Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform
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4.1 Job-Perspektive gemäß § 16e Sozialgesetzbuch <strong>II</strong> (<strong>SGB</strong> <strong>II</strong>)<br />
Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> wird Menschen, die auf<br />
absehbare Zeit keine Chance haben, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
zu fi nden, eine dauerhafte Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet.<br />
Inhalt der Förderung nach § 16e Abs. 1 Satz 1 <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> ist ein Ausgleich für<br />
die Minderleistung des erwerbsfähigen Leistungsbeziehers (eLb) infolge von besonders<br />
schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungszuschuss.<br />
Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspfl ichtige (ohne Arbeitslosenversicherung)<br />
Beschäftigungsverhältnis wird mit maximal 75 % bezuschusst, sodass für den<br />
Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 % aufzuwenden ist. Nach der ersten Förderphase<br />
von maximal 24 Monaten ist zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten<br />
Arbeitsmarkt platziert werden kann oder ob davon auszugehen ist, dass der eLb<br />
auch auf Dauer keine Chancen haben wird, eine reguläre Arbeitsstelle zu bekommen.<br />
Bei dieser auf Dauer angelegten geförderten Beschäftigung bleibt jedoch immer<br />
das Ziel bestehen, dass die Personen nicht dauerhaft aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
ausgeschlossen werden und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel<br />
zu unterstützen.<br />
Von den im Jahre 2011 insgesamt 47 geförderten Personen wurde bei 18 entschieden,<br />
dass hier ohne eine Dauerförderung keine Integration am Arbeitsmarkt möglich<br />
ist. Bei der Dauerförderung wurde der Zuschuss jedoch um 10 Prozentpunkte auf<br />
65 % reduziert. 11 Kunden sind aus unterschiedlichen Gründen, wie z. B. Kündigung,<br />
Krankheit oder keine Möglichkeit der Weiterförderung, ausgeschieden. 9 Arbeitnehmer<br />
befi nden sich noch in der ersten Förderphase (24 Monate).<br />
Für weitere 9 Geförderte konnte nach der ersten Förderphase eine erfolgreiche Integration<br />
durch eine reguläre sozialversicherungspfl ichtige Arbeitsaufnahme verbucht<br />
werden. Hierbei ist zu betonen, dass sämtliche Arbeitsverhältnisse von den<br />
zuvor bezuschussten Arbeitgebern eingegangen wurden.<br />
Aufgrund der massiv gekürzten Eingliederungsmittel werden wir von diesem Förderungsinstrument<br />
in Zukunft Abstand nehmen müssen und lediglich die laufenden<br />
Fälle zu Ende führen. Diese Entscheidung wird auf der Fachebene sehr bedauert,<br />
konnten doch nachweislich einige sehr schwer Vermittelbare über diesen längeren<br />
Förderweg doch integriert werden.<br />
4.2 Bildungsgutscheine<br />
Arbeitnehmer können bei berufl icher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten<br />
gefördert werden.<br />
Die Übernahme der Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden; so muss<br />
die Maßnahme auf die berufl iche Eingliederung des Antragstellers abzielen. Ausgangspunkt<br />
ist die Frage nach der Notwendigkeit, ob ohne die Bildungsmaßnahme Vermittlungschancen<br />
in angemessener und absehbarer Zeit nicht beständen.<br />
main-taunus-kreis<br />
Eingliederungsbericht 2011<br />
Seite 33