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Ahg. Zivilarena - Konversion Schweinfurt - Bundesanstalt für ...

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Abschlussbericht <strong>Schweinfurt</strong> nach der Army | Seite 9 / 39<br />

Auch die <strong>Bundesanstalt</strong> für Immobilienaufgaben<br />

(BImA) ist im Gremium vertreten.<br />

Der <strong>Konversion</strong>sbeirat soll den<br />

Entwurf von Perspektiven für die zivile<br />

Nachnutzung der Flächen unterstützen<br />

und den gesamten Prozess der <strong>Konversion</strong><br />

begleiten. Auf Empfehlung des<br />

Beirats hin haben Stadt und Landkreis<br />

<strong>Schweinfurt</strong> im Mai 2012 die<br />

Luftansicht Yorktown Village<br />

BulwienGesa AG mit der Anfertigung<br />

eines immobilien- und regionalwirtschaftlichen<br />

Gutachtens als Grundlage für die<br />

Erarbeitung von wirtschaftlich tragbaren<br />

und nachhaltig umsetzbaren Nachnutzungskonzepten<br />

beauftragt. Da der<br />

Prozess schon im Vorgriff auf den Truppenabzug<br />

vorbereitet wurde, ist nun Zeit<br />

gewonnen für die gründliche Analyse der<br />

Potenziale der Flächen. Vor allem aber<br />

ergeben sich Chancen für die Entwicklung<br />

von Ideen für ihre künftige Nutzung.<br />

Machen Sie mit!<br />

Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei<br />

diesem Gestaltungsprozess von Beginn<br />

an dabei sein. Ihre Beteiligung an der<br />

Ideenfindung für die Nachnutzung<br />

wird ein zentraler Bestandteil des Gutachtens.<br />

Als „Experten ihres eigenen<br />

Lebensumfelds“ können Sie kundig<br />

Auskunft geben über die Bedürfnisse<br />

von Stadt und Umland und vielleicht<br />

haben Sie selbst Ideen für die Zukunft<br />

der Flächen!<br />

In einem ersten Schritt ging es darum,<br />

parallel zur Analyse der Faktenlage,<br />

erste Perspektiven dafür zu entwerfen,<br />

wie die Flächen „nach der Army“<br />

genutzt werden könnten. Zwischen<br />

dem 27. Oktober und 18. November<br />

2012 waren Ihre Ideen online auf<br />

zivilarena.de gefragt. Und am<br />

30. November waren Sie ab 16:00 Uhr<br />

herzlich zur Ideenwerkstatt im Konferenzzentrum<br />

Maininsel eingeladen. Alle<br />

Beiträge wurden anschließend ausgewertet<br />

und fließen in das Gutachten<br />

der BulwienGesa AG ein.<br />

Wem gehören die Flächen?<br />

Die den ausländischen Streitkräften überlassenen<br />

Grundstücke in Deutschland<br />

befinden sich zum überwiegenden Teil im<br />

Eigentum der <strong>Bundesanstalt</strong> für Immobilienaufgaben<br />

(BImA). Aber auch Flächen<br />

im Eigentum Dritter sind auf vertraglicher<br />

Basis für die militärische Nutzung<br />

sichergestellt. So sind im Übungsgelände<br />

Brönnhof große Flächenanteile angemietet<br />

und müssen nach dem Auslaufen der<br />

militärischen Nutzung an die Eigentümer<br />

zurückgegeben werden.<br />

Die für <strong>Schweinfurt</strong> zuständigen<br />

BImA-Dienststellen in Nürnberg und<br />

Würzburg stellen die beschriebenen Liegenschaften<br />

den ausländischen Streitkräften<br />

zur Verfügung und unterstützen die<br />

US-Army bei allen Angelegenheiten, die<br />

die Liegenschaft betreffen. Die US-Armee<br />

hat an den durch sie genutzten Flächen<br />

ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.<br />

Sobald die US-Army eine Fläche<br />

aufgibt, wickelt die BImA die Rechtsverhältnisse<br />

mit den USA ab. Als Immobiliendienstleister<br />

des Bundes hat sie dann<br />

die Aufgabe, die nicht für Bundeszwecke<br />

benötigten Liegenschaften mit dem Ziel<br />

einer zivilen Folgenutzung zeitnah zu verwerten.<br />

Das kann ein Verkauf an private<br />

Erwerber sein, aber auch an die Kommunen<br />

selbst.<br />

Die Stadt und die Gemeinden genießen<br />

ein Erstzugriffsrecht an den militärischen<br />

Flächen, wenn sie für kommunale<br />

Pflichtaufgaben benötigt werden.<br />

Der Verkaufspreis der einzelnen Flächen<br />

wird durch Gutachten und die Marktlage<br />

bestimmt und ist im Vorfeld schwer einzuschätzen.<br />

Mit dem Abzug der Militärs fallen die<br />

Flächen wieder in die Planungshoheit<br />

von Stadt und Gemeinden. Diese können<br />

durch entsprechende Änderungen<br />

ihrer Flächennutzungspläne und im Detail<br />

dann durch die Aufstellung von Bebauungsplänen<br />

die Art der künftigen Nutzung<br />

steuern.

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