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Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion

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Evaluierung - Mitwirkung und Beteiligung (Robert Schuster, Christine Kührer)<br />

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)<br />

(§ 11 <strong>Arbeit</strong>nehmerInnenschutzgesetz und Sicherheitsvertrauenspersonen -<br />

Verordnung)<br />

Aufgaben der SVP und ihre Mitwirkung bei der Evaluierung<br />

Die Sicherheitsvertrauensperson soll die Evaluierung als „kritischer<br />

Beobachter“ verfolgen, auf nicht offenkundige Problembereiche aufmerksam<br />

machen und soll darauf achten, dass<br />

• die Evaluierung von Personen durchgeführt wird, welche die notwendigen<br />

Fachkenntnisse besitzen, aber nicht „betriebsblind“ sind,<br />

• die Zeitpläne realistisch sind,<br />

• bereits zu Beginn ver<strong>ein</strong>bart wird, von wem die Maßnahmen zur<br />

Umsetzung freigegeben sind,<br />

• die festgelegten Maßnahmen und Dokumentation auf Vollständigkeit und<br />

Sinnhaftigkeit geprüft werden.<br />

Während der Evaluierung wird es die Aufgabe der SVP s<strong>ein</strong>, die Kolleg/innen<br />

zu ermutigen, bei der Gefahren- und Belastungsermittlung aktiv mitzuarbeiten<br />

und ihr Wissen über den eigenen <strong>Arbeit</strong>sbereich <strong>ein</strong>zubringen.<br />

Die SVP hat in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer/innen und die Belegschaftsorgane zu informieren, beraten und<br />

zu unterstützen. Weiters hat sie auf die Anwendung der gebotenen<br />

Schutzmaßnahmen zu achten und bei Mängel <strong>Arbeit</strong>geber/innen zu<br />

informieren.<br />

Eines der wichtigsten Rechte der SVP ist das Informationsrecht!<br />

<strong>Arbeit</strong>geber/innen müssen SVP<br />

• in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der <strong>Arbeit</strong>ssicherheit<br />

und dem Gesundheitsschutz am <strong>Arbeit</strong>splatz stehen, anhören,<br />

• in die im Betrieb vorhandene Unterlagen über Erkenntnisse auf dem<br />

Gebiet der <strong>Arbeit</strong>sgestaltung und zum Stand der Technik <strong>ein</strong>sehen lassen,<br />

• über Auflagen, Vorschreibungen und Bewilligungen auf dem Gebiet des<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer/innenschutzes informieren,<br />

• Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten, sowie zu<br />

den Aufzeichnungen über <strong>Arbeit</strong>sunfälle und Einsicht in die Protokolle<br />

über Lärm- oder Schadstoffmessungen gewähren.<br />

56<br />

Wie viel Zeit steht der SVP <strong>für</strong> die Ausübung ihrer Tätigkeit zu?<br />

Im Gegensatz zu den Präventivfachkräften sieht das Gesetz <strong>für</strong> SVP k<strong>ein</strong>e<br />

fixen Einsatzzeiten vor. <strong>Arbeit</strong>geber/innen müssen aber die benötigte Zeit <strong>für</strong><br />

die Ausübung der Tätigkeit unter Berücksichtigung der betrieblichen<br />

Erfordernisse zur Verfügung stellen.<br />

Diese Zeit gilt als <strong>Arbeit</strong>szeit!<br />

Weitere Informationen<br />

Folder der <strong>Arbeit</strong>sinspektion Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)<br />

Alle Broschüren und Folder der <strong>Arbeit</strong>sinspektion stehen unter<br />

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/Service/Publikationen zum Download zur<br />

Verfügung bzw. können bei den zuständigen <strong>Arbeit</strong>sinspektoraten angefordert werden.<br />

Betriebsrat<br />

(§ 92a <strong>Arbeit</strong>sverfassungsgesetz)<br />

Nach dem <strong>Arbeit</strong>sverfassungsgesetz ist der Betriebsrat verpflichtet, die<br />

Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der <strong>Arbeit</strong>sgeber/innen<br />

hinsichtlich <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen- und Gesundheitsschutz zu überwachen. Er<br />

hat weitreichende Mitwirkungsrechte hinsichtlich aller Angelegenheiten der<br />

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am <strong>Arbeit</strong>splatz.<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmer/innenschutz ist also <strong>ein</strong> wesentlicher Bestandteil der<br />

Betriebsratstätigkeit.<br />

SVP, Belegschaftsorgane und die Präventivfachkräfte müssen unbedingt<br />

zusammenarbeiten, wenn <strong>Arbeit</strong>nehmer/innenschutzarbeit effektiv s<strong>ein</strong> soll!<br />

Der Betriebsrat hat das Recht, in allen Angelegenheiten der Sicherheit und<br />

des Gesundheitsschutzes von <strong>Arbeit</strong>geber/innen angehört zu werden, unter<br />

anderem<br />

• bei der Auswahl der <strong>Arbeit</strong>smittel und <strong>Arbeit</strong>sstoffe,<br />

• bei der Planung und Einführung neuer Technologien,<br />

• bei der Gestaltung der <strong>Arbeit</strong>splätze.<br />

Die Aktivitäten des Betriebsrates <strong>für</strong> sichere und gesunde <strong>Arbeit</strong>splätze sind<br />

allerdings oft nicht <strong>ein</strong>fach. Es gibt leider immer wieder Kolleg/innen, die sich<br />

bereitwillig ihre Gesundheit abkaufen lassen. Dies kann besonders zu<br />

Konflikten führen, wenn unterschiedliche Wege möglich sind, mit<br />

Gesundheitsbelastungen im Betrieb umzugehen, wie z.B. Zulagenregelung<br />

oder Gefahrenvermeidung durch <strong>ein</strong> besseres <strong>Arbeit</strong>sverfahren. In solchen<br />

Fällen müssen die SVP die Belegschaftsorgane dabei unterstützen, den<br />

Kolleg/innen verständlich zu machen, dass dies kurzsichtig ist und<br />

gesundheitliche Probleme nicht lösen.

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