Optionskommune Landkreis Main-Taunus - jobcenter | SGB II Reform
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4.4 Eingliederungszuschüsse<br />
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern<br />
Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten.<br />
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung<br />
des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.<br />
Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts<br />
sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />
als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten<br />
gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen<br />
kann der Leistungsumfang erweitert werden.<br />
Im Jahre 2011 hat der <strong>Main</strong>-<strong>Taunus</strong>-Kreis 100 Eingliederungszuschüsse zur Direktintegration<br />
in den Arbeitsmarkt bewilligt und ist damit wie angestrebt, deutlich unter<br />
dem Ergebnis von 2010 geblieben.<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
main-taunus-kreis<br />
EGZ 2007<br />
EGZ 2006<br />
136<br />
143<br />
Eingliederungszuschüsse<br />
EGZ 2008<br />
84<br />
EGZ 2009<br />
64<br />
Eingliederungsbericht 2011<br />
Seite 35<br />
EGZ 2010<br />
122<br />
EGZ 2011<br />
100<br />
5.1 Unterstützungsangebot für Menschen, die schwerbehindert, diesen<br />
gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind<br />
Dieses Projekt wird zur Unterstützung von Leistungsbeziehern angeboten, die<br />
schwerbehindert, diesen gleichgestellt oder von Behinderung bedroht sind.<br />
Im ersten Modul des Clearings erfolgt - unter Beachtung behinderungsspezifi scher<br />
Besonderheiten - ein Profi ling in welchem die berufl ichen Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />
die Qualifi kationen sowie die Kompetenzen (sozial und kommunikativ) festgestellt<br />
werden.