vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
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Anhang A1<br />
4. Register der Lizenznehmer<br />
QUALICOAT führt ein Register, in dem (zusätzlich zu anderen Details, über die heute oder in Zukunft<br />
entschieden werden wird) Name, Anschrift und Firmierung je<strong>des</strong> Lizenznehmers, das Datum der<br />
Lizenzerteilung oder der Erteilung einer Zulassung, die jedem Lizenznehmer zugeteilte Nummer, das Datum<br />
der Zurückziehung der Lizenz oder der Zulassung, sowie sonstige nähere Angaben eingetragen sind, wie sie<br />
QUALICOAT <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />
Namens- und Anschriftsänderungen muss der Lizenznehmer dem GL ohne Verzug mitteilen, der seinerseits<br />
QUALICOAT verständigt, um die Änderung im Register einzutragen.<br />
5. Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Beschichter und Hersteller<br />
5.1 Gebrauch im Allgemeinen<br />
Das Logo existiert in schwarz und weiss, weiss und blau (PANTONE Reflex Blue CV; RGB: 14-27-141; CMYK:<br />
100-72-0-6) und in blau und silber (PANTONE Silver 877u; RGB: 205-211-215; CMYK: 8-3-3-9).<br />
Die Worte "Qualitätszeichen <strong>für</strong> Beschichtungen auf Aluminium bei Architekturanwendungen" (oder ein<br />
Text gemäss den nationalen rechtlichen Erfordernissen) kann auf der rechten Seite hinzugefügt werden.<br />
Der Lizenznehmer darf keine Abänderungen oder Hinzufügung am Logo beim Gebrauch vornehmen. Diese<br />
Regeln dürfen auf keine Art und Weise auch nicht durch die vom Inhaber verwendeten eigenen<br />
Markenzeichen verletzt werden. Inhaber einer Lizenz oder Zulassung müssen den GL jederzeit mit allen<br />
benötigten Informationen hinsichtlich der Verwendung <strong>des</strong> Logos<br />
Missbräuchlicher Gebrauch <strong>des</strong> Logos kann zu den in Art. 9 festgelegten Sanktionen führen.<br />
5.2 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Beschichter<br />
Der Beschichtungsbetrieb garantiert durch die Anbringung <strong>des</strong> Logos auf ein Produkt, dass die Qualität<br />
<strong>des</strong>selben allen Anforderungen der Vorschriften gerecht wird.<br />
Wenn der Lizenznehmer mehr als einen Beschichtungsbetrieb betreibt, dann darf das Qualitätszeichen nur<br />
von dem Beschichtungsbetrieb benutzt werden, welcher eine Lizenz hat.<br />
Das Logo kann auf den Produkten, Geschäftspapieren, Offerten oder Rechnungen, Preislisten, Karten,<br />
Schaukasten und auf den Broschüren der Gesellschaft, sowie in Katalogen und Zeitungsanzeigen verwendet<br />
werden.<br />
Bei jeder Erwähnung oder Verweis auf QUALICOAT durch den Beschichter,<br />
muss die Lizenznummer immer angegeben werden. Dies bezieht sich sowohl<br />
auf den Gebrauch <strong>des</strong> Logos, als auch auf Texte.<br />
Licence nº xxxx<br />
13. Ausgabe - 52 - Ausgabe 06.09.12