vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4. Zulassung organischer Beschichtungsstoffe<br />
Organische Beschichtungsstoffe, die im Zusammenhang mit dem Qualitätszeichen verwendet<br />
werden, müssen vor ihrem Einsatz eine Zulassung aufweisen. Es ist unzulässig,<br />
eine zweite Schicht <strong>für</strong> organische Beschichtungsmaterialien aufzubringen, die <strong>für</strong> die<br />
Auftragung einer einzelnen Schicht beabsichtigt und zugelassen sind.<br />
Wenn ein von QUALICOAT zugelassenes Zweischicht-System (Klarlack und farbiger<br />
Decklack) verwendet wird, ist es zulässig, sowohl einen Decklack der Klasse 1 als auch<br />
der Klasse 2 zusammen mit dem zugelassenen Klarlack zu verwenden. Es ist nicht nötig,<br />
eine Zulassung <strong>für</strong> zwei Systeme zu beantragen. Der Anwender darf jedoch ausschliesslich<br />
die zwei Komponenten eines Systems <strong>des</strong>selben Herstellers benutzen.<br />
Jede Änderung der chemischen Eigenschaften <strong>des</strong> Bindemittels (Harz(e) und/oder Härter)<br />
ist gleichbedeutend mit einem neuen Produkt und führt zwangsläufig zu einer neuen<br />
Zulassung . Zudem muss der Pulverhersteller eine neue Zulassung beantragen, wenn<br />
der physikalische Aspekt der abschliessenden Beschichtung geändert wird (siehe Anhang<br />
A3).<br />
Spezielle Zulassungen oder Erweiterungen existierender Zulassungen können <strong>für</strong> spezielle<br />
Farben oder Anwendungen, wie <strong>für</strong> Dekorationen, zugelassen werden.<br />
4.1. Erteilung einer Zulassung<br />
Organische Beschichtungsstoffe haben eine Referenz <strong>zur</strong> Identifikation einer speziellen<br />
chemischen Formulierung. Jeder organischer Beschichtungsstoff kann unterschiedliche<br />
Glanzgrade (matt, seidenmatt oder glänzend) und Oberflächenaspekte aufweisen (siehe<br />
Anhang A3).<br />
Zulassungen werden <strong>für</strong> jeden organischen Beschichtungsstoff, Glanzkategorie und<br />
Oberflächenaspekt erteilt.<br />
In der Regel sind es die Hersteller, die ein Gesuch auf Zulassung stellen, aber jeder interessierte<br />
Dritte kann ebenfalls eine Zulassung <strong>für</strong> ein System beantragen, welches er unter<br />
seinem eigenen Markennamen verkaufen will, sofern er hinreichend den Lan<strong>des</strong>verband<br />
und QUALICOAT über die Bezugsquellen informiert. Eine Zulassung wird <strong>für</strong> eine<br />
einzelne Produktionsstätte erteilt. Wenn ein Inhaber einer Zulassung seine Bezugsquelle<br />
ändert, muss er den Lan<strong>des</strong>verband und QUALICOAT informieren und solch neue organische<br />
Beschichtungsstoffe zulassen..<br />
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Zulassung erteilt werden<br />
kann:<br />
4.1.1 Minimale Anforderung an die Ausstattung <strong>des</strong> Labors<br />
1. Glanzmessgerät<br />
2. Schichtdickenmessgeräte<br />
3. Gerät <strong>für</strong> die Dornbiegeprüfung<br />
4. Schneidegerät und Zubehör <strong>für</strong> den Gitterschnittversuch<br />
5. Gerät <strong>zur</strong> Messung der Eindruckhärte<br />
6. Gerät <strong>für</strong> die Prüfung der Haftfestigkeit und Elastizität<br />
7. Gerät <strong>für</strong> die Kugelschlagprüfung<br />
13. Ausgabe - 29 - Ausgabe: 20.09.2012