Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf
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8. Organisationsstruktur der lokalen Aktionsgruppe<br />
8.1. Rechtsform<br />
Organisationsform: Verein „<strong>Energieregion</strong> <strong>Weiz</strong>-<strong>Gleisdorf</strong>“<br />
8.2. Zusammensetzung der LAG und deren Zuständigkeiten<br />
Die LAG hat folgende Zusammensetzung:<br />
• Mitglieder (Generalversammlung)<br />
• Vorstand (Leitungsorgan)<br />
• Projektsteuerungsausschuss<br />
• Kontroll – Beirat (auch Rechnungsprüfer)<br />
• Projektbezogene, temporäre Arbeitskreise<br />
• LAG Management (Geschäftsstelle)<br />
8.2.1. Mitglieder – Generalversammlung<br />
Der Verein „<strong>Energieregion</strong> <strong>Weiz</strong> – <strong>Gleisdorf</strong> besteht mit 17 Mitgliedern bereits seit<br />
31.3.2004 und wurde im Zuge des Aufbaus des LAG Managements den<br />
Anforderungen von LEADER angepasst und entsprechend umgegründet<br />
(Anpassung der Satzung und Mitglieder).<br />
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und<br />
fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur Gemeinden<br />
sein. Nur sie haben Stimmrecht in allen Versammlungen und Organen.<br />
Außerordentliche Mitglieder können andere Körperschaften öffentlichen und privaten<br />
Rechts sein, deren Zweck zumindest teilweise mit dem Zweck dieses Vereins<br />
übereinstimmt. Fördernde Mitglieder können nur private Personen und Unternehmer<br />
sein. Diese haben kein Stimmrecht, werden jedoch laufend informiert und können<br />
fallweise bei einzelnen Veranstaltungen des Vereins bevorzugt behandelt werden.<br />
Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen sein.