Nr. 214 vom 10.03.2010 - Zittau
Nr. 214 vom 10.03.2010 - Zittau
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BEKANNTMACHUNG<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXVIII „Gebiet südlich des<br />
Lusatiaweges“<br />
Mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 006/10 <strong>vom</strong> 28.01.2010 hat der Stadtrat von<br />
<strong>Zittau</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXVIII „Gebiet<br />
südlich des Lusatiaweges“ bestehend aus Planzeichnung mit integrierter<br />
Grünordnungsplanung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen<br />
(Teil B) in der Planfassung <strong>vom</strong> 21.12.2009 sowie die<br />
Begründung mit Umweltbericht <strong>vom</strong> 21.12.2009 gebilligt.<br />
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
<strong>vom</strong> 18.03.2010 bis 23.04.2010<br />
Mo/Mi/Do 8-16 Uhr<br />
Di 8-18 Uhr<br />
Fr<br />
8-12 Uhr<br />
im Foyer des Rathauses <strong>Zittau</strong>, Markt 1 zu jedermanns Einsicht<br />
öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von<br />
jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
schriftlich im Auslegungsbuch oder während der Dienststunden in<br />
der Stadtverwaltung <strong>Zittau</strong>, Baudezernat, Referat Stadtplanung,<br />
Sachsenstraße 14, Zimmer 108, zur Niederschrift vorgebracht<br />
werden.<br />
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />
<strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend<br />
§ 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange sowie nach § 4a Abs. 5 Satz 1 eine<br />
grenzüberschreitende Unterrichtung.<br />
Die umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen auf<br />
Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft,<br />
Kultur- und Sachgüter können dem Teil III der Begründung<br />
(Umweltbericht) und den ausliegenden 3 Gutachten entnommen<br />
werden (Geruchsimmissionsprognose, Lokalklimatisches Gutachten,<br />
Schalltechnisches Gutachten). Die naturschutzrechtliche Bewertung<br />
(Eingriffs- und Ausgleichsregelung) ist im Teil II der<br />
Begründung des Bebauungsplanentwurfes einsehbar.<br />
Während der frühzeitigen Beteiligung entsprechend § 4 Abs. 1<br />
BauGB wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange umweltbezogene<br />
Stellungnahmen abgegeben, die den Auslegungsunterlagen<br />
beigefügt sind:<br />
Landesdirektion Dresden - Referat Raumordnung, Sächsisches Staatsministerium<br />
für Soziales - Abt. Politische Grundsatzangelegenheiten, Sächsisches<br />
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Umweltamt<br />
des Landkreises Görlitz, Regionaler Planungsverband Oberlausitz-<br />
Niederschlesien, Industrie- und Handelskammer Dresden, NABU Landesverband<br />
Sachsen, Baumschutzbeauftragte der Stadt <strong>Zittau</strong>.<br />
A. Voigt, Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung<br />
Gewerbegebiet Gerhart-Hauptmann-Straße“<br />
Mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 018/10 <strong>vom</strong> 25.02.2010 hat der Stadtrat von<br />
<strong>Zittau</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung<br />
Gewerbegebiet Gerhart-Hauptmann-Straße“ bestehend<br />
aus der Planzeichnung in der Planfassung <strong>vom</strong> 01.02.2010<br />
mit den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung <strong>vom</strong><br />
01.02.2010 gebilligt.<br />
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a<br />
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.<br />
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
<strong>vom</strong> 18.03.2010 bis 23.04.2010<br />
Mo/Mi/Do 8-16 Uhr<br />
Di 8-18 Uhr<br />
Fr 8-12 Uhr<br />
im Foyer des Rathauses <strong>Zittau</strong>, Markt 1 zu jedermanns Einsicht<br />
öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von<br />
jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />
schriftlich im Auslegungsbuch oder während der Dienststunden in<br />
der Stadtverwaltung <strong>Zittau</strong>, Baudezernat, Referat Stadtplanung,<br />
Sachsenstraße 14, Zimmer 108, zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong><br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4<br />
Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange.<br />
A. Voigt, Oberbürgermeister<br />
Bogatynia (PL)<br />
Der Leadpartner Gemeinde Bogatynia realisierte mit dem deutschen<br />
Partner Stadt <strong>Zittau</strong> das Projekt „Hauptwasserleitung Zatonie -<br />
Sieniawka”, das im Rahmen des Operationellen Programms der<br />
grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007-2013 im<br />
Förderbereich Umwelt durch die EU mit 786.768,99 EUR gefördert<br />
wurde.<br />
Die entlang des Grenzflusses Neiße verlaufende polnische Hauptleitung<br />
(teilweise 50 Jahre alt) benötigte dringend eine Modernisierung.<br />
Ihr technischer Zustand ließ Wasser in den Erdboden sickern.<br />
Die eingerostete Wasserleitung hatte ökologische und finanzielle<br />
Folgen und beeinträchtigte zudem die Wasserqualität, wodurch gesundheitliche<br />
Risiken für die Bevölkerung entstanden.<br />
Das Projekt hat eine eindeutig positive Einwirkung auf die Umwelt.<br />
Eines von seinen direkten Ergebnissen ist die Verringerung des<br />
Wasserverlustes, welche die alte Hauptleitung verursachte. Die<br />
Verhinderung von potenziellen Katastrophen, die durch den Verfall<br />
des Wasserschutzdammes hätten verursacht werden können, ist eine<br />
nachhaltig vorteilhafte Lösung für beide Nachbarländer.<br />
Natalia Stelmach<br />
Geschäftsstelle Städteverbund „Kleines Dreieck”<br />
„Hauptwasserleitung Zatonie - Sieniawka”<br />
10. März 2010 ZITTAUER STADTANZEIGER<br />
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