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Schwere Arbeit - leicht gemacht, ein Leitfaden für ... - Arbeitsinspektion

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Fonds Gesundes Österreich und die betriebliche Gesundheitsförderung<br />

Der Fonds Gesundes Österreich ist <strong>ein</strong>e österreichweit tätige Institution zur<br />

Durchführung von Maßnahmen und Initiativen der Gesundheitsförderung.<br />

Das Gesundheitsförderungsgesetz (1998) ist die Basis der Aktivitäten des<br />

Fonds Gesundes Österreich. Das zentrale Anliegen ist die Erhaltung und<br />

Förderung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn.<br />

Gesundheit wird in den Lebenswelten produziert und daher ist es<br />

anzustreben, die Lebenswelten so zu gestalten, dass die Menschen im<br />

jeweiligen Setting die Möglichkeiten haben, ihre Gesundheit mit zu<br />

produzieren.<br />

Das Setting „Betrieb/<strong>Arbeit</strong>swelt” ist im Gesundheitsförderungsgesetz explizit<br />

erwähnt, als Zielsetzung <strong>für</strong> den Fonds ist darin die Senkung der<br />

Krankenstände durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

hervorgehoben.<br />

Wie gelangt <strong>ein</strong> Betrieb, der <strong>ein</strong>e Projektidee umsetzen möchte,<br />

zu <strong>ein</strong>er Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich?<br />

Der Fonds kann 1/3 bis maximal 2/3 der liquiden Gesamtprojektkosten von<br />

praxisorientierten Projekten der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

finanzieren. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es erforderlich, dass die<br />

Gesamtfinanzierung des Projektes durch mehrere Partner/innen getragen<br />

wird! Die Förderung durch den FGÖ kann erst beginnen, wenn die<br />

Restfinanzierung gesichert ist - die entsprechenden Bestätigungen da<strong>für</strong><br />

müssen aber noch nicht bei Antragstellung vorliegen.<br />

Um in den Genuss <strong>ein</strong>er Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich<br />

zu gelangen, ist <strong>ein</strong> entsprechender Förderantrag (Informationen und<br />

Unterlagen dazu sind auf www.fgoe.orq bzw. über das Sekretariat des Fonds<br />

Gesundes Österreich erhältlich) rechtzeitig, d.h. vor geplantem Projektbeginn<br />

und unter Berücksichtigung der formalen Förderbedingungen, zu stellen.<br />

Gewisse formale und inhaltliche Qualitätskriterien sind Voraussetzung <strong>für</strong><br />

<strong>ein</strong>e Förderung: <strong>ein</strong> Projektcharakter muss ersichtlich s<strong>ein</strong>, Bedarfserhebung<br />

und Ausgangslagendarstellung, Zielformulierung, Methodendarstellung und<br />

Umsetzungsstrategie sowie <strong>ein</strong> detaillierter Projektablauf (Projektstrukturplan,<br />

Meilenst<strong>ein</strong>liste, etc.) sind darzustellen. Ebenso ist zu berücksichtigen und <strong>für</strong><br />

Druckaufträge <strong>ein</strong>zuplanen, dass auf allen das beantragte Projekt<br />

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betreffenden Informationsschriften , Foldern, Plakaten etc. die (beantragte)<br />

Unterstützung durch den Fonds Gesundes Österreich zu nennen ist und das<br />

LOGO des FGÖ (Freigabe bitte in der Geschäftsstelle anfragen) abzudrucken<br />

ist.<br />

Wichtig ist die der Projektgröße entsprechende Darstellung der<br />

Über<strong>ein</strong>stimmung des Projektkonzeptes mit den Kriterien der modernen<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung, wie z.B. ganzheitlicher<br />

Gesundheitsbegriff, Kooperation zwischen <strong>Arbeit</strong>nehmer/innen und<br />

Unternehmensleitung, partizipative Prozesse, Verhaltens- und<br />

Verhältnisorientierung, etc. und der Einsatz der Instrumentarien der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung (Steuerungsgruppe, Ist-Analyse,<br />

Gesundheitszirkel und Gesundheitsbericht) - detailliertere Informationen und<br />

Beratung können z.B. bei den Bundesländer-Regionalstellen und der<br />

Kontaktstelle des Österreichischen Netzwerkes Betriebliche<br />

Gesundheitsförderung, www.netzwerk-bgf.at. nachgefragt werden.<br />

Ebenso unerlässlich sind Angaben zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit<br />

sowie zu Dokumentation und Evaluation des geplanten Projektes. Ein<br />

Finanzierungsplan sowie <strong>ein</strong> detailliertes Projektbudget sind ebenfalls<br />

<strong>ein</strong>zureichen. Für größere (ab <strong>ein</strong>em Volumen von € 20.000,-) zuzukaufende<br />

Leistungen sind 3 Vergleichsanbote <strong>ein</strong>zuholen und <strong>ein</strong>e Begründung <strong>für</strong> die<br />

Auswahl des/r Bestbieters/in vorzulegen.<br />

Eine Abgrenzung zu den Maßnahmen des <strong>Arbeit</strong>nehmer/innenschutzes und<br />

anderer gesetzlicher Zuständigkeiten muss klar ersichtlich s<strong>ein</strong>.<br />

Wie lange müssen Förderwerber/innen auf <strong>ein</strong>e Entscheidung<br />

ihres Antrages warten?<br />

Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Fonds bemühen sich, Projekte<br />

mit <strong>ein</strong>er beantragten Fördersumme unter € 72.000,- innerhalb von<br />

3 Monaten ab VolIständigkeit der Antragsunterlagen zu bearbeiten und zu<br />

entscheiden.<br />

Anträge über € 72.000,- müssen zusätzlich dem Fachbeirat und dem<br />

Kuratorium des Fonds Gesundes Österreich vorgelegt werden. Das<br />

Kuratorium entscheidet die Anträge in 4 mal jährlich stattfindenden Sitzungen,<br />

d.h. die Bearbeitungsfrist von Antragstellung bis Entscheid kann länger als<br />

3 Monate s<strong>ein</strong>.

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