Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf
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Seite 101<br />
7.2. Maßnahmen (insbesondere Selbstevaluierung, laufende<br />
Kontrolle, Prozessbegleitung, Dokumentation)<br />
Folgende Umsetzungsmaßnahmen sind vorgesehen:<br />
7.2.1. Projektsteuerungsausschuss<br />
Dem vom LAG Management installierten Projektsteuerungsausschuss obliegt die<br />
laufende Kontrolle und die Überprüfung der widmungs- und bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung eingesetzter Fördermittel. Er hat dabei den Vorstand über die<br />
Ergebnisse der Prüfung zu berichten.<br />
Weiters verfügt der Projektsteuerungsausschuss über eine beratende Funktion<br />
hinsichtlich:<br />
• der Aufnahme neuer Teilprojekte in das Gesamtprojekt,<br />
• der Bearbeitung von Themen der <strong>Energieregion</strong> sowie<br />
• der Suche von Projektpartnern und Sponsoren.<br />
Die Projektsteuerungsausschuss tagt dazu mindestens 4 Mal pro Jahr und ist vom<br />
Vorsitzenden des Ausschusses unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich<br />
einzuberufen. Im Rahmen der Projektausschusssitzungen wird Bericht über die<br />
laufende Projektabwicklungen, den Status von neuen Teilprojekten sowie wichtige<br />
Themen der <strong>Energieregion</strong> und ein Bericht über den Status von Sponsoren und<br />
neuen Projektpartnern erbracht.<br />
Über jede Sitzung des Projektsteuerungsausschusses ist ein Protokoll zu führen und<br />
Entscheidungen hinsichtlich der Projektauswahl bzw. Vorschläge im Rahmen des<br />
Projektsteuerungsausschusses sind in das Protokoll aufzunehmen. Dabei müssen<br />
die Entscheidungen hinsichtlich der Projektauswahl begründet und nachvollziehbar<br />
sein, sowie im Falle einer Abstimmung dokumentiert sein.