Nr. 214 vom 10.03.2010 - Zittau
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BESCHLÜSS E<br />
Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates<br />
Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) am 11.02.2010<br />
Beschluss 003/10<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />
eine Teilfläche des Flurstückes <strong>Nr</strong>. 961/23 der Gemarkung <strong>Zittau</strong><br />
mit einer Fläche von ca. 450 m², gelegen an der Straße Zur Alten Färberei,<br />
zum Verkehrswert zzgl. Nebenkosten an Herrn Kummer (Fleischerei), geschäftsansässig<br />
in <strong>Zittau</strong>, zu veräußern.<br />
Beschluss 004/10<br />
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />
eine Teilfläche des Flurstückes <strong>Nr</strong>. 2805/2 der Gemarkung <strong>Zittau</strong><br />
mit einer Fläche von ca. 60 m², gelegen an der Olbersdorfer Straße im OT<br />
Eichgraben, zum Verkehrswert zzgl. Nebenkosten an Herrn Dr. B. Wolf,<br />
wohnhaft in Reichenbach, zu veräußern.<br />
Technischer und Vergabeausschuss (TVA) am 18.02.2010<br />
Beschluss 004/10<br />
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt,<br />
die Vergabe Los 11a - Tischlerarbeiten in der Lessing-Grundschule<br />
<strong>Zittau</strong> - an die Firma Kurwan Bau- und Möbeltischlerei, Chemnitzer Straße<br />
1a aus 09619 Mulda zu vergeben.<br />
Beschluss 005/10<br />
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt<br />
die Vergabe der Planungsleistung für die Erarbeitung des Teilkonzeptes<br />
Kraftfahrzeugverkehr (Teil 3) des Verkehrsentwicklungsplanes der<br />
Stadt <strong>Zittau</strong> an das Büro SPIEKERMANN AG Beratende Ingenieure, 01097<br />
Dresden, Turnerweg 8 entsprechend dem Angebot <strong>vom</strong> 10.11.2009, die<br />
vorgesehene Planungsleistung 2010 betreffend, in Höhe von 14.207,41 €<br />
(brutto).<br />
Beschlüsse des Stadtrates<br />
Beschluss: 002/10<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Änderung<br />
der Hauptsatzung gemäß Anlage.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Anlage zum Beschluss 002/10<br />
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung<br />
der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong><br />
Aufgrund § 4 in Verbindung mit § 42 der Gemeindeordnung für den<br />
Freistaat Sachsen (SächsGemO) <strong>vom</strong> 21.04.1993 (SGVBl. 1993, S.<br />
301) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> am 25.02.2010<br />
mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder die folgende Satzung<br />
zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Die Aufgaben der Betriebsausschüsse der Eigenbetriebe „Tourist-<br />
Information <strong>Zittau</strong>“ sowie „Forstwirtschaft und Kommunale Dienste“<br />
ergeben sich aus der jeweiligen Eigenbetriebssatzung.<br />
Artikel 2<br />
§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung<br />
(5) Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist zuständig für die<br />
Vorberatung der Sachverhalte, welche im Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung an Unternehmen lt. Gesetz dem Stadtrat vorbehalten<br />
sind.<br />
Artikel 3<br />
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt, Oberbürgermeister<br />
Beschluss: 015/10<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Bildung<br />
eines jährlichen Budgets für die Förderung von Sportvereinen aus<br />
5 v. Hundert der jährlichen Gebühreneinnahmen aus den Regelungen<br />
der „Gebührensatzung für die Benutzung von Sporteinrichtungen<br />
der Stadt <strong>Zittau</strong>“. Die Förderung aus dem Budget wird nach<br />
Empfehlung des Sportbeirates durch Beschluss des Sozialausschuss<br />
gemäß „Richtlinie zur Förderung von Vereinen“ an <strong>Zittau</strong>er Sportvereine,<br />
welche in städtischer Trägerschaft befindliche Sportstätten<br />
nutzen, vergeben. Auf diesem Weg soll gesichert werden, dass notwendige<br />
und moderne Sportgeräte ständig der allgemeinen Nutzung<br />
zur Verfügung stehen. Abweichend von der „Richtlinie zur Förderung<br />
von Vereinen“ kann aus diesem Fond eine 100%-Förderung<br />
gewährt werden.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt, Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Beschluss: 018/10<br />
Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung Gewerbegebiet<br />
Gerhart-Hauptmann-Straße“<br />
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> billigt den Entwurf des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung Gewerbegebiet<br />
Gerhart-Hauptmann-Straße“ bestehend aus:<br />
Planzeichnung in der Planfassung <strong>vom</strong> 01.02.2010 mit den textlichen<br />
Festsetzungen sowie der Begründung <strong>vom</strong> 01.02.2010<br />
2. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und<br />
die Beteiligung der betroffenen Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
durchgeführt.<br />
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt<br />
Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Beschluss: 020/10<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt die Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2010 der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong>.<br />
Für die Abschreibungen des beweglichen, materiellen und unbeweglichen<br />
Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung<br />
des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit<br />
einem Zinssatz von 4 %.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt<br />
Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Beschluss: 021/10<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt entsprechend<br />
der Anlage die Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus der<br />
Jahresrechnung 2009 im Vermögenshaushalt in Höhe von<br />
7.232.739,81 € in das Haushaltsjahr 2010.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt<br />
Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Beschluss: 022/10<br />
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> beschließt im Einvernehmen<br />
mit dem Oberbürgermeister, Herrn Ralph Höhne mit sofortiger<br />
Wirkung zum Bauamtsleiter der Großen Kreisstadt <strong>Zittau</strong> zu ernennen.<br />
<strong>Zittau</strong>, 25.02.2010<br />
A. Voigt<br />
Oberbürgermeister (Siegel)<br />
Anlagen sind im Stadtratsbüro, Zimmer 201, Markt 1, einsehbar.<br />
Seite 2<br />
ZITTAUER STADTANZEIGER<br />
10. März 2010