche Person<br />

als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer entfällt“,<br />

son<strong>de</strong>rn auf die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG, über die <strong>de</strong>r Anleger<br />

nur mittelbar an <strong>de</strong>r Objektgesellschaft beteiligt<br />

ist. Dies gilt aufgrund <strong>de</strong>r ausdrücklichen Regelung <strong>de</strong>s<br />

§ 9 Nr. 1 Satz 6 GewStG auch dann, wenn hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Einkünfte <strong>de</strong>r veräußerten Objektpersonengesellschaft<br />

an sich die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Kürzungsvorschrift<br />

§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorliegen.<br />

Ausschüttungsempfänger abgeführt und wirken somit<br />

als Steuerzahlung für die an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG beteiligten<br />

Anleger entsprechend <strong>de</strong>ren jeweiliger Beteiligungsquote.<br />

Steuerzahlungen für <strong>de</strong>n Anleger<br />

Die Emittentin, die Objektpersonengesellschaften und<br />

die Objektkapitalgesellschaften übernehmen die Zahlung<br />

von Steuern für die Anleger. Dies geschieht in Folgen<strong>de</strong>m<br />

Umfang. Soweit die <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG und die<br />

Objektpersonengesellschaften für ihre liqui<strong>de</strong>n Mittel<br />

Guthabenzinsen erhalten, müssen sie Kapitalertragsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag für diese Zinsen bezahlen.<br />

Die insoweit geschul<strong>de</strong>te Kapitalertragsteuer<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag wird von <strong>de</strong>n die Zinsen<br />

gutschreiben<strong>de</strong>n Kreditinstituten einbehalten und für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r jeweiligen Gesellschaft an die Finanzverwaltung<br />

ausgekehrt.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Transparenz <strong>de</strong>r Personengesellschaften<br />

wirkt diese Kapitalertragsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlung<br />

letztendlich für die Anleger <strong>de</strong>r<br />

Zbi 8 holDING KG. Die Kreditinstitute haben also die<br />

Kapitalertragsteuer und <strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag mittelbar<br />

für Rechnung <strong>de</strong>r Anleger abgeführt. Die Anleger<br />

können sich diese Steuerzahlung anteilig entsprechend<br />

ihrer jeweiligen Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG<br />

auf die persönliche Einkommensteuer anrechnen lassen.<br />

Gleiches gilt bezüglich <strong>de</strong>r von Objektkapitalgesellschaften<br />

bei Gewinnausschüttungen abzuführen<strong>de</strong>n<br />

Kapitalertragsteuer und <strong>de</strong>s Solidaritätszuschlages.<br />

Auch diese Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

wird für Rechnung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG als<br />

167

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!