10.11.2012 Aufrufe

Ausstellung - Schwanau

Ausstellung - Schwanau

Ausstellung - Schwanau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 6 Freitag, den 02.03.2012<br />

Innovationspreis des Landes<br />

2012 ausgeschrieben<br />

Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen<br />

aus Industrie, Handwerk und technologischer<br />

Dienstleistung wieder mit beispielhaften<br />

innovativen Produkten, Verfahren und technologischen<br />

Dienstleistungen um den Innovationspreis<br />

des Landes Baden-Württemberg<br />

2012 – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis – bewerben.<br />

Einsendeschluss ist der 31.� Mai� 2012.<br />

Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe<br />

von insgesamt 50.000� Euro; die Mittelständische<br />

Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg<br />

GmbH (MBG ) verleiht einen Sonderpreis<br />

in Höhe von 7.500� Euro. Im Auftrag des Finanzund<br />

Wirtschaftsministeriums organisiert das<br />

Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem<br />

früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle<br />

benannten Wettbewerb.<br />

Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land<br />

ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten<br />

und einem Jahresumsatz von nicht<br />

mehr als 100� Millionen Euro.<br />

Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen<br />

nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen<br />

unternehmerischen Leistung und dem<br />

nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Es bestimmt<br />

die Preisträger und entscheidet über die<br />

Aufteilung der Preise, die der Finanz- und Wirtschaftsminister<br />

am 21.� November� 2012 in<br />

Stuttgart verleiht.<br />

Der Sonderpreis der MBG richtet sich an junge<br />

Unternehmen aus Baden-Württemberg, die<br />

nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu<br />

100� Beschäftigten einen Umsatz von maximal<br />

zehn Millionen Euro erzielen.<br />

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen<br />

gibt es bei den Industrie- und Handelskammern,<br />

den Handwerkskammern, dem Landesverband<br />

der Baden-Württembergischen Industrie<br />

e.V. und dem Regierungspräsidium<br />

Stuttgart.<br />

Pflegefamilie gesucht<br />

Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) sucht<br />

eine Gast-/Pflegefamilie, die bereit ist, eine psychisch<br />

erkrankte 20jährige Frau und ihre einjährige<br />

Tochter bei sich aufzunehmen. Gesucht<br />

wird ein verlässlicher, unterstützender Rahmen<br />

in einer Familie, der eine gemeinsame Entwicklung<br />

von Mutter und Kind ermöglicht. Nähere<br />

Informationen gibt Frau Weber, Betreutes Wohnen<br />

in Familien im Ortenaukreis, Psychologische<br />

Beratungsstelle Lahr, Tel. 07822/ 91570,<br />

E-Mail: bwf@ortenaukreis.de.<br />

Neue Selbsthilfegruppe für<br />

verwitwete Frauen<br />

Auf Initiative einer Betroffenen soll eine neue<br />

Selbsthilfegruppe für verwitwete Frauen gegründet<br />

werden. Mit dem Tod des Partners wird<br />

das Leben aus der gewohnten Bahn gerissen.<br />

Angesprochen werden Frauen, die sich trotz<br />

des Verlustes auf dem Weg in ihr “neues Le-<br />

ben” befinden, die Menschen treffen wollen, die<br />

bedingt durch die eigene Verlusterfahrung auf<br />

Verständnis stoßen möchten; Menschen, die<br />

die gleichen Gefühle teilen, aber auch den Blick<br />

nach vorne richten und das Leben meistern und<br />

wieder genießen wollen.<br />

Wie die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im<br />

Landratsamt Ortenaukreis mitteilt, ist die Gruppe<br />

kein therapeutisches Angebot und auch<br />

nicht für die akute Trauerphase geeignet.<br />

Angedacht ist zunächst, sich gegenseitig kennen<br />

zu lernen, miteinander zu reden, einander<br />

zu ermutigen und einfach unter Menschen zu<br />

sein, die wahrscheinlich besser als viele andere<br />

nachvollziehen können, wie es einem in dieser<br />

Situation eben „so geht“. Interessierte erhalten<br />

weitere Informationen bei der Kontaktstelle für<br />

Selbsthilfegruppen des Amtes für Soziale und<br />

Psychologische Dienste im Landratsamt Ortenaukreis<br />

unter Telefon 0781 805 9771.<br />

Das Finanzamt Lahr informiert:<br />

Die Abgabe der Steuererklärungen 2011<br />

auf elektronischem Weg - ELSTER<br />

Auch in diesem Jahr stehen Bürgerinnen und<br />

Bürger vor der Aufgabe, ihre Steuererklärung<br />

für das Jahr 2011 zu fertigen und an das zuständige<br />

Finanzamt weiterzugeben. Hierzu gibt ihnen<br />

das Finanzamt Lahr folgenden Tipp:<br />

Fertigen Sie ihre Steuererklärungen elektronisch<br />

und übersenden sie diese online an das<br />

Finanzamt. Das neue Elster-Programm in der<br />

Version 13 ermöglicht insbesondere auch dem<br />

privaten Nutzer die Erstellung der Einkommensteuererklärung<br />

für die Jahre 2009 bis<br />

2011 per Internet. Die amtliche Software kann<br />

unter www.elsterformular.de aus dem Internet<br />

heruntergeladen werden. Eine kostenlose CD<br />

kann bei Ihrer Gemeindeverwaltung sowie der<br />

zentralen Informations- und Annahmestelle des<br />

Finanzamts Lahr abgeholt werden.<br />

Bei der Übermittlung der Elster-Steuererklärung<br />

ist die jeweils neuste Version auf<br />

Ihrem Rechner notwendig. Um dies in allen<br />

Fällen zu gewährleisten, empfiehlt das Finanzamt<br />

Lahr die Downloadversion zu verwenden.<br />

Unter Nutzung eines DSL-Anschlusses<br />

dauert die Downloadzeit z.T. keine<br />

2 Minuten.<br />

In den letzten Jahren war mit der Erstellung<br />

der Steuererklärung stets das Installieren des<br />

neuen Programmes notwendig. Sehr häufig<br />

wurde hier von den Anwendern, insbesondere<br />

um Downloadzeiten zu minimieren, eine Updatemöglichkeit<br />

für die bestehende Version<br />

gefordert. Diesem Anspruch wird seit der Version<br />

12 Rechnung getragen.<br />

Seit dieser Programmversion steht das Programm<br />

in 3 Varianten mit unterschiedlichem<br />

Leistungsumfang zur Verfügung<br />

1. ElsterFormular für Privatanwender (Einkommensteuererklärung<br />

2009, bis 2011)<br />

2. ElsterFormular für Unternehmer/Arbeitgeber<br />

(u.a. Umsatzsteuererklärung<br />

2009 bis 2011, Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

2010 bis 2012, den Antrag<br />

auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung<br />

der Sondervorauszahlung<br />

2010 bis 2012 Lohnsteueranmeldungen<br />

2010 bis 2012, Lohnbescheinigungen<br />

2010 bis 2012, Gewerbesteuererklärung<br />

2009 und 2010 Anlage EÜR<br />

2009 und 2010)<br />

3. ElsterFormular im Gesamtumfang<br />

Darüber hinaus ermöglichen fast alle am Markt<br />

gängigen Softwareprodukte zur Erstellung von<br />

Steuererklärungen die elektronische Übermittlung<br />

der Steuererklärung an die Finanzverwaltung.<br />

Eine genaue Liste der Softwareprodukte<br />

die das Verfahren ELSTER unterstützen erhalten<br />

Sie unter www.elster.de (unter ElsterFormular<br />

=> mehr) Damit lassen sich die Vorteile der<br />

steuerberatenden Funktionalitäten dieser im<br />

Handel erhältlichen Produkte mit ELSTER zusätzlich<br />

kombinieren.<br />

� Vorteile für den Bürger<br />

Für den Bürger ergeben sich wichtige Vorteile<br />

aus der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung<br />

mittels ELSTER: Automatische<br />

Übernahme der Vorjahresdaten in die laufende<br />

Steuererklärung, größere Übersichtlichkeit,<br />

spezielle Hilfestellungen durch das Programm,<br />

integrierte Kontrolle der Eingaben auf Plausibilität<br />

und Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast<br />

sind nur einige der am häufigsten genannten.<br />

Außerdem werden Eingabefehler bei<br />

der Fallbearbeitung durch das Finanzamt sicher<br />

ausgeschlossen, die bei der Übernahme der<br />

Daten aus der Papiererklärung entstehen können.<br />

Das Finanzamt Lahr unterstützt die Verbreitung<br />

der elektronischen Übermittlung zusätzlich mit<br />

zwei Maßnahmen:<br />

Mit ELSTER übertragene Einkommensteuererklärungen<br />

� wird bei der Bearbeitung Vorrang eingeräumt,<br />

was insbesondere bei Erstattungsfällen<br />

vorteilhaft ist,<br />

� müssen nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Belege (z.B. Steuerbescheinigungen,<br />

Schwerbehindertennachweis, Zuwendungsbestätigungen)<br />

beigefügt werden.<br />

Darüber hinaus empfiehlt sich nur bei<br />

außergewöhnlichen oder erstmaligen Umständen,<br />

die die Höhe der Steuer beeinflussen,<br />

eine sofortige Belegeinreichung (z. B.<br />

bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen,<br />

der Begründung einer doppelten<br />

Haushaltsführung oder der Einrichtung eines<br />

häuslichen Arbeitszimmers).<br />

Die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt<br />

ist durch ein besonderes Verschlüsselungs-verfahren<br />

gesichert und daher für Dritte<br />

nicht einsehbar. Immer mehr Bürgerinnen und<br />

Bürger machen deshalb von der zeitsparenden<br />

und für sie vorteilhaften Form der elektronischen<br />

Abgabe der Steuererklärung Gebrauch.<br />

Im Bereich des Finanzamts Lahr wurden bereits<br />

letztes Jahr ca. 40% aller Einkommensteuererklärungen<br />

mit Hilfe von ELSTER übermittelt,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!