Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion
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Fonds Gesundes Österreich und die betriebliche Gesundheitsförderung<br />
Der Fonds Gesundes Österreich ist <strong>ein</strong>e österreichweit tätige Institution zur<br />
Durchführung von Maßnahmen und Initiativen der Gesundheitsförderung.<br />
Das Gesundheitsförderungsgesetz (1998) ist die Basis der Aktivitäten des<br />
Fonds Gesundes Österreich. Das zentrale Anliegen ist die Erhaltung und<br />
Förderung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn.<br />
Gesundheit wird in den Lebenswelten produziert und daher ist es<br />
anzustreben, die Lebenswelten so zu gestalten, dass die Menschen im<br />
jeweiligen Setting die Möglichkeiten haben, ihre Gesundheit mit zu<br />
produzieren.<br />
Das Setting „Betrieb/<strong>Arbeit</strong>swelt” ist im Gesundheitsförderungsgesetz explizit<br />
erwähnt, als Zielsetzung <strong>für</strong> den Fonds ist darin die Senkung der<br />
Krankenstände durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
hervorgehoben.<br />
Wie gelangt <strong>ein</strong> Betrieb, der <strong>ein</strong>e Projektidee umsetzen möchte,<br />
zu <strong>ein</strong>er Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich?<br />
Der Fonds kann 1/3 bis maximal 2/3 der liquiden Gesamtprojektkosten von<br />
praxisorientierten Projekten der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
finanzieren. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es erforderlich, dass die<br />
Gesamtfinanzierung des Projektes durch mehrere Partner/innen getragen<br />
wird! Die Förderung durch den FGÖ kann erst beginnen, wenn die<br />
Restfinanzierung gesichert ist - die entsprechenden Bestätigungen da<strong>für</strong><br />
müssen aber noch nicht bei Antragstellung vorliegen.<br />
Um in den Genuss <strong>ein</strong>er Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich<br />
zu gelangen, ist <strong>ein</strong> entsprechender Förderantrag (Informationen und<br />
Unterlagen dazu sind auf www.fgoe.orq bzw. über das Sekretariat des Fonds<br />
Gesundes Österreich erhältlich) rechtzeitig, d.h. vor geplantem Projektbeginn<br />
und unter Berücksichtigung der formalen Förderbedingungen, zu stellen.<br />
Gewisse formale und inhaltliche Qualitätskriterien sind Voraussetzung <strong>für</strong><br />
<strong>ein</strong>e Förderung: <strong>ein</strong> Projektcharakter muss ersichtlich s<strong>ein</strong>, Bedarfserhebung<br />
und Ausgangslagendarstellung, Zielformulierung, Methodendarstellung und<br />
Umsetzungsstrategie sowie <strong>ein</strong> detaillierter Projektablauf (Projektstrukturplan,<br />
Meilenst<strong>ein</strong>liste, etc.) sind darzustellen. Ebenso ist zu berücksichtigen und <strong>für</strong><br />
Druckaufträge <strong>ein</strong>zuplanen, dass auf allen das beantragte Projekt<br />
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betreffenden Informationsschriften , Foldern, Plakaten etc. die (beantragte)<br />
Unterstützung durch den Fonds Gesundes Österreich zu nennen ist und das<br />
LOGO des FGÖ (Freigabe bitte in der Geschäftsstelle anfragen) abzudrucken<br />
ist.<br />
Wichtig ist die der Projektgröße entsprechende Darstellung der<br />
Über<strong>ein</strong>stimmung des Projektkonzeptes mit den Kriterien der modernen<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung, wie z.B. ganzheitlicher<br />
Gesundheitsbegriff, Kooperation zwischen <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen und<br />
Unternehmensleitung, partizipative Prozesse, Verhaltens- und<br />
Verhältnisorientierung, etc. und der Einsatz der Instrumentarien der<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung (Steuerungsgruppe, Ist-Analyse,<br />
Gesundheitszirkel und Gesundheitsbericht) - detailliertere Informationen und<br />
Beratung können z.B. bei den Bundesländer-Regionalstellen und der<br />
Kontaktstelle des Österreichischen Netzwerkes Betriebliche<br />
Gesundheitsförderung, www.netzwerk-bgf.at. nachgefragt werden.<br />
Ebenso unerlässlich sind Angaben zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit<br />
sowie zu Dokumentation und Evaluation des geplanten Projektes. Ein<br />
Finanzierungsplan sowie <strong>ein</strong> detailliertes Projektbudget sind ebenfalls<br />
<strong>ein</strong>zureichen. Für größere (ab <strong>ein</strong>em Volumen von € 20.000,-) zuzukaufende<br />
Leistungen sind 3 Vergleichsanbote <strong>ein</strong>zuholen und <strong>ein</strong>e Begründung <strong>für</strong> die<br />
Auswahl des/r Bestbieters/in vorzulegen.<br />
Eine Abgrenzung zu den Maßnahmen des <strong>Arbeit</strong>nehmer/innenschutzes und<br />
anderer gesetzlicher Zuständigkeiten muss klar ersichtlich s<strong>ein</strong>.<br />
Wie lange müssen Förderwerber/innen auf <strong>ein</strong>e Entscheidung<br />
ihres Antrages warten?<br />
Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Fonds bemühen sich, Projekte<br />
mit <strong>ein</strong>er beantragten Fördersumme unter € 72.000,- innerhalb von<br />
3 Monaten ab VolIständigkeit der Antragsunterlagen zu bearbeiten und zu<br />
entscheiden.<br />
Anträge über € 72.000,- müssen zusätzlich dem Fachbeirat und dem<br />
Kuratorium des Fonds Gesundes Österreich vorgelegt werden. Das<br />
Kuratorium entscheidet die Anträge in 4 mal jährlich stattfindenden Sitzungen,<br />
d.h. die Bearbeitungsfrist von Antragstellung bis Entscheid kann länger als<br />
3 Monate s<strong>ein</strong>.