ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
ZBI-Professional8-Prospekt - Beteiligungsfinder.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>ZBI</strong> 8 Rechtliche Grundlagen<br />
gung stellen o<strong>de</strong>r sich im Wege <strong>de</strong>r stillen Gesellschaft<br />
an diesen beteiligen, wenn für diese Finanztransaktionen<br />
von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Publikumsgesellschaften ausreichen<strong>de</strong><br />
Sicherheiten in Form von erstrangigen Grundschul<strong>de</strong>n<br />
bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Von <strong>de</strong>r Geschäftsführung in <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG ist<br />
die Geschäftsführung in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften zu<br />
unterschei<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Objektgesellschaften kann eine an<strong>de</strong>re Person<br />
o<strong>de</strong>r Gesellschaft die Geschäftsführung innehaben.<br />
I. d. r. wird aber die Geschäftsleitung <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING<br />
KG auch die Geschäftsführungsaufgaben in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />
übernehmen. Da die Zbi 8 HOLDING<br />
KG in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften i. d. R. Mehrheitsgesellschafterin<br />
ist, wird sie, vertreten durch ihre Geschäftsleitung,<br />
mit ihren Stimmen in <strong>de</strong>n Objektgesellschaften<br />
gemäß <strong>de</strong>m in diesem <strong>Prospekt</strong> abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Objektgesellschaften die<br />
maßgeblichen Entscheidungen treffen. Dieser Gesellschaftsvertrag<br />
sieht eine Bindung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Objektgesellschaften an <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
und einen Beschlusskatalog vor,<br />
<strong>de</strong>r eine Umsetzung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG in<br />
<strong>de</strong>n Objektgesellschaften sicherstellt.<br />
9.2.5 Informations- und Kontrollrechte<br />
Die Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>ZBI</strong> 8 HOLDING KG fassen ihre<br />
Entscheidungen grundsätzlich durch Gesellschafterbeschlüsse<br />
in Gesellschafterversammlungen.<br />
Die Gesellschafter wer<strong>de</strong>n mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens<br />
zwei Wochen über die Einberufung zu einer or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Gesellschafterversammlung informiert. In<br />
dieser Einladung wer<strong>de</strong>n Ort und Zeit <strong>de</strong>r Versammlung<br />
sowie die Tagesordnungspunkte bekannt gegeben. Bei<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung wird u. a. über die Auswahl<br />
und die tatsächlich zu realisieren<strong>de</strong>n Investitionen<br />
entschie<strong>de</strong>n.<br />
Wenn min<strong>de</strong>stens 10 % <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
o<strong>de</strong>r die Geschäftsführung es verlangen, kann je<strong>de</strong>rzeit<br />
eine außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />
einberufen wer<strong>de</strong>n. Die Einladungsfrist beträgt<br />
hierbei eine Woche, wobei <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Absendung und<br />
<strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung nicht mitzählen. Die außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Gesellschafterversammlung kann auch im<br />
schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn Gesellschafter, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 30 %<br />
<strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Gesellschaft auf sich vereinen, anwesend<br />
o<strong>de</strong>r vertreten sind. Ein Gesellschafter kann<br />
sich bei <strong>de</strong>r Versammlung durch einen mit Einzelfallvollmacht<br />
versehenen an<strong>de</strong>ren Gesellschafter, einen<br />
Verwandten gemäß Steuerklasse I o<strong>de</strong>r II im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 15 Absatz 1 ErbStG, ein von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtetes Mitglied <strong>de</strong>r steuer- o<strong>de</strong>r<br />
rechtsberaten<strong>de</strong>n Berufe, <strong>de</strong>n Beirat, ein Beiratsmitglied<br />
o<strong>de</strong>r durch einen Finanzdienstleister vertreten lassen.<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann je<strong>de</strong>rzeit in Angelegenheiten<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft Auskunft von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung,<br />
<strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur, <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
und gegebenenfalls vom Beirat verlangen. Sollte<br />
er in einer angemessenen Frist keine Auskunft erhalten,<br />
kann er einen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Sachverständigen mit <strong>de</strong>r Einsichtnahme <strong>de</strong>r Bücher<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beauftragen. Die Auskunftserteilung<br />
sowie die Einsichtnahme in Bücher und Schriften darf<br />
von <strong>de</strong>r Geschäftsleitung verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
zu befürchten ist, dass diese Rechte zu gesellschaftsfrem<strong>de</strong>n<br />
Zwecken ausgeübt wer<strong>de</strong>n und hierdurch <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.<br />
Die Gesellschaft entschei<strong>de</strong>t grundsätzlich mit einfacher<br />
Mehrheit <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen.<br />
Bestimmte Beschlüsse, wie z. B. die Abweichung<br />
von <strong>de</strong>n Investitionskriterien im Einzelfall o<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages selbst, bedürfen einer<br />
qualifizierten Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />
teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als<br />
nicht abgegebene Stimmen.<br />
Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begrün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft än<strong>de</strong>rn, bedürfen <strong>de</strong>r<br />
Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
135