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Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf

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Seite 110<br />

8.2.5. Projektbezogene, temporäre Arbeitsgruppen<br />

Die projektbezogenen, temporären Arbeitsgruppen können sich sowohl aus<br />

Mitgliedern des Vereins als auch aus weiteren aktiv mitarbeitenden Personen<br />

zusammensetzen. Einberufen werden die Arbeitsgruppen durch den<br />

Verantwortlichen (Projektleiter) der Projektgruppen.<br />

Die Zuständigkeiten der projektbezogenen, temporären Arbeitsgruppen sind:<br />

• Ausarbeitung von Projekten zu den verschiedenen Schwerpunktthemen<br />

• Das Projektvorhaben wird durch eine/n Projektleiter/in sowie einen Projektträger<br />

innerhalb des Vereins verantwortlich vertreten.<br />

• Über Tätigkeit, Inhalt und Ergebnisse der Projektarbeitsgruppensitzungen sind<br />

Kurzprotokolle zu erstellen und an den Projektsteuerungsausschuss zu<br />

übermitteln.<br />

• Laufende Zwischenberichte erfolgen in den 2-monatigen<br />

Projektausschusssitzungen<br />

• Zur Konkretisierung der Projekte kann die Beratung des LAG Managements in<br />

Anspruch genommen werden. Die Beratung ist für den Projektträger kostenlos.<br />

• Fertig ausgearbeitete Projektvorschläge mit Finanzierungsplan werden vor<br />

Projekteinreichung durch den Projektträger und den Projektleiter dem<br />

Projektsteuerungsausschuss vorgestellt und zur Abstimmung vorgebracht.<br />

• Nach positiver Bewertung und Grundsatzbeschluss der Projektsteuerungsgruppe<br />

kann die Beschlussfassung durch den Vorstand erfolgen.

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