Bildung schafft chancen - VHS Manager
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edv-schulungen 103<br />
EDV-Schulungen<br />
Die Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen verfügt<br />
über einen modernen EDV-Schulungsstandort in<br />
Ober-Olm. Jeder PC hat eine direkte Verbindung<br />
zum Internet. Jeder Teilnehmer arbeitet an einem<br />
eigenen PC. In den Kursen der K<strong>VHS</strong> werden in der<br />
Regel die Unterrichtsmaterialien des Herdt-Verlages<br />
verwendet. Diese können zum Preis von ca. 14 €<br />
erworben werden. Soweit nichts anderes angegeben<br />
ist, sind die Kosten des Lehrbuchs nicht in der<br />
Kursgebühr enthalten.<br />
<strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />
<strong>Bildung</strong>sfreistellung ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für<br />
berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten<br />
<strong>Bildung</strong>sveranstaltungen. Seit dem 1. April 1993 haben Arbeitnehmer<br />
in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Weiterbildungsveranstaltungen nach<br />
dem <strong>Bildung</strong>sfreistellungsgesetz in Anspruch zu nehmen.<br />
Anspruchsberechtigt sind Arbeiter, Angestellte,<br />
Auszubildende, in Heimarbeit<br />
Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche<br />
Personen, Beamte im Sinne von<br />
Paragraph 1 des Landesbeamtengesetzes<br />
Rheinland-Pfalz sowie Richter im Sinne von<br />
Paragraph 1 Abs.1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes<br />
für Rheinland-Pfalz. Darüber<br />
hinaus können auch Auszubildende, Hausfrauen,<br />
Arbeitslose, Rentner und Pensionäre<br />
an <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />
teilnehmen.<br />
Arbeitnehmer können sich bis zu 10 Tagen<br />
innerhalb von zwei Kalenderjahren freistellen<br />
lassen. Auszubildende haben Anspruch<br />
auf drei Tage Freistellung während der<br />
gesamten Dauer des Ausbildungsverhältnisses<br />
und zwar nur für Themen der gesellschaftspolitischen<br />
<strong>Bildung</strong>.<br />
Informieren Sie sich in Ihrem <strong>VHS</strong>-Programm<br />
nach <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />
und melden Sie sich möglichst<br />
frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen<br />
vor Beginn der Veranstaltung teilen Sie<br />
Ihrem Arbeitgeber mit dem Formblatt des<br />
Veranstalters und der Anerkennung der<br />
Maßnahme nach dem <strong>Bildung</strong>sfreistellungsgesetz<br />
Rheinland-Pfalz Ihre Absicht<br />
mit. Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung<br />
erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung,<br />
die Sie an Ihren Arbeitgeber<br />
weiterleiten.<br />
Weitere Informationen zu <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />
erhalten Sie in der<br />
Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132<br />
787-7100.<br />
Veranstaltungsorte finden Sie auf S. 125ff