Ausstellung - Schwanau
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Seite 6 Freitag, den 02.03.2012<br />
Innovationspreis des Landes<br />
2012 ausgeschrieben<br />
Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen<br />
aus Industrie, Handwerk und technologischer<br />
Dienstleistung wieder mit beispielhaften<br />
innovativen Produkten, Verfahren und technologischen<br />
Dienstleistungen um den Innovationspreis<br />
des Landes Baden-Württemberg<br />
2012 – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – bewerben.<br />
Einsendeschluss ist der 31.� Mai� 2012.<br />
Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe<br />
von insgesamt 50.000� Euro; die Mittelständische<br />
Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg<br />
GmbH (MBG ) verleiht einen Sonderpreis<br />
in Höhe von 7.500� Euro. Im Auftrag des Finanzund<br />
Wirtschaftsministeriums organisiert das<br />
Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem<br />
früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle<br />
benannten Wettbewerb.<br />
Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land<br />
ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten<br />
und einem Jahresumsatz von nicht<br />
mehr als 100� Millionen Euro.<br />
Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen<br />
nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen<br />
unternehmerischen Leistung und dem<br />
nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Es bestimmt<br />
die Preisträger und entscheidet über die<br />
Aufteilung der Preise, die der Finanz- und Wirtschaftsminister<br />
am 21.� November� 2012 in<br />
Stuttgart verleiht.<br />
Der Sonderpreis der MBG richtet sich an junge<br />
Unternehmen aus Baden-Württemberg, die<br />
nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu<br />
100� Beschäftigten einen Umsatz von maximal<br />
zehn Millionen Euro erzielen.<br />
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen<br />
gibt es bei den Industrie- und Handelskammern,<br />
den Handwerkskammern, dem Landesverband<br />
der Baden-Württembergischen Industrie<br />
e.V. und dem Regierungspräsidium<br />
Stuttgart.<br />
Pflegefamilie gesucht<br />
Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) sucht<br />
eine Gast-/Pflegefamilie, die bereit ist, eine psychisch<br />
erkrankte 20jährige Frau und ihre einjährige<br />
Tochter bei sich aufzunehmen. Gesucht<br />
wird ein verlässlicher, unterstützender Rahmen<br />
in einer Familie, der eine gemeinsame Entwicklung<br />
von Mutter und Kind ermöglicht. Nähere<br />
Informationen gibt Frau Weber, Betreutes Wohnen<br />
in Familien im Ortenaukreis, Psychologische<br />
Beratungsstelle Lahr, Tel. 07822/ 91570,<br />
E-Mail: bwf@ortenaukreis.de.<br />
Neue Selbsthilfegruppe für<br />
verwitwete Frauen<br />
Auf Initiative einer Betroffenen soll eine neue<br />
Selbsthilfegruppe für verwitwete Frauen gegründet<br />
werden. Mit dem Tod des Partners wird<br />
das Leben aus der gewohnten Bahn gerissen.<br />
Angesprochen werden Frauen, die sich trotz<br />
des Verlustes auf dem Weg in ihr “neues Le-<br />
ben” befinden, die Menschen treffen wollen, die<br />
bedingt durch die eigene Verlusterfahrung auf<br />
Verständnis stoßen möchten; Menschen, die<br />
die gleichen Gefühle teilen, aber auch den Blick<br />
nach vorne richten und das Leben meistern und<br />
wieder genießen wollen.<br />
Wie die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im<br />
Landratsamt Ortenaukreis mitteilt, ist die Gruppe<br />
kein therapeutisches Angebot und auch<br />
nicht für die akute Trauerphase geeignet.<br />
Angedacht ist zunächst, sich gegenseitig kennen<br />
zu lernen, miteinander zu reden, einander<br />
zu ermutigen und einfach unter Menschen zu<br />
sein, die wahrscheinlich besser als viele andere<br />
nachvollziehen können, wie es einem in dieser<br />
Situation eben „so geht“. Interessierte erhalten<br />
weitere Informationen bei der Kontaktstelle für<br />
Selbsthilfegruppen des Amtes für Soziale und<br />
Psychologische Dienste im Landratsamt Ortenaukreis<br />
unter Telefon 0781 805 9771.<br />
Das Finanzamt Lahr informiert:<br />
Die Abgabe der Steuererklärungen 2011<br />
auf elektronischem Weg - ELSTER<br />
Auch in diesem Jahr stehen Bürgerinnen und<br />
Bürger vor der Aufgabe, ihre Steuererklärung<br />
für das Jahr 2011 zu fertigen und an das zuständige<br />
Finanzamt weiterzugeben. Hierzu gibt ihnen<br />
das Finanzamt Lahr folgenden Tipp:<br />
Fertigen Sie ihre Steuererklärungen elektronisch<br />
und übersenden sie diese online an das<br />
Finanzamt. Das neue Elster-Programm in der<br />
Version 13 ermöglicht insbesondere auch dem<br />
privaten Nutzer die Erstellung der Einkommensteuererklärung<br />
für die Jahre 2009 bis<br />
2011 per Internet. Die amtliche Software kann<br />
unter www.elsterformular.de aus dem Internet<br />
heruntergeladen werden. Eine kostenlose CD<br />
kann bei Ihrer Gemeindeverwaltung sowie der<br />
zentralen Informations- und Annahmestelle des<br />
Finanzamts Lahr abgeholt werden.<br />
Bei der Übermittlung der Elster-Steuererklärung<br />
ist die jeweils neuste Version auf<br />
Ihrem Rechner notwendig. Um dies in allen<br />
Fällen zu gewährleisten, empfiehlt das Finanzamt<br />
Lahr die Downloadversion zu verwenden.<br />
Unter Nutzung eines DSL-Anschlusses<br />
dauert die Downloadzeit z.T. keine<br />
2 Minuten.<br />
In den letzten Jahren war mit der Erstellung<br />
der Steuererklärung stets das Installieren des<br />
neuen Programmes notwendig. Sehr häufig<br />
wurde hier von den Anwendern, insbesondere<br />
um Downloadzeiten zu minimieren, eine Updatemöglichkeit<br />
für die bestehende Version<br />
gefordert. Diesem Anspruch wird seit der Version<br />
12 Rechnung getragen.<br />
Seit dieser Programmversion steht das Programm<br />
in 3 Varianten mit unterschiedlichem<br />
Leistungsumfang zur Verfügung<br />
1. ElsterFormular für Privatanwender (Einkommensteuererklärung<br />
2009, bis 2011)<br />
2. ElsterFormular für Unternehmer/Arbeitgeber<br />
(u.a. Umsatzsteuererklärung<br />
2009 bis 2011, Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
2010 bis 2012, den Antrag<br />
auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung<br />
der Sondervorauszahlung<br />
2010 bis 2012 Lohnsteueranmeldungen<br />
2010 bis 2012, Lohnbescheinigungen<br />
2010 bis 2012, Gewerbesteuererklärung<br />
2009 und 2010 Anlage EÜR<br />
2009 und 2010)<br />
3. ElsterFormular im Gesamtumfang<br />
Darüber hinaus ermöglichen fast alle am Markt<br />
gängigen Softwareprodukte zur Erstellung von<br />
Steuererklärungen die elektronische Übermittlung<br />
der Steuererklärung an die Finanzverwaltung.<br />
Eine genaue Liste der Softwareprodukte<br />
die das Verfahren ELSTER unterstützen erhalten<br />
Sie unter www.elster.de (unter ElsterFormular<br />
=> mehr) Damit lassen sich die Vorteile der<br />
steuerberatenden Funktionalitäten dieser im<br />
Handel erhältlichen Produkte mit ELSTER zusätzlich<br />
kombinieren.<br />
� Vorteile für den Bürger<br />
Für den Bürger ergeben sich wichtige Vorteile<br />
aus der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />
mittels ELSTER: Automatische<br />
Übernahme der Vorjahresdaten in die laufende<br />
Steuererklärung, größere Übersichtlichkeit,<br />
spezielle Hilfestellungen durch das Programm,<br />
integrierte Kontrolle der Eingaben auf Plausibilität<br />
und Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast<br />
sind nur einige der am häufigsten genannten.<br />
Außerdem werden Eingabefehler bei<br />
der Fallbearbeitung durch das Finanzamt sicher<br />
ausgeschlossen, die bei der Übernahme der<br />
Daten aus der Papiererklärung entstehen können.<br />
Das Finanzamt Lahr unterstützt die Verbreitung<br />
der elektronischen Übermittlung zusätzlich mit<br />
zwei Maßnahmen:<br />
Mit ELSTER übertragene Einkommensteuererklärungen<br />
� wird bei der Bearbeitung Vorrang eingeräumt,<br />
was insbesondere bei Erstattungsfällen<br />
vorteilhaft ist,<br />
� müssen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Belege (z.B. Steuerbescheinigungen,<br />
Schwerbehindertennachweis, Zuwendungsbestätigungen)<br />
beigefügt werden.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich nur bei<br />
außergewöhnlichen oder erstmaligen Umständen,<br />
die die Höhe der Steuer beeinflussen,<br />
eine sofortige Belegeinreichung (z. B.<br />
bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen,<br />
der Begründung einer doppelten<br />
Haushaltsführung oder der Einrichtung eines<br />
häuslichen Arbeitszimmers).<br />
Die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt<br />
ist durch ein besonderes Verschlüsselungs-verfahren<br />
gesichert und daher für Dritte<br />
nicht einsehbar. Immer mehr Bürgerinnen und<br />
Bürger machen deshalb von der zeitsparenden<br />
und für sie vorteilhaften Form der elektronischen<br />
Abgabe der Steuererklärung Gebrauch.<br />
Im Bereich des Finanzamts Lahr wurden bereits<br />
letztes Jahr ca. 40% aller Einkommensteuererklärungen<br />
mit Hilfe von ELSTER übermittelt,