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Festschrift zur 90-Jahr-Feier - LLA IMST

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Ing. Walpurga Schnegg / Ing. Robert Neuner<br />

Das Fremdpraktikum<br />

Die Kombination von theoretischer und praktischer Ausbildung<br />

an der Schule und die Vertiefung des Gelernten auf Praxisbetrieben<br />

haben sich zu einem wichtigen Bestandteil der Ausbildung<br />

an den landwirtschaftlichen Fachschulen etabliert. Zu den damit<br />

verbundenen Ausbildungszielen gehören die Förderung<br />

der Selbständigkeit und sozialer Kompetenzen, die Umsetzung<br />

von Kenntnissen und Fertigkeiten, das Vertrautwerden mit der<br />

beruflichen Realität und die vermehrte eigenverantwortliche<br />

Durchführung von Arbeiten.<br />

Die Verpflichtung <strong>zur</strong> Ableistung eines Fremdpraktikums wurde<br />

im <strong>Jahr</strong> 1988 im Lehrplan der Fachschule für Landwirtschaft<br />

verankert. In der Hauswirtschaft wurde diese Bestimmung mit<br />

der Etablierung der dreijährigen Ausbildung (1993) eingeführt.<br />

Seit diesem Zeitpunkt haben 640 Schüler/innen der Fachrichtung<br />

Landwirtschaft und 530 Schüler/innen der Fachrichtung<br />

ländliche Hauswirtschaft ein Fremdpraktikum absolviert.<br />

Als Berater/innen bei der Auswahl der Betriebe und der Koordination<br />

der zeitlichen Abwicklung fungieren Lehrpersonen.<br />

Diese Praktikantenbetreuer besuchen die Schüler/innen zumindest<br />

einmal während ihres Aufenthalts am jeweiligen Betrieb<br />

und machen sich dabei ein Bild von der Situation. Allenfalls<br />

erfüllen sie die Funktion eines Beraters, wenn Unstimmigkeiten<br />

auftreten.<br />

<strong>Festschrift</strong> <strong>90</strong> <strong>Jahr</strong>e <strong>LLA</strong> Imst<br />

Die Praktikanten/innen sind verpflichtet, ein Tagebuch zu führen.<br />

Diese Aufzeichnungen bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung<br />

mit der Struktur und den Abläufen im Betrieb<br />

und sind nach Beendigung des Praktikums dem Betreuungslehrer/in<br />

vorzulegen.<br />

Landwirtschaft<br />

In der Zeit zwischen dem zweiten und dritten <strong>Jahr</strong>gang sind<br />

insgesamt zehn Wochen Fremdpraktikum zu leisten. Das rein<br />

landwirtschaftliche Praktikum kann um bis zu vier Wochen verkürzt<br />

werden, wenn diese Zeit in einem gewerblichen Betrieb<br />

verbracht wird. Damit erhält der Schüler die Gelegenheit, auch<br />

in jenem Berufsfeld zu praktizieren, wo er nach Abschluss der<br />

landwirtschaftlichen Fachschule eine Lehre beginnen will.<br />

Die meisten Schüler wählen einen Betrieb in Tirol oder in einem<br />

benachbarten Bundesland, nicht selten sind sie im Rahmen<br />

der Almwirtschaft tätig. Einige suchen sich größere Betriebe in<br />

Deutschland oder fallweise sogar in Übersee (USA, Kanada).<br />

Seitens der Schule werden im Hinblick auf die Anforderungen<br />

an den Betrieb bestimmte Dinge vorgegeben. So sollte der<br />

Betriebsleiter gut ausgebildet sein (Facharbeiter, Meister), den<br />

Praktikanten zeitgemäß unterbringen und verpflegen können<br />

und dafür garantieren, dass er nicht als Saisonarbeitskraft missbraucht<br />

wird.<br />

Als Praktikant ist der Schüler nach wie vor in der Krankenversicherung<br />

des Erziehungsberechtigten mitversichert. Der Be-<br />

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