AXA ROSENBERG EQUITY ALPHA TRUST - Informationen gem. E ...
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<strong>AXA</strong> <strong>ROSENBERG</strong> <strong>EQUITY</strong> <strong>ALPHA</strong> <strong>TRUST</strong><br />
BERICHT DER UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE ANTEILINHABER DES <strong>AXA</strong><br />
<strong>ROSENBERG</strong> <strong>EQUITY</strong> <strong>ALPHA</strong> <strong>TRUST</strong> (DES „<strong>TRUST</strong>S“)<br />
Wir haben den Jahresabschluss des Trusts für das am 31. März 2010 beendete Geschäftsjahr geprüft, welcher sich aus der<br />
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Aufstellung der Veränderungen des auf Inhaber rückkaufbarer,<br />
gewinnbeteiligter Anteile entfallenden Nettovermögens, der Aufstellung des Wertpapierbestands und den Anmerkungen<br />
zum Jahresabschluss zusammensetzt. Dieser Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der in Anmerkung 2 erläuterten<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt.<br />
Obliegenheiten der Anlageverwaltungsgesellschaft bzw. der Abschlussprüfer<br />
Der Bericht über die Obliegenheiten der Anlageverwaltungsgesellschaft erläutert die Obliegenheiten der<br />
Anlageverwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Erstellung des Jahresberichts und des Jahresabschlusses <strong>gem</strong>äß dem<br />
geltenden irischen Recht sowie den in Irland all<strong>gem</strong>ein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen, welche diejenigen<br />
sind, die vom Accounting Standards Board herausgegeben und vom Institute of Chartered Accountants in Irland<br />
veröffentlicht wurden (die „in Irland all<strong>gem</strong>ein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“).<br />
Unsere Aufgabe ist es, die Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen und<br />
aufsichtsrechtlichen Erfordernissen sowie den für das Vereinigte Königreich und Irland geltenden internationalen<br />
Prüfungsstandards zu prüfen. Dieser Bericht, einschließlich des Bestätigungsvermerks, wurde ausschließlich für die<br />
Anteilinhaber des Trusts als Einheit erstellt, und zu keinem anderen Zweck. Vorbehaltlich unserer ausdrücklichen<br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung übernehmen wir mit der Abgabe dieses Bestätigungsvermerks keine Haftung für<br />
einen anderen Zweck oder gegenüber einer anderen Person, der dieser Bericht gezeigt wird oder in deren Hände er<br />
möglicherweise gelangt.<br />
Wir teilen Ihnen unsere Auffassung darüber mit, ob der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Irland all<strong>gem</strong>ein<br />
anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt<br />
und in Übereinstimmung mit dem irischen Gesetz erstellt wurde, zu dem auch die Bestimmungen der Europäischen<br />
Gemeinschaften betreffend Organismen für <strong>gem</strong>einsame Anlagen in Wertpapieren von 2003 (in der geltenden Fassung)<br />
gehören. Wir legen dar, ob wir alle <strong>Informationen</strong> und Erklärungen erhalten haben, die wir für unsere Prüfung als<br />
notwendig erachten, und ob der Jahresabschluss mit den Geschäftsbüchern übereinstimmt. Wir berichten Ihnen ferner, ob<br />
wir zu der Überzeugung gelangt sind, dass die Anlageverwaltungsgesellschaft die Geschäftsbücher für den Trust<br />
ordnungs<strong>gem</strong>äß geführt hat.<br />
Wir lesen die anderen im Jahresbericht enthaltenen <strong>Informationen</strong> und erwägen, ob sie mit dem geprüften Jahresabschluss<br />
übereinstimmen. Wir prüfen die Auswirkungen auf unseren Bericht, wenn wir offensichtliche Falschangaben oder<br />
erhebliche Widersprüche zum Jahresabschluss feststellen. Unsere Verantwortlichkeit erstreckt sich auf keine anderen<br />
Angaben.<br />
Grundlage des Bestätigungsvermerks<br />
Unsere Prüfung erfolgte <strong>gem</strong>äß den vom Auditing Practices Board herausgegebenen internationalen Prüfungsstandards für<br />
das Vereinigte Königreich und Irland. Eine Abschlussprüfung beinhaltet eine stichprobenartige Prüfung der Belege, die den<br />
im Jahresabschluss enthaltenen Zahlen und Angaben zugrunde liegen. Die Prüfung umfasst darüber hinaus die Beurteilung<br />
der wichtigsten Schätzungen und Bewertungen, die von der Anlageverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des<br />
Jahresabschlusses vorgenommen wurden, sowie die Beurteilung, ob die Bilanzierungsgrundsätze mit Blick auf die<br />
Umstände des Trusts an<strong>gem</strong>essen sind sowie konsequent angewandt und in an<strong>gem</strong>essener Weise offen gelegt werden.<br />
Wir haben die Abschlussprüfung so geplant und durchgeführt, dass wir alle <strong>Informationen</strong> und Erklärungen erhalten haben,<br />
die wir für notwendig erachten, um einen ausreichenden Nachweis für die Abgabe einer begründeten Bestätigung zu<br />
erhalten, dass der Jahresabschluss keine wesentlichen falschen Angaben enthält, gleichgültig ob aufgrund von Betrug oder<br />
einer sonstigen Unregelmäßigkeit oder eines sonstigen Fehlers. Bei Erteilung unseres Bestätigungsvermerks haben wir<br />
außerdem die An<strong>gem</strong>essenheit der Darstellung der Angaben im Jahresabschluss insgesamt bewertet.<br />
Bestätigungsvermerk<br />
Wir sind der Auffassung, dass der Jahresabschluss<br />
• in Übereinstimmung mit den in Irland all<strong>gem</strong>ein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen ein<br />
wahres und an<strong>gem</strong>essenes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Trusts zum 31. März 2010 und des für das zu<br />
diesem Zeitpunkt beendete Geschäftsjahr ausgewiesenen Ergebnisses vermittelt;<br />
• in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaften betreffend Organismen für<br />
<strong>gem</strong>einsame Anlagen in Wertpapieren aus dem Jahr 2003 (in der geltenden Fassung) ordnungs<strong>gem</strong>äß erstellt wurde.<br />
Wir haben sämtliche <strong>Informationen</strong> und Erklärungen erhalten, die wir für die Zwecke der Prüfung als notwendig erachten.<br />
Unserer Auffassung nach hat die Anlageverwaltungsgesellschaft die Geschäftsbücher des Trusts ordnungs<strong>gem</strong>äß geführt.<br />
Der Jahresabschluss des Trusts stimmt mit den Geschäftsbüchern überein.<br />
Zusatz zum Bestätigungsvermerk<br />
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf Anmerkung 19 in den Anmerkungen zum Jahresabschluss hin, die<br />
weitere Einzelheiten in Bezug auf einen Kodierungsfehler enthält, der in einem von der Anlageverwaltungsgesellschaft<br />
verwendeten Anla<strong>gem</strong>odell im Rahmen der Portfoliooptimierung des Fonds entdeckt wurde, sowie Einzelheiten zum<br />
laufenden Beurteilungsverfahren der Anlageverwaltungsgesellschaft (das „Beurteilungsverfahren“) zur Feststellung, ob der<br />
Sachverhalt wesentliche Auswirkungen auf die Wertentwicklung des Fondsportfolios hatte. Zum Zeitpunkt der<br />
Genehmigung dieses Jahresabschlusses stand das Ergebnis dieses Beurteilungsverfahrens noch nicht fest. Im<br />
Jahresabschluss wurde keine Rückstellung für eine ggf. daraus entstehende Verbindlichkeit gebildet.<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
Dublin<br />
21. Juli 2010<br />
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