vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang A1<br />
5.3 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Lieferanten (Hersteller von Beschichtungsstoffen und von<br />
alternativen Vorbehandlungssystemen)<br />
Das QUALICOAT Logo darf nicht auf Etiketten oder Verpackungen verwendet werden. Auf diesen darf nur<br />
der Name „QUALICOAT“ zusammen mit der Zulassungsnummer (P-XXXX oder A-XXXX) aufgeführt werden.<br />
Der Hersteller von Beschichtungsstoffen darf das Logo nur <strong>für</strong> von QUALICOAT zugelassene Produkte mit<br />
dem Hinweis "von QUALICOAT zugelassenes Produkt" gebrauchen. Immer wenn das Logo verwendet wird,<br />
sollte der Satz «QUALICOAT ist ein Qualitätszeichen <strong>für</strong> lizenzierte Beschichter» auch in dem Dokument<br />
erscheinen.<br />
Die Hersteller von Beschichtungsstoffen sind <strong>für</strong> jeglichen anderen Gebrauch <strong>des</strong> Logos verpflichtet, alle<br />
neuen Dokumente, in denen QUALICOAT erwähnt wird, den Lan<strong>des</strong>verbänden vorzulegen. Diese<br />
Dokumente müssen vor der Publikation dem QUALICOAT Sekretariat dann direkt unterbreitet werden,<br />
wenn es keinen Lan<strong>des</strong>verband gibt.<br />
6. Weitere Bedingungen <strong>für</strong> den Gebrauch <strong>des</strong> Logos<br />
6.1 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch Generallizenznehmer (nationale oder internationale<br />
Verbände)<br />
Generallizenznehmer sind zum Gebrauch <strong>des</strong> Logos in den vorgeschriebenen Farben und immer<br />
zusammen mit ihren eigenen Logos oder der offiziellen Bezeichnung der nationalen oder internationalen<br />
verbände berechtigt. Das Logo darf auch in Verbindung mit einer Lan<strong>des</strong>fahne und unter Hinzufügung<br />
<strong>des</strong> Namens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> verwendet werden. Wenn das QUALICOAT Logo oder der Name auf dem<br />
Briefpapier <strong>des</strong> Generallizenznehmers oder auf deren Korrespondenz erscheint, muss der Name <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> immer vorherrschend sein, um jegliche Verwechslung zwischen den<br />
Generallizenznehmern und QUALICOAT auszuschliessen. Wo immer das Logo verwendet wird sollte der<br />
Satz: „X 7 9 ist der QUALICOAT Generallizenznehmer <strong>für</strong> Y 8 10“ im entsprechenden Dokument aufgeführt<br />
werden. Die Grösse <strong>des</strong> Logos kann verändert werden, sofern die geometrischen Proportionen<br />
gewährleistet bleiben.<br />
6.2 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch das QUALICOAT Sekretariat<br />
Der Gebrauch <strong>des</strong> Logos ohne weiteren Zusatz ist ausschliesslich dem Sekretariat in Zürich und dem<br />
Technischen Direktor vorbehalten. Das Logo sollte in schwarz/weiss <strong>für</strong> die interne Kommunikation <strong>für</strong><br />
Rundschreiben, Aktennotizen und Protokolle verwendet werden. Für den Gebrauch nach aussen sind die<br />
vorgeschriebenen Farben zu gebrauchen. Das Logo muss immer auf der ersten Seite <strong>des</strong><br />
entsprechenden Dokumentes erscheinen aber nicht zwingend auch auf den folgenden Seiten. Das Logo<br />
muss in der Kopfzeile eingefügt sein.<br />
6.3 Gebrauch <strong>des</strong> Logos durch die QUALICOAT Funktionäre<br />
Der Präsident von QUALICOAT und der Vorsitzende der Technischen Kommission dürfen das Logo auf<br />
Visitenkarten verwenden, die von QUALICOAT <strong>zur</strong> Verfügung gestellt und <strong>für</strong> Repräsentationszwecke<br />
7<br />
8<br />
X = Name <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong><br />
Y = Land<br />
13. Ausgabe - 53 - Ausgabe 06.09.12