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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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Anhang A1<br />

4. Register der Lizenznehmer<br />

QUALICOAT führt ein Register, in dem (zusätzlich zu anderen Details, über die heute oder in Zukunft<br />

entschieden werden wird) Name, Anschrift und Firmierung je<strong>des</strong> Lizenznehmers, das Datum der<br />

Lizenzerteilung oder der Erteilung einer Zulassung, die jedem Lizenznehmer zugeteilte Nummer, das Datum<br />

der Zurückziehung der Lizenz oder der Zulassung, sowie sonstige nähere Angaben eingetragen sind, wie sie<br />

QUALICOAT <strong>für</strong> notwendig erachtet.<br />

Namens- und Anschriftsänderungen muss der Lizenznehmer dem GL ohne Verzug mitteilen, der seinerseits<br />

QUALICOAT verständigt, um die Änderung im Register einzutragen.<br />

5. Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Beschichter und Hersteller<br />

5.1 Gebrauch im Allgemeinen<br />

Das Logo existiert in schwarz und weiss, weiss und blau (PANTONE Reflex Blue CV; RGB: 14-27-141; CMYK:<br />

100-72-0-6) und in blau und silber (PANTONE Silver 877u; RGB: 205-211-215; CMYK: 8-3-3-9).<br />

Die Worte "Qualitätszeichen <strong>für</strong> Beschichtungen auf Aluminium bei Architekturanwendungen" (oder ein<br />

Text gemäss den nationalen rechtlichen Erfordernissen) kann auf der rechten Seite hinzugefügt werden.<br />

Der Lizenznehmer darf keine Abänderungen oder Hinzufügung am Logo beim Gebrauch vornehmen. Diese<br />

Regeln dürfen auf keine Art und Weise auch nicht durch die vom Inhaber verwendeten eigenen<br />

Markenzeichen verletzt werden. Inhaber einer Lizenz oder Zulassung müssen den GL jederzeit mit allen<br />

benötigten Informationen hinsichtlich der Verwendung <strong>des</strong> Logos<br />

Missbräuchlicher Gebrauch <strong>des</strong> Logos kann zu den in Art. 9 festgelegten Sanktionen führen.<br />

5.2 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Beschichter<br />

Der Beschichtungsbetrieb garantiert durch die Anbringung <strong>des</strong> Logos auf ein Produkt, dass die Qualität<br />

<strong>des</strong>selben allen Anforderungen der Vorschriften gerecht wird.<br />

Wenn der Lizenznehmer mehr als einen Beschichtungsbetrieb betreibt, dann darf das Qualitätszeichen nur<br />

von dem Beschichtungsbetrieb benutzt werden, welcher eine Lizenz hat.<br />

Das Logo kann auf den Produkten, Geschäftspapieren, Offerten oder Rechnungen, Preislisten, Karten,<br />

Schaukasten und auf den Broschüren der Gesellschaft, sowie in Katalogen und Zeitungsanzeigen verwendet<br />

werden.<br />

Bei jeder Erwähnung oder Verweis auf QUALICOAT durch den Beschichter,<br />

muss die Lizenznummer immer angegeben werden. Dies bezieht sich sowohl<br />

auf den Gebrauch <strong>des</strong> Logos, als auch auf Texte.<br />

Licence nº xxxx<br />

13. Ausgabe - 52 - Ausgabe 06.09.12

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