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Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf

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Seite 101<br />

7.2. Maßnahmen (insbesondere Selbstevaluierung, laufende<br />

Kontrolle, Prozessbegleitung, Dokumentation)<br />

Folgende Umsetzungsmaßnahmen sind vorgesehen:<br />

7.2.1. Projektsteuerungsausschuss<br />

Dem vom LAG Management installierten Projektsteuerungsausschuss obliegt die<br />

laufende Kontrolle und die Überprüfung der widmungs- und bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung eingesetzter Fördermittel. Er hat dabei den Vorstand über die<br />

Ergebnisse der Prüfung zu berichten.<br />

Weiters verfügt der Projektsteuerungsausschuss über eine beratende Funktion<br />

hinsichtlich:<br />

• der Aufnahme neuer Teilprojekte in das Gesamtprojekt,<br />

• der Bearbeitung von Themen der <strong>Energieregion</strong> sowie<br />

• der Suche von Projektpartnern und Sponsoren.<br />

Die Projektsteuerungsausschuss tagt dazu mindestens 4 Mal pro Jahr und ist vom<br />

Vorsitzenden des Ausschusses unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich<br />

einzuberufen. Im Rahmen der Projektausschusssitzungen wird Bericht über die<br />

laufende Projektabwicklungen, den Status von neuen Teilprojekten sowie wichtige<br />

Themen der <strong>Energieregion</strong> und ein Bericht über den Status von Sponsoren und<br />

neuen Projektpartnern erbracht.<br />

Über jede Sitzung des Projektsteuerungsausschusses ist ein Protokoll zu führen und<br />

Entscheidungen hinsichtlich der Projektauswahl bzw. Vorschläge im Rahmen des<br />

Projektsteuerungsausschusses sind in das Protokoll aufzunehmen. Dabei müssen<br />

die Entscheidungen hinsichtlich der Projektauswahl begründet und nachvollziehbar<br />

sein, sowie im Falle einer Abstimmung dokumentiert sein.

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