Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion
Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion
Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Evaluierung - Mitwirkung und Beteiligung<br />
Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen<br />
• vor Aufnahme der Tätigkeit<br />
• bei <strong>ein</strong>er Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches<br />
• bei Einführung oder Änderung von <strong>Arbeit</strong>smitteln, <strong>Arbeit</strong>sstoffen,<br />
<strong>Arbeit</strong>sverfahren<br />
• nach Änderung oder Ereignissen, die b<strong>ein</strong>ahe zu <strong>ein</strong>em Unfall geführt<br />
hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich ersch<strong>ein</strong>t<br />
• nach Unfällen.<br />
<strong>Arbeit</strong>geber/innen hat sich zu vergewissern, dass die Unterweisung von den<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer/innen verstanden wurde.<br />
Pflichten der <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen<br />
(§ 15 <strong>Arbeit</strong>nehmerInnenschutzgesetz)<br />
Den Unterweisungen und Anweisungen folgend, haben <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen<br />
Schutzmaßnahmen anzuwenden, <strong>Arbeit</strong>smittel und Schutzvorrichtungen<br />
ordnungsgemäß zu verwenden, sowie persönliche Schutzausrüstungen<br />
zweckentsprechend zu benutzen.<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer/innen dürfen sich nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder<br />
Suchtgifte in <strong>ein</strong>en Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere Personen<br />
gefährden können.<br />
Den zuständigen Vorgesetzten oder den sonst da<strong>für</strong> zuständigen Personen<br />
sind<br />
• <strong>Arbeit</strong>sunfälle,<br />
• Ereignisse, die b<strong>ein</strong>ahe zu <strong>ein</strong>em Unfall geführt hätten,<br />
• ernste und unmittelbare Gefahren,<br />
• Defekte an Schutzsystemen,<br />
unverzüglich zu melden.<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer/innen haben gem<strong>ein</strong>sam mit den SVP und den<br />
Präventivfachkräften darauf hinzuwirken, dass die zum Schutz der<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmer/innen vorgesehenen Maßnahmen <strong>ein</strong>gehalten werden. Die<br />
Verantwortung der <strong>Arbeit</strong>geber/innen wird dadurch nicht berührt.<br />
Pflichten der <strong>Arbeit</strong>geber/innen<br />
<strong>Arbeit</strong>geber/innen sind verpflichtet, alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte,<br />
die sich <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen bei der <strong>Arbeit</strong> ergeben, zu<br />
berücksichtigen und haben da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die entsprechenden<br />
Maßnahmen ergriffen werden.<br />
58<br />
Die Kosten da<strong>für</strong> dürfen auf k<strong>ein</strong>en Fall zu Lasten der <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen<br />
gehen.<br />
Da sich alle <strong>Arbeit</strong>nehmerschutzgesetze an die <strong>Arbeit</strong>geber/innen wenden,<br />
beleuchten folgenden Aufzählungen nur <strong>ein</strong>ige Aspekte der Pflichten der<br />
<strong>Arbeit</strong>geber/innen.<br />
So müssen <strong>Arbeit</strong>geber/innen beispielsweise<br />
• entsprechende persönliche Schutzausrüstung (§ 69 ASchG)<br />
• entsprechende <strong>Arbeit</strong>skleidung (§ 71 ASchG)<br />
• entsprechende <strong>Arbeit</strong>smittel (§ 35 ASchG)<br />
zur Verfügung stellen, instand halten und r<strong>ein</strong>igen (§17 ASchG).<br />
Für Notfälle müssen<br />
• <strong>für</strong> das rasche Verlassen der <strong>Arbeit</strong>sstätte (§§ 16-22 AStV)<br />
• <strong>für</strong> den Brandschutz und die Evakuierung (§§ 42-45 AStV)<br />
entsprechende Maßnahmen von <strong>Arbeit</strong>geber/innen getroffen werden.<br />
Es muss <strong>ein</strong>e geeignete Person beauftragt werden, die auf die Einhaltung der<br />
Schutzmaßnahmen achtet, wenn <strong>Arbeit</strong>geber/innen nicht im notwendigen<br />
Umfang selbst anwesend oder fachkundig sind.<br />
Beim Einsatz der <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen sind beispielsweise deren Konstitution,<br />
Alter, Körperkräfte und Qualifikation zu berücksichtigen.