Festschrift zur 90-Jahr-Feier - LLA IMST
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Ing. Walpurga Schnegg / Ing. Robert Neuner<br />
Das Fremdpraktikum<br />
Die Kombination von theoretischer und praktischer Ausbildung<br />
an der Schule und die Vertiefung des Gelernten auf Praxisbetrieben<br />
haben sich zu einem wichtigen Bestandteil der Ausbildung<br />
an den landwirtschaftlichen Fachschulen etabliert. Zu den damit<br />
verbundenen Ausbildungszielen gehören die Förderung<br />
der Selbständigkeit und sozialer Kompetenzen, die Umsetzung<br />
von Kenntnissen und Fertigkeiten, das Vertrautwerden mit der<br />
beruflichen Realität und die vermehrte eigenverantwortliche<br />
Durchführung von Arbeiten.<br />
Die Verpflichtung <strong>zur</strong> Ableistung eines Fremdpraktikums wurde<br />
im <strong>Jahr</strong> 1988 im Lehrplan der Fachschule für Landwirtschaft<br />
verankert. In der Hauswirtschaft wurde diese Bestimmung mit<br />
der Etablierung der dreijährigen Ausbildung (1993) eingeführt.<br />
Seit diesem Zeitpunkt haben 640 Schüler/innen der Fachrichtung<br />
Landwirtschaft und 530 Schüler/innen der Fachrichtung<br />
ländliche Hauswirtschaft ein Fremdpraktikum absolviert.<br />
Als Berater/innen bei der Auswahl der Betriebe und der Koordination<br />
der zeitlichen Abwicklung fungieren Lehrpersonen.<br />
Diese Praktikantenbetreuer besuchen die Schüler/innen zumindest<br />
einmal während ihres Aufenthalts am jeweiligen Betrieb<br />
und machen sich dabei ein Bild von der Situation. Allenfalls<br />
erfüllen sie die Funktion eines Beraters, wenn Unstimmigkeiten<br />
auftreten.<br />
<strong>Festschrift</strong> <strong>90</strong> <strong>Jahr</strong>e <strong>LLA</strong> Imst<br />
Die Praktikanten/innen sind verpflichtet, ein Tagebuch zu führen.<br />
Diese Aufzeichnungen bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung<br />
mit der Struktur und den Abläufen im Betrieb<br />
und sind nach Beendigung des Praktikums dem Betreuungslehrer/in<br />
vorzulegen.<br />
Landwirtschaft<br />
In der Zeit zwischen dem zweiten und dritten <strong>Jahr</strong>gang sind<br />
insgesamt zehn Wochen Fremdpraktikum zu leisten. Das rein<br />
landwirtschaftliche Praktikum kann um bis zu vier Wochen verkürzt<br />
werden, wenn diese Zeit in einem gewerblichen Betrieb<br />
verbracht wird. Damit erhält der Schüler die Gelegenheit, auch<br />
in jenem Berufsfeld zu praktizieren, wo er nach Abschluss der<br />
landwirtschaftlichen Fachschule eine Lehre beginnen will.<br />
Die meisten Schüler wählen einen Betrieb in Tirol oder in einem<br />
benachbarten Bundesland, nicht selten sind sie im Rahmen<br />
der Almwirtschaft tätig. Einige suchen sich größere Betriebe in<br />
Deutschland oder fallweise sogar in Übersee (USA, Kanada).<br />
Seitens der Schule werden im Hinblick auf die Anforderungen<br />
an den Betrieb bestimmte Dinge vorgegeben. So sollte der<br />
Betriebsleiter gut ausgebildet sein (Facharbeiter, Meister), den<br />
Praktikanten zeitgemäß unterbringen und verpflegen können<br />
und dafür garantieren, dass er nicht als Saisonarbeitskraft missbraucht<br />
wird.<br />
Als Praktikant ist der Schüler nach wie vor in der Krankenversicherung<br />
des Erziehungsberechtigten mitversichert. Der Be-<br />
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