Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf
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Seite 110<br />
8.2.5. Projektbezogene, temporäre Arbeitsgruppen<br />
Die projektbezogenen, temporären Arbeitsgruppen können sich sowohl aus<br />
Mitgliedern des Vereins als auch aus weiteren aktiv mitarbeitenden Personen<br />
zusammensetzen. Einberufen werden die Arbeitsgruppen durch den<br />
Verantwortlichen (Projektleiter) der Projektgruppen.<br />
Die Zuständigkeiten der projektbezogenen, temporären Arbeitsgruppen sind:<br />
• Ausarbeitung von Projekten zu den verschiedenen Schwerpunktthemen<br />
• Das Projektvorhaben wird durch eine/n Projektleiter/in sowie einen Projektträger<br />
innerhalb des Vereins verantwortlich vertreten.<br />
• Über Tätigkeit, Inhalt und Ergebnisse der Projektarbeitsgruppensitzungen sind<br />
Kurzprotokolle zu erstellen und an den Projektsteuerungsausschuss zu<br />
übermitteln.<br />
• Laufende Zwischenberichte erfolgen in den 2-monatigen<br />
Projektausschusssitzungen<br />
• Zur Konkretisierung der Projekte kann die Beratung des LAG Managements in<br />
Anspruch genommen werden. Die Beratung ist für den Projektträger kostenlos.<br />
• Fertig ausgearbeitete Projektvorschläge mit Finanzierungsplan werden vor<br />
Projekteinreichung durch den Projektträger und den Projektleiter dem<br />
Projektsteuerungsausschuss vorgestellt und zur Abstimmung vorgebracht.<br />
• Nach positiver Bewertung und Grundsatzbeschluss der Projektsteuerungsgruppe<br />
kann die Beschlussfassung durch den Vorstand erfolgen.