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Nr. 214 vom 10.03.2010 - Zittau

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BESCHLÜSS E<br />

Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates<br />

Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) am 11.02.2010<br />

Beschluss 003/10<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />

eine Teilfläche des Flurstückes <strong>Nr</strong>. 961/23 der Gemarkung <strong>Zittau</strong><br />

mit einer Fläche von ca. 450 m², gelegen an der Straße Zur Alten Färberei,<br />

zum Verkehrswert zzgl. Nebenkosten an Herrn Kummer (Fleischerei), geschäftsansässig<br />

in <strong>Zittau</strong>, zu veräußern.<br />

Beschluss 004/10<br />

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />

eine Teilfläche des Flurstückes <strong>Nr</strong>. 2805/2 der Gemarkung <strong>Zittau</strong><br />

mit einer Fläche von ca. 60 m², gelegen an der Olbersdorfer Straße im OT<br />

Eichgraben, zum Verkehrswert zzgl. Nebenkosten an Herrn Dr. B. Wolf,<br />

wohnhaft in Reichenbach, zu veräußern.<br />

Technischer und Vergabeausschuss (TVA) am 18.02.2010<br />

Beschluss 004/10<br />

Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />

die Vergabe Los 11a - Tischlerarbeiten in der Lessing-Grundschule<br />

<strong>Zittau</strong> - an die Firma Kurwan Bau- und Möbeltischlerei, Chemnitzer Straße<br />

1a aus 09619 Mulda zu vergeben.<br />

Beschluss 005/10<br />

Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt<br />

die Vergabe der Planungsleistung für die Erarbeitung des Teilkonzeptes<br />

Kraftfahrzeugverkehr (Teil 3) des Verkehrsentwicklungsplanes der<br />

Stadt <strong>Zittau</strong> an das Büro SPIEKERMANN AG Beratende Ingenieure, 01097<br />

Dresden, Turnerweg 8 entsprechend dem Angebot <strong>vom</strong> 10.11.2009, die<br />

vorgesehene Planungsleistung 2010 betreffend, in Höhe von 14.207,41 €<br />

(brutto).<br />

Beschlüsse des Stadtrates<br />

Beschluss: 002/10<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Änderung<br />

der Hauptsatzung gemäß Anlage.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Anlage zum Beschluss 002/10<br />

7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />

der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong><br />

Aufgrund § 4 in Verbindung mit § 42 der Gemeindeordnung für den<br />

Freistaat Sachsen (SächsGemO) <strong>vom</strong> 21.04.1993 (SGVBl. 1993, S.<br />

301) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> am 25.02.2010<br />

mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende Satzung<br />

zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Die Aufgaben der Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe „Tourist-<br />

Information <strong>Zittau</strong>“ sowie „Forstwirtschaft und Kommunale Dienste“<br />

ergeben sich aus der jeweiligen Eigenbetriebssatzung.<br />

Artikel 2<br />

§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung<br />

(5) Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist zuständig für die<br />

Vorberatung der Sachverhalte, welche im Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung an Unternehmen lt. Gesetz dem Stadtrat vorbehalten<br />

sind.<br />

Artikel 3<br />

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt, Oberbürgermeister<br />

Beschluss: 015/10<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Bildung<br />

eines jährlichen Budgets für die Förderung von Sportvereinen aus<br />

5 v. Hundert der jährlichen Gebühreneinnahmen aus den Regelungen<br />

der „Gebührensatzung für die Benutzung von Sporteinrichtungen<br />

der Stadt <strong>Zittau</strong>“. Die Förderung aus dem Budget wird nach<br />

Empfehlung des Sportbeirates durch Beschluss des Sozialausschuss<br />

gemäß „Richtlinie zur Förderung von Vereinen“ an <strong>Zittau</strong>er Sportvereine,<br />

welche in städtischer Trägerschaft befindliche Sportstätten<br />

nutzen, vergeben. Auf diesem Weg soll gesichert werden, dass notwendige<br />

und moderne Sportgeräte ständig der allgemeinen Nutzung<br />

zur Verfügung stehen. Abweichend von der „Richtlinie zur Förderung<br />

von Vereinen“ kann aus diesem Fond eine 100%-Förderung<br />

gewährt werden.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss: 018/10<br />

Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung Gewerbegebiet<br />

Gerhart-Hauptmann-Straße“<br />

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> billigt den Entwurf des<br />

Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung Gewerbegebiet<br />

Gerhart-Hauptmann-Straße“ bestehend aus:<br />

Planzeichnung in der Planfassung <strong>vom</strong> 01.02.2010 mit den textlichen<br />

Festsetzungen sowie der Begründung <strong>vom</strong> 01.02.2010<br />

2. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und<br />

die Beteiligung der betroffenen Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

durchgeführt.<br />

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt<br />

Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss: 020/10<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2010 der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong>.<br />

Für die Abschreibungen des beweglichen, materiellen und unbeweglichen<br />

Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung<br />

des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit<br />

einem Zinssatz von 4 %.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt<br />

Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss: 021/10<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt entsprechend<br />

der Anlage die Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus der<br />

Jahresrechnung 2009 im Vermögenshaushalt in Höhe von<br />

7.232.739,81 € in das Haushaltsjahr 2010.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt<br />

Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Beschluss: 022/10<br />

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt im Einvernehmen<br />

mit dem Oberbürgermeister, Herrn Ralph Höhne mit sofortiger<br />

Wirkung zum Bauamtsleiter der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> zu ernennen.<br />

<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />

A. Voigt<br />

Oberbürgermeister (Siegel)<br />

Anlagen sind im Stadtratsbüro, Zimmer 201, Markt 1, einsehbar.<br />

Seite 2<br />

ZITTAUER STADTANZEIGER<br />

10. März 2010

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