Download Schullehrplan ABU, EFZ - Bildungszentrum Interlaken
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Die Prüfungsaufgaben der Schlussprüfung berücksichtigen 3-5 Themen des <strong>Schullehrplan</strong>s. Jede<br />
Lehrperson bestimmt die Anzahl der Aufgaben selber.<br />
Zwei Themen werden durch das Ressort <strong>ABU</strong> bzi bestimmt. Die Wahlthemen können Inhalt der<br />
Schlussprüfung sein. Die Themen der Schlussprüfung werden den Lernenden in der Woche 13<br />
bekannt gegeben.<br />
Verbindliche Standards:<br />
Zu jedem Thema muss eine K2- oder K3-Aufgabe gestellt werden.<br />
6.12.6. Lernbereich Sprache und Kommunikation<br />
Die Prüfungsaufgaben der Schlussprüfung berücksichtigen die produktiven, rezeptiven und normativen<br />
Sprachkompetenzen. Jede Lehrperson bestimmt die Anzahl der Aufgaben selber.<br />
6.12.7. Hilfsmittel<br />
Folgende Hilfsmittel dürfen an der Schlussprüfung verwendet werden:<br />
• Gesetzestexte (auch Stichwortverzeichnis zu Gesetzestexten)<br />
• Lexika<br />
• Wörterbücher<br />
• Korrespondenzschema<br />
Hilfsmittel in elektronischer Form sind nicht erlaubt.<br />
6.12.8. Qualitätssicherung<br />
Die Lehrpersonen erarbeiten die Schlussprüfung inklusive Lösungen frühzeitig. Der Ressortleiter<br />
<strong>ABU</strong> stellt eine Validierung der Prüfungsaufgaben sicher.<br />
6.12.9. Information Lernende<br />
Die Lehrperson orientiert die Lernenden schriftlich über die Organisation (Datum, Ort, Zimmer,<br />
Hilfsmittel) der Schlussprüfung.<br />
6.12.10. Unregelmässigkeiten (Art.83 BerV)<br />
Lernende, die ohne begründete Entschuldigung der Schlussprüfung fernbleiben, wird die Note 1<br />
erteilt. Abwesenheiten müssen durch Arztzeugnisse oder behördliche Verfügungen belegt werden<br />
können. Nachprüflinge sind dem Chefexperten zu melden.<br />
Wer mehr als 30 Minuten zu spät zur Schlussprüfung antritt ohne triftige Gründe geltend zu machen<br />
und nachweisen zu können, wird nicht mehr zur Prüfung zugelassen (d.h. auch nicht zu einer<br />
Nachprüfung). Gemäss BerV ist die Note 1 zu setzen.<br />
6.13. Umsetzung<br />
Das vorliegende Qualifikationsverfahren tritt einlaufend ab 1. August 2008 in Kraft. Für die 3-<br />
jährige Grundbildung findet das Qualifikationsverfahren erstmals im Frühling 2011 statt, für die 4-<br />
jährigen Grundbildungen erstmals im Frühling 2012.<br />
bzi_nz_slp_08_efz_01.08.08.doc 45