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Nr. 230 / Winter 2012 - Zürcher Tierschutz

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T i e r v e r s u c h e<br />

23<br />

Übergewicht von VertreterInnen der<br />

Forscherkreise. Die <strong>Tierschutz</strong>seite ist gerade<br />

mal mit drei Personen vertreten,<br />

erhält erfreulicherweise jedoch Verstärkung<br />

von einem Ethiker, für welchen<br />

das Wort Güterabwägung kein Fremdwort<br />

ist. Unschwer lässt sich jedoch erahnen,<br />

dass der <strong>Tierschutz</strong> bei Abstimmungen<br />

meistens unterliegt. Zur offiziellen<br />

Ablehnung eines Gesuches ist es<br />

während meiner bisherigen Amtszeit<br />

noch nie gekommen. Nur zu häufig wären<br />

für mich die vorgelegten Gesuche in<br />

keinster Weise bewilligungsfähig,<br />

würde das Tierleid bei der obligatorischen<br />

Güterabwägung ernsthaft in die<br />

Waagschale gelegt. Meine Beurteilung<br />

insbesondere der Gesuche im Schweregrad<br />

3 fällt immer zugunsten der Tiere,<br />

also zuungunsten des Tierversuchs aus.<br />

Nicht so bei den forschenden Kommissionsmitgliedern.<br />

Der Zweck heiligt für<br />

diese meist alle Mittel, was bedeutet,<br />

dass schwerstes Leiden der Tiere in Kauf<br />

genommen wird, damit die Forschung,<br />

und sei sie teilweise noch so unsinnig<br />

oder gar schlecht, vorangetrieben werden<br />

kann. So ist zu erwarten, dass auch<br />

in diesem Jahr gleich wie in den Vorjahren<br />

keine Ablehnung von Gesuchen<br />

stattfinden wird.<br />

Positive Trends<br />

Doch es gibt auch Erfreuliches zu vermelden.<br />

Mit der Neubestellung der<br />

Kommission ist das Gremium nun mit<br />

fünf Tierärzten besetzt. Ein Pluspunkt<br />

für die Tiere. Gerade auf die Aspekte<br />

Anästhesie und Schmerzbekämpfung<br />

wird bei der Beurteilung der Gesuche<br />

zunehmend Wert gelegt. Ebenfalls wird<br />

der Gesundheitsüberwachung der Tiere<br />

einschliesslich strengerer Abbruchkriterien<br />

mehr Beachtung geschenkt.<br />

Und nicht zuletzt nimmt auch «good<br />

science practice» zu. Die Planung und<br />

Durchführung der Forschungsprojekte<br />

wird verbessert, sodass der Einsatz der<br />

Tiere in zunehmenden Fällen wenigstens<br />

in einem mehr oder weniger wissenschaftlich<br />

brauchbaren Resultat endet,<br />

sei es auch nur in Form einer Publikation.<br />

Schattenseiten<br />

Wie überall findet man auch bei den Experimentatoren<br />

schwarze Schafe, welche<br />

sich um gesetzliche Vorschriften einen<br />

Deut kümmern. Es werden Gesuche<br />

eingereicht, welche sowohl formal wie<br />

auch inhaltlich fehlerhaft sind. Ein Copy-<br />

Paste-Fehler wo Mäuse mit Ratten verwechselt<br />

werden, ist oberflächlich betrachtet<br />

eine Bagatelle. Die Ignoranz<br />

von Pflichten wie die Auseinandersetzung<br />

mit Alternativmethoden oder dem<br />

Erstellen einer plausiblen Güterabwägung<br />

hingegen zeigt, dass es Forscher<br />

gibt, welche sich um gesetzliche Auflagen<br />

foutieren. Stichproben decken auf,<br />

dass teilweise auch Abbruchkriterien<br />

nicht eingehalten und Tiere länger leiden<br />

gelassen werden, wie vorgängig<br />

vereinbart wurde. Selbstverständlich haben<br />

solche Missbräuche rechtliche Konsequenzen.<br />

Jedoch bleibt eine Dunkel-

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