10.11.2012 Aufrufe

Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform

Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform

Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.1 Job-Perspektive gemäß § 16e Sozialgesetzbuch <strong>II</strong> (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)<br />

Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wird Menschen, die auf<br />

absehbare Zeit keine Chance haben, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu fi nden, eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet.<br />

Inhalt der Förderung nach § 16e Abs. 1 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist ein Ausgleich für<br />

die Minderleistung des erwerbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb) infolge von besonders<br />

schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungszuschuss.<br />

Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspfl ichtige (ohne Arbeitslosenversicherung)<br />

Beschäftigungsverhältnis wird mit maximal 75 % bezuschusst, sodass für den<br />

Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 % aufzuwenden ist. Nach der ersten Förderphase<br />

von maximal 24 Monaten ist zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten<br />

Arbeitsmarkt platziert werden kann oder ob davon auszugehen ist, dass der eLb<br />

auch auf Dauer keine Chancen haben wird, eine reguläre Arbeitsstelle zu bekommen.<br />

Bei dieser auf Dauer angelegten geförderten Beschäftigung bleibt jedoch immer<br />

das Ziel bestehen, dass die Personen nicht dauerhaft aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

ausgeschlossen werden und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel<br />

zu unterstützen.<br />

Von den im Jahre 2011 insgesamt 47 geförderten Personen wurde bei 18 entschieden,<br />

dass hier ohne eine Dauerförderung keine Integration am Arbeitsmarkt möglich<br />

ist. Bei der Dauerförderung wurde der Zuschuss jedoch um 10 Prozentpunkte auf<br />

65 % reduziert. 11 Kunden sind aus unterschiedlichen Gründen, wie z. B. Kündigung,<br />

Krankheit oder keine Möglichkeit der Weiterförderung, ausgeschieden. 9 Arbeitnehmer<br />

befi nden sich noch in der ersten Förderphase (24 Monate).<br />

Für weitere 9 Geförderte konnte nach der ersten Förderphase eine erfolgreiche Integration<br />

durch eine reguläre sozialversicherungspfl ichtige Arbeitsaufnahme verbucht<br />

werden. Hierbei ist zu betonen, dass sämtliche Arbeitsverhältnisse von den<br />

zuvor bezuschussten Arbeitgebern eingegangen wurden.<br />

Aufgrund der massiv gekürzten Eingliederungsmittel werden wir von diesem Förderungsinstrument<br />

in Zukunft Abstand nehmen müssen und lediglich die laufenden<br />

Fälle zu Ende führen. Diese Entscheidung wird auf der Fachebene sehr bedauert,<br />

konnten doch nachweislich einige sehr schwer Vermittelbare über diesen längeren<br />

Förderweg doch integriert werden.<br />

4.2 Bildungsgutscheine<br />

Arbeitnehmer können bei berufl icher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten<br />

gefördert werden.<br />

Die Übernahme der Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden; so muss<br />

die Maßnahme auf die berufl iche Eingliederung des Antragstellers abzielen. Ausgangspunkt<br />

ist die Frage nach der Notwendigkeit, ob ohne die Bildungsmaßnahme Vermittlungschancen<br />

in angemessener und absehbarer Zeit nicht beständen.<br />

main-taunus-kreis<br />

Eingliederungsbericht 2011<br />

Seite 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!