Regionaler Entwicklungsplan - Energieregion Weiz-Gleisdorf
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Seite 107<br />
• Beschlussfassung über allfällige Anschaffungen u. Investitionen betreffend<br />
Leadermanagement<br />
Aufgaben einzelner Mitglieder des Leitungsorgans<br />
Obmann/Obfrau:<br />
• für die Einhaltung der gesetzlichen, satzungsmäßigen und<br />
geschäftsordnungsgemäßen Bestimmungen zu sorgen;<br />
• alle zur Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstands<br />
notwendigen Maßnahmen zu treffen;<br />
• der Generalversammlung über die Geschäftstätigkeit zu berichten;<br />
• für die ordnungsgemäße Abwicklung des Schriftverkehrs unter Beachtung der<br />
Vorschriften über die firmenmäßige Zeichnung zu sorgen;<br />
• vorgeschriebene Anmeldungen, Anzeigen, Erklärungen und Zahlungen an<br />
Gerichte, Finanzämter und sonstige Behörden und Institutionen termingerecht<br />
erledigen zu lassen;<br />
• die Aufnahme des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Vereins zum<br />
Stichtag des Rechnungsabschlusses zu veranlassen, daran maßgeblich<br />
mitzuwirken und für die Abgabe der Unterschriften der an der Inventuraufnahme<br />
Beteiligten zu sorgen;<br />
• den Verein als Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern zu vertreten;<br />
• in der Vollversammlung und in den Vorstandssitzungen den Vorsitz zu führen;<br />
• Anfragen von Vorstandsmitgliedern sofort, spätestens jedoch in der nächsten<br />
Vorstandssitzung zu beantworten.<br />
ObmannstellvertreterIn:<br />
Vertritt Obmann bei dessen Verhinderung<br />
GeschäftsführerIn:<br />
Für die Abwicklung der laufenden Geschäfte bestellt der erweiterte Vorstand<br />
(Projektausschuss) eine(n) GeschäftsführerIn. Diese/r ist Vorstandsmitglied in<br />
beratender Funktion.