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Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform

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4.4 Eingliederungszuschüsse<br />

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern<br />

Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.<br />

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung<br />

des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.<br />

Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts<br />

sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten<br />

gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen<br />

kann der Leistungsumfang erweitert werden.<br />

Im Jahre 2011 hat der <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-Kreis 100 Eingliederungszuschüsse zur Direktintegration<br />

in den Arbeitsmarkt bewilligt und ist damit wie angestrebt, deutlich unter<br />

dem Ergebnis von 2010 geblieben.<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

main-taunus-kreis<br />

EGZ 2007<br />

EGZ 2006<br />

136<br />

143<br />

Eingliederungszuschüsse<br />

EGZ 2008<br />

84<br />

EGZ 2009<br />

64<br />

Eingliederungsbericht 2011<br />

Seite 35<br />

EGZ 2010<br />

122<br />

EGZ 2011<br />

100<br />

5.1 Unterstützungsangebot für Menschen, die schwerbehindert, diesen<br />

gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind<br />

Dieses Projekt wird zur Unterstützung von Leistungsbeziehern angeboten, die<br />

schwerbehindert, diesen gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind.<br />

Im ersten Modul des Clearings erfolgt - unter Beachtung behinderungsspezifi scher<br />

Besonderheiten - ein Profi ling in welchem die berufl ichen Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />

die Qualifi kationen sowie die Kompetenzen (sozial und kommunikativ) festgestellt<br />

werden.

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