Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf
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Seite 109<br />
8.2.3. Projektsteuerungsauschuss<br />
Der Projektsteuerungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Gemeinden maximal<br />
49% und Vertretern aus der Wirtschaft, Interessensvertretungen sowie externen<br />
Experten mindestens 51% zusammen. Die externen Mitglieder setzen sich dabei zu<br />
einem Gutteil aus Personen jener Unternehmen zusammen, welche weiter oben<br />
bereits als PartnerInnen in der Region angeführt wurden.<br />
Zuständigkeiten des Projektsteuerungsausschusses<br />
Dem Projektsteuerungsausschuss obliegen die laufende Kontrolle und die<br />
Überprüfung der widmungs- und bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzter<br />
Fördermittel. Er hat dem Vorstand über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.<br />
Weiters hat der Projektsteuerungsausschuss beratende Funktion bei:<br />
• Aufnahme neuer Teilprojekt in das Gesamtprojekt,<br />
• der Bearbeitung von Themen der <strong>Energieregion</strong>,<br />
• bei der Suche von Projektpartnern und Sponsoren.<br />
8.2.4. Kontroll-Beirat<br />
Der Controllingbeirat wird aus Mitgliedern des Vereines gebildet und besteht aus<br />
mindestens 3 bis höchstens 5 Mitgliedern, welche vom Leitungsorgan dafür<br />
nominiert werden und die im Verein vertretenen Gruppen Land- und Forstwirtschaft,<br />
Gewerbe, Tourismus, Kultur und Gemeinden vertreten.<br />
Die Zuständigkeiten des Kontroll-Beirates sind:<br />
Der Kontroll-Beirat fungiert als Steuerungsgruppe für die Qualitätssicherung. Ihm<br />
obliegt ferner die laufende Kontrolle und die Überprüfung der widmungs- und<br />
bestimmungsgerechten Verwendung eingesetzter Fördermittel. Er hat dem Vorstand<br />
über die Ergebnisse der Überprüfungen zu berichten.