Nr. 230 / Winter 2012 - Zürcher Tierschutz
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R e c h t l i c h e s<br />
9<br />
wiederum im Visier der vornehmlich aus<br />
bäuerlichen Kreisen stammenden Politiker.<br />
Konkret geht es um zwei Motionen<br />
(KR 68/2011 und KR 85/2011), mit deren<br />
Hilfe man den <strong>Tierschutz</strong>vollzug im Kanton<br />
Zürich schwächen will. Ausgangspunkt<br />
zu diesem neuerlichen Angriff<br />
war und ist die Auseinandersetzung zwischen<br />
Rindviehhaltern und dem kantonalen<br />
Veterinäramt wegen des staatlich<br />
verordneten Impfzwangs gegen die<br />
Blauzungenkrankheit. Damals gab es in<br />
verschiedenen Betrieben zum Teil<br />
schwer erkrankte Tiere, und es kam zu<br />
Fehlgeburten und Notschlachtungen.<br />
Die Tierhalter machen bis heute die Impfung<br />
für diese Schäden und das Leid in<br />
den Ställen verantwortlich. Bund und<br />
Kanton hingegen stellen einen Zusammenhang<br />
in Abrede und hielten entsprechend<br />
an ihrer Zwangspolitik fest.<br />
Um der ihrer Ansicht nach veterinäramtlichen<br />
Willkür den Riegel zu schieben,<br />
verlangen die Motionäre nun, dass die<br />
bewährte, vom Regierungsrat gewählte<br />
<strong>Tierschutz</strong>kommission in eine vom Parlament<br />
gewählte, unabhängige Verwaltungskommission<br />
zwecks alleinverantwortlichen<br />
Vollzugs des <strong>Tierschutz</strong>gesetzes<br />
geändert werden soll. Diese Kommission<br />
müsste dann die Arbeit der Kantonstierärztin<br />
überwachen, die Grundsätze<br />
für den Vollzug des <strong>Tierschutz</strong>gesetzes<br />
festlegen, als Beschwerdeinstanz gegen<br />
Entscheide des Veterinäramtes fungieren<br />
und so zusammengesetzt sein, dass<br />
darin die Nutztierhalter (sprich Bauern)<br />
in Relation zu den «Veterinären» (was<br />
wäre mit den übrigen Disziplinen?) paritätisch<br />
vertreten sind. Die zweite Motion<br />
verlangt, dass der <strong>Tierschutz</strong>kommission<br />
beim Vollzug des <strong>Tierschutz</strong>und<br />
Tierseuchengesetzes ein Mitwirkungsrecht<br />
eingeräumt wird.<br />
Der Regierungsrat hatte sich im Juni des<br />
laufenden Jahres mit beiden Motionen<br />
befasst und eine Stellungnahme abgegeben.<br />
Er kommt darin zum Schluss, dass<br />
die Umsetzung der Motionen ohne Verletzung<br />
der Vorgaben des Bundes nicht<br />
möglich ist und beantragte deshalb dem<br />
Kantonsrat, die Motionen nicht zu überweisen.<br />
Im August konnten dann die<br />
Bauern trotzdem beim <strong>Tierschutz</strong> einen<br />
Sieg feiern, indem der Rat die beiden<br />
Motionen guthiess.<br />
Man meint den Sack und schlägt<br />
den Esel<br />
Wenn Tierhalter im Zuge einer amtlich<br />
verordneten Impfung Schäden bei ihren<br />
Kühen erleiden, ist der Groll gegen die<br />
Behörden verständlich und nachvollziehbar.<br />
Wenn Impfgegner dann auch noch<br />
kriminalisiert werden, umso mehr. Wenn<br />
dann aber die betroffenen Tierhalter in<br />
der Folge der Meinung sind, das Veterinäramt<br />
handle illegal, willkürlich und sei<br />
in der Sache befangen, dann sollten sie<br />
den Hebel dort ansetzen und verwaltungsrechtliche<br />
Mittel ergreifen.<br />
Mit dem Angriff auf die <strong>Tierschutz</strong>kommission<br />
hingegen, welche in der ganzen<br />
Impfzwanggeschichte überhaupt keine<br />
Rolle spielte, visiert man das falsche Ziel<br />
an. Die persönliche Betroffenheit Einzel-