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Nr. 214 vom 10.03.2010 - Zittau

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BEKANNTMACHUNG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXVIII „Gebiet südlich des<br />

Lusatiaweges“<br />

Mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 006/10 <strong>vom</strong> 28.01.2010 hat der Stadtrat von<br />

<strong>Zittau</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXVIII „Gebiet<br />

südlich des Lusatiaweges“ bestehend aus Planzeichnung mit integrierter<br />

Grünordnungsplanung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) in der Planfassung <strong>vom</strong> 21.12.2009 sowie die<br />

Begründung mit Umweltbericht <strong>vom</strong> 21.12.2009 gebilligt.<br />

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

<strong>vom</strong> 18.03.2010 bis 23.04.2010<br />

Mo/Mi/Do 8-16 Uhr<br />

Di 8-18 Uhr<br />

Fr<br />

8-12 Uhr<br />

im Foyer des Rathauses <strong>Zittau</strong>, Markt 1 zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von<br />

jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

schriftlich im Auslegungsbuch oder während der Dienststunden in<br />

der Stadtverwaltung <strong>Zittau</strong>, Baudezernat, Referat Stadtplanung,<br />

Sachsenstraße 14, Zimmer 108, zur Niederschrift vorgebracht<br />

werden.<br />

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />

<strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend<br />

§ 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange sowie nach § 4a Abs. 5 Satz 1 eine<br />

grenzüberschreitende Unterrichtung.<br />

Die umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen auf<br />

Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft,<br />

Kultur- und Sachgüter können dem Teil III der Begründung<br />

(Umweltbericht) und den ausliegenden 3 Gutachten entnommen<br />

werden (Geruchsimmissionsprognose, Lokalklimatisches Gutachten,<br />

Schalltechnisches Gutachten). Die naturschutzrechtliche Bewertung<br />

(Eingriffs- und Ausgleichsregelung) ist im Teil II der<br />

Begründung des Bebauungsplanentwurfes einsehbar.<br />

Während der frühzeitigen Beteiligung entsprechend § 4 Abs. 1<br />

BauGB wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange umweltbezogene<br />

Stellungnahmen abgegeben, die den Auslegungsunterlagen<br />

beigefügt sind:<br />

Landesdirektion Dresden - Referat Raumordnung, Sächsisches Staatsministerium<br />

für Soziales - Abt. Politische Grundsatzangelegenheiten, Sächsisches<br />

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Umweltamt<br />

des Landkreises Görlitz, Regionaler Planungsverband Oberlausitz-<br />

Niederschlesien, Industrie- und Handelskammer Dresden, NABU Landesverband<br />

Sachsen, Baumschutzbeauftragte der Stadt <strong>Zittau</strong>.<br />

A. Voigt, Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung<br />

Gewerbegebiet Gerhart-Hauptmann-Straße“<br />

Mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 018/10 <strong>vom</strong> 25.02.2010 hat der Stadtrat von<br />

<strong>Zittau</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. XXIX „Innere Verkehrserschließung<br />

Gewerbegebiet Gerhart-Hauptmann-Straße“ bestehend<br />

aus der Planzeichnung in der Planfassung <strong>vom</strong> 01.02.2010<br />

mit den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung <strong>vom</strong><br />

01.02.2010 gebilligt.<br />

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a<br />

BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.<br />

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

<strong>vom</strong> 18.03.2010 bis 23.04.2010<br />

Mo/Mi/Do 8-16 Uhr<br />

Di 8-18 Uhr<br />

Fr 8-12 Uhr<br />

im Foyer des Rathauses <strong>Zittau</strong>, Markt 1 zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von<br />

jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes<br />

schriftlich im Auslegungsbuch oder während der Dienststunden in<br />

der Stadtverwaltung <strong>Zittau</strong>, Baudezernat, Referat Stadtplanung,<br />

Sachsenstraße 14, Zimmer 108, zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong><br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 4<br />

Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange.<br />

A. Voigt, Oberbürgermeister<br />

Bogatynia (PL)<br />

Der Leadpartner Gemeinde Bogatynia realisierte mit dem deutschen<br />

Partner Stadt <strong>Zittau</strong> das Projekt „Hauptwasserleitung Zatonie -<br />

Sieniawka”, das im Rahmen des Operationellen Programms der<br />

grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007-2013 im<br />

Förderbereich Umwelt durch die EU mit 786.768,99 EUR gefördert<br />

wurde.<br />

Die entlang des Grenzflusses Neiße verlaufende polnische Hauptleitung<br />

(teilweise 50 Jahre alt) benötigte dringend eine Modernisierung.<br />

Ihr technischer Zustand ließ Wasser in den Erdboden sickern.<br />

Die eingerostete Wasserleitung hatte ökologische und finanzielle<br />

Folgen und beeinträchtigte zudem die Wasserqualität, wodurch gesundheitliche<br />

Risiken für die Bevölkerung entstanden.<br />

Das Projekt hat eine eindeutig positive Einwirkung auf die Umwelt.<br />

Eines von seinen direkten Ergebnissen ist die Verringerung des<br />

Wasserverlustes, welche die alte Hauptleitung verursachte. Die<br />

Verhinderung von potenziellen Katastrophen, die durch den Verfall<br />

des Wasserschutzdammes hätten verursacht werden können, ist eine<br />

nachhaltig vorteilhafte Lösung für beide Nachbarländer.<br />

Natalia Stelmach<br />

Geschäftsstelle Städteverbund „Kleines Dreieck”<br />

„Hauptwasserleitung Zatonie - Sieniawka”<br />

10. März 2010 ZITTAUER STADTANZEIGER<br />

Seite 3

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