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Nr. 230 / Winter 2012 - Zürcher Tierschutz

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R e c h t l i c h e s<br />

9<br />

wiederum im Visier der vornehmlich aus<br />

bäuerlichen Kreisen stammenden Politiker.<br />

Konkret geht es um zwei Motionen<br />

(KR 68/2011 und KR 85/2011), mit deren<br />

Hilfe man den <strong>Tierschutz</strong>vollzug im Kanton<br />

Zürich schwächen will. Ausgangspunkt<br />

zu diesem neuerlichen Angriff<br />

war und ist die Auseinandersetzung zwischen<br />

Rindviehhaltern und dem kantonalen<br />

Veterinäramt wegen des staatlich<br />

verordneten Impfzwangs gegen die<br />

Blauzungenkrankheit. Damals gab es in<br />

verschiedenen Betrieben zum Teil<br />

schwer erkrankte Tiere, und es kam zu<br />

Fehlgeburten und Notschlachtungen.<br />

Die Tierhalter machen bis heute die Impfung<br />

für diese Schäden und das Leid in<br />

den Ställen verantwortlich. Bund und<br />

Kanton hingegen stellen einen Zusammenhang<br />

in Abrede und hielten entsprechend<br />

an ihrer Zwangspolitik fest.<br />

Um der ihrer Ansicht nach veterinäramtlichen<br />

Willkür den Riegel zu schieben,<br />

verlangen die Motionäre nun, dass die<br />

bewährte, vom Regierungsrat gewählte<br />

<strong>Tierschutz</strong>kommission in eine vom Parlament<br />

gewählte, unabhängige Verwaltungskommission<br />

zwecks alleinverantwortlichen<br />

Vollzugs des <strong>Tierschutz</strong>gesetzes<br />

geändert werden soll. Diese Kommission<br />

müsste dann die Arbeit der Kantonstierärztin<br />

überwachen, die Grundsätze<br />

für den Vollzug des <strong>Tierschutz</strong>gesetzes<br />

festlegen, als Beschwerdeinstanz gegen<br />

Entscheide des Veterinäramtes fungieren<br />

und so zusammengesetzt sein, dass<br />

darin die Nutztierhalter (sprich Bauern)<br />

in Relation zu den «Veterinären» (was<br />

wäre mit den übrigen Disziplinen?) paritätisch<br />

vertreten sind. Die zweite Motion<br />

verlangt, dass der <strong>Tierschutz</strong>kommission<br />

beim Vollzug des <strong>Tierschutz</strong>und<br />

Tierseuchengesetzes ein Mitwirkungsrecht<br />

eingeräumt wird.<br />

Der Regierungsrat hatte sich im Juni des<br />

laufenden Jahres mit beiden Motionen<br />

befasst und eine Stellungnahme abgegeben.<br />

Er kommt darin zum Schluss, dass<br />

die Umsetzung der Motionen ohne Verletzung<br />

der Vorgaben des Bundes nicht<br />

möglich ist und beantragte deshalb dem<br />

Kantonsrat, die Motionen nicht zu überweisen.<br />

Im August konnten dann die<br />

Bauern trotzdem beim <strong>Tierschutz</strong> einen<br />

Sieg feiern, indem der Rat die beiden<br />

Motionen guthiess.<br />

Man meint den Sack und schlägt<br />

den Esel<br />

Wenn Tierhalter im Zuge einer amtlich<br />

verordneten Impfung Schäden bei ihren<br />

Kühen erleiden, ist der Groll gegen die<br />

Behörden verständlich und nachvollziehbar.<br />

Wenn Impfgegner dann auch noch<br />

kriminalisiert werden, umso mehr. Wenn<br />

dann aber die betroffenen Tierhalter in<br />

der Folge der Meinung sind, das Veterinäramt<br />

handle illegal, willkürlich und sei<br />

in der Sache befangen, dann sollten sie<br />

den Hebel dort ansetzen und verwaltungsrechtliche<br />

Mittel ergreifen.<br />

Mit dem Angriff auf die <strong>Tierschutz</strong>kommission<br />

hingegen, welche in der ganzen<br />

Impfzwanggeschichte überhaupt keine<br />

Rolle spielte, visiert man das falsche Ziel<br />

an. Die persönliche Betroffenheit Einzel-

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