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Bildung schafft chancen - VHS Manager

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edv-schulungen 103<br />

EDV-Schulungen<br />

Die Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen verfügt<br />

über einen modernen EDV-Schulungsstandort in<br />

Ober-Olm. Jeder PC hat eine direkte Verbindung<br />

zum Internet. Jeder Teilnehmer arbeitet an einem<br />

eigenen PC. In den Kursen der K<strong>VHS</strong> werden in der<br />

Regel die Unterrichtsmaterialien des Herdt-Verlages<br />

verwendet. Diese können zum Preis von ca. 14 €<br />

erworben werden. Soweit nichts anderes angegeben<br />

ist, sind die Kosten des Lehrbuchs nicht in der<br />

Kursgebühr enthalten.<br />

<strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />

<strong>Bildung</strong>sfreistellung ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für<br />

berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in anerkannten<br />

<strong>Bildung</strong>sveranstaltungen. Seit dem 1. April 1993 haben Arbeitnehmer<br />

in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Weiterbildungsveranstaltungen nach<br />

dem <strong>Bildung</strong>sfreistellungsgesetz in Anspruch zu nehmen.<br />

Anspruchsberechtigt sind Arbeiter, Angestellte,<br />

Auszubildende, in Heimarbeit<br />

Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche<br />

Personen, Beamte im Sinne von<br />

Paragraph 1 des Landesbeamtengesetzes<br />

Rheinland-Pfalz sowie Richter im Sinne von<br />

Paragraph 1 Abs.1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes<br />

für Rheinland-Pfalz. Darüber<br />

hinaus können auch Auszubildende, Hausfrauen,<br />

Arbeitslose, Rentner und Pensionäre<br />

an <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />

teilnehmen.<br />

Arbeitnehmer können sich bis zu 10 Tagen<br />

innerhalb von zwei Kalenderjahren freistellen<br />

lassen. Auszubildende haben Anspruch<br />

auf drei Tage Freistellung während der<br />

gesamten Dauer des Ausbildungsverhältnisses<br />

und zwar nur für Themen der gesellschaftspolitischen<br />

<strong>Bildung</strong>.<br />

Informieren Sie sich in Ihrem <strong>VHS</strong>-Programm<br />

nach <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />

und melden Sie sich möglichst<br />

frühzeitig an. Mindestens sechs Wochen<br />

vor Beginn der Veranstaltung teilen Sie<br />

Ihrem Arbeitgeber mit dem Formblatt des<br />

Veranstalters und der Anerkennung der<br />

Maßnahme nach dem <strong>Bildung</strong>sfreistellungsgesetz<br />

Rheinland-Pfalz Ihre Absicht<br />

mit. Nach Abschluss der Weiterbildungsveranstaltung<br />

erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung,<br />

die Sie an Ihren Arbeitgeber<br />

weiterleiten.<br />

Weitere Informationen zu <strong>Bildung</strong>sfreistellungsmaßnahmen<br />

erhalten Sie in der<br />

Kreisvolkshochschule unter Tel. 06132<br />

787-7100.<br />

Veranstaltungsorte finden Sie auf S. 125ff

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