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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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4.2.3 Beurteilung der Laborprüfergebnisse<br />

Der Prüfbericht wird vom Prüfinstitut beim Generallizenznehmer, welcher die Ergebnisse<br />

beurteilt, eingereicht.<br />

Unter Aufsicht von QUALICOAT entscheidet der Generallizenznehmer, ob eine Zulassung<br />

erneuert oder <strong>zur</strong>ückgezogen wird oder ob Farben wie folgt gesperrt werden:.<br />

- Wenn eines der Ergebnisse der Laborprüfungen den Anforderungen <strong>für</strong> eine Farbe<br />

nicht genügt, müssen alle Prüfungen innerhalb eines Monats mit neuen Proben wiederholt<br />

werden.<br />

- Wenn das Resultat dieser zweiten Testserie wieder nicht zufriedenstellend ist, muss<br />

die Farbe gesperrt werden.<br />

Im Falle von organischen Beschichtungsstoffen der Klasse 3 bleibt das System dann zugelassen,<br />

wenn der Restglanz nach der Schnellbewitterung zwischen 85 und 90% beträgt.<br />

Die Farbe, welche ein ungenügen<strong>des</strong> Resultat lieferte, muss nach Florida geschickt<br />

werden.<br />

4.2.4 Beurteilung der Florida Prüfergebnisse<br />

Die Florida Arbeitsgruppe muss QUALICOAT die Prüfergebnisse vorlegen<br />

Diese Zulassung muss erneuert werden, falls das Ergebnis der Freibewitterung in<br />

Florida (Test 15) erfolgreich ist.<br />

Falls das Ergebnis <strong>für</strong> eine Farbe unzufriedenstellend ist, muss die Farbe gesperrt<br />

werden.<br />

Wenn ein Hersteller es aus irgendwelchen Gründen unterlässt, die vorgeschriebenen<br />

Farben beim Prüfinstitut rechtzeitig ein<strong>zur</strong>eichen und wenn demzufolge keine Proben<br />

nach Florida geschickt wurden, dann müssen zwei der <strong>für</strong> die Erneuerung festgelegten<br />

Farben sowie eine metallische Farbe (im Falle einer Erweiterung auf metallische Farben)<br />

gesperrt werden.<br />

4.2.5 Vorgehensweise bei gesperrten Farben<br />

Der Hersteller muss nach Erhalt der Benachrichtigung die gesperrten Farben so schnell<br />

wie möglich wieder prüfen lassen.<br />

Gesperrte Farben, die wiederholt werden, müssen als suspendiert betrachtet werden.<br />

QUALICOAT muss eine Liste aller (gegenwärtig) gesperrten Farben einschliesslich suspendierter<br />

Farben veröffentlicht werden.<br />

4.2.6 Entzug einer Zulassung<br />

Klasse 1 und 2<br />

Sobald vier nicht metallische Farben gesperrt sind, muss die Zulassung entzogen werden.<br />

Bei der Anwendung dieser Regel werden suspendierte Farben nicht berücksichtigt.<br />

Klasse 3<br />

Sobald drei nicht metallische Farben gesperrt sind, muss die Zulassung entzogen werden.<br />

Sobald eine Zulassung entzogen worden ist, muss der Hersteller beim Vertrieb <strong>des</strong> Beschichtungsmaterials<br />

auf jegliche Bezugnahme auf die Zulassung verzichten.<br />

13. Ausgabe - 34 - Ausgabe: 20.09.2012

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