Nr. 230 / Winter 2012 - Zürcher Tierschutz
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T i e r v e r s u c h e<br />
23<br />
Übergewicht von VertreterInnen der<br />
Forscherkreise. Die <strong>Tierschutz</strong>seite ist gerade<br />
mal mit drei Personen vertreten,<br />
erhält erfreulicherweise jedoch Verstärkung<br />
von einem Ethiker, für welchen<br />
das Wort Güterabwägung kein Fremdwort<br />
ist. Unschwer lässt sich jedoch erahnen,<br />
dass der <strong>Tierschutz</strong> bei Abstimmungen<br />
meistens unterliegt. Zur offiziellen<br />
Ablehnung eines Gesuches ist es<br />
während meiner bisherigen Amtszeit<br />
noch nie gekommen. Nur zu häufig wären<br />
für mich die vorgelegten Gesuche in<br />
keinster Weise bewilligungsfähig,<br />
würde das Tierleid bei der obligatorischen<br />
Güterabwägung ernsthaft in die<br />
Waagschale gelegt. Meine Beurteilung<br />
insbesondere der Gesuche im Schweregrad<br />
3 fällt immer zugunsten der Tiere,<br />
also zuungunsten des Tierversuchs aus.<br />
Nicht so bei den forschenden Kommissionsmitgliedern.<br />
Der Zweck heiligt für<br />
diese meist alle Mittel, was bedeutet,<br />
dass schwerstes Leiden der Tiere in Kauf<br />
genommen wird, damit die Forschung,<br />
und sei sie teilweise noch so unsinnig<br />
oder gar schlecht, vorangetrieben werden<br />
kann. So ist zu erwarten, dass auch<br />
in diesem Jahr gleich wie in den Vorjahren<br />
keine Ablehnung von Gesuchen<br />
stattfinden wird.<br />
Positive Trends<br />
Doch es gibt auch Erfreuliches zu vermelden.<br />
Mit der Neubestellung der<br />
Kommission ist das Gremium nun mit<br />
fünf Tierärzten besetzt. Ein Pluspunkt<br />
für die Tiere. Gerade auf die Aspekte<br />
Anästhesie und Schmerzbekämpfung<br />
wird bei der Beurteilung der Gesuche<br />
zunehmend Wert gelegt. Ebenfalls wird<br />
der Gesundheitsüberwachung der Tiere<br />
einschliesslich strengerer Abbruchkriterien<br />
mehr Beachtung geschenkt.<br />
Und nicht zuletzt nimmt auch «good<br />
science practice» zu. Die Planung und<br />
Durchführung der Forschungsprojekte<br />
wird verbessert, sodass der Einsatz der<br />
Tiere in zunehmenden Fällen wenigstens<br />
in einem mehr oder weniger wissenschaftlich<br />
brauchbaren Resultat endet,<br />
sei es auch nur in Form einer Publikation.<br />
Schattenseiten<br />
Wie überall findet man auch bei den Experimentatoren<br />
schwarze Schafe, welche<br />
sich um gesetzliche Vorschriften einen<br />
Deut kümmern. Es werden Gesuche<br />
eingereicht, welche sowohl formal wie<br />
auch inhaltlich fehlerhaft sind. Ein Copy-<br />
Paste-Fehler wo Mäuse mit Ratten verwechselt<br />
werden, ist oberflächlich betrachtet<br />
eine Bagatelle. Die Ignoranz<br />
von Pflichten wie die Auseinandersetzung<br />
mit Alternativmethoden oder dem<br />
Erstellen einer plausiblen Güterabwägung<br />
hingegen zeigt, dass es Forscher<br />
gibt, welche sich um gesetzliche Auflagen<br />
foutieren. Stichproben decken auf,<br />
dass teilweise auch Abbruchkriterien<br />
nicht eingehalten und Tiere länger leiden<br />
gelassen werden, wie vorgängig<br />
vereinbart wurde. Selbstverständlich haben<br />
solche Missbräuche rechtliche Konsequenzen.<br />
Jedoch bleibt eine Dunkel-