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LS8-s UND LS8-sb

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Wartungshandbuch <strong>LS8</strong>-s und <strong>LS8</strong>-<strong>sb</strong> Inhalt<br />

Wartungshandbuch <strong>LS8</strong>-s und <strong>LS8</strong>-<strong>sb</strong><br />

Inhalt<br />

0.4 Laufzeit und Lebensdauerbefristung, Wartungsunterlagen<br />

0.4.1 Reparaturen<br />

Beschädigte Teile sind jeweils vor dem nächsten Flug zu reparieren oder<br />

auszutauschen. Größere Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder von<br />

einem anerkannten luftfahrttechnischen Betrieb mit entsprechender<br />

Berechtigung durchgeführt werden.<br />

Es dürfen nur Original Ersatzteile verwendet werden.<br />

0.4.4 Laufzeiten, Wartungsunterlagen von Ausrüstungsteilen<br />

Es gelten die aktuellen Betriebs- und Wartungsanweisungen des<br />

jeweiligen Herstellers<br />

1. Schwerpunktkupplung TOST Europa G 88:<br />

Betriebshandbuch für die Schleppkupplung Baureihe<br />

Sicherheitskupplung „Europa G88“<br />

0.4.2 Lebensdauer der Zelle<br />

Die maximale Lebensdauer von Segelflugzeugen und Motorseglern in<br />

Faserverbundbauweise beträgt 12000 Stunden. Dazu sind spezielle<br />

Prüfungen gemäß Abschnitt 2.4 dieses Handbuches bei 3000, 6000, 9000<br />

und dann alle weiteren 1000 Stunden Betriebszeit durchzuführen.<br />

0.4.3 Lebensdauer von Ausrüstungsteilen<br />

a) Die Anschnallgurte (nicht die Gurtschlösser) sind nach 12 Jahren<br />

auszutauschen.<br />

b) Andere Teile:<br />

Alle anderen Teile wie Schleppkupplung, Räder, Gasfedern,<br />

Steuerungsanlage, Bolzen etc. haben keine Lebensdauerbefristung.<br />

Diese Teile sind aber auszutauschen, sobald sie übermäßig<br />

verschlissen, beschädigt oder korrodiert sind.<br />

2. Bugkupplung TOST E 85:<br />

Betriebshandbuch für die Schleppkupplung Baureihe<br />

Bugkupplung E85<br />

3. Anschnallgurte:<br />

Betriebsanweisungen des Herstellers<br />

4. Mindestinstrumentierung:<br />

Betriebsanweisungen des Herstellers<br />

5. Struktur der Segelflugzeuge <strong>LS8</strong>-s und <strong>LS8</strong>-<strong>sb</strong>: 3000 Flugstunden<br />

Kann nach dem in Abschnitt 2.4<br />

aufgeführten Verfahren schrittweise<br />

erhöht werden bis auf: 12000 Flugstunden<br />

Ausgabe: April 2005 0-10<br />

Ausgabe: April 2005 0-11

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