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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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Anhang A6<br />

Nach den Bewitterungsversuchen soll die Arbeitsgruppe die Ergebnisse bewerten und eine Entscheidung<br />

über die Bestätigung der Zulassung treffen. Der Hersteller soll über die Entscheidungen<br />

und Ergebnisse informiert werden.<br />

8. ERNEUERUNG VON ZULASSUNGEN DER VORBEHANDLUNGSSYSTEME<br />

Zulassungen müssen alle drei Jahre durch Wiederholung <strong>des</strong> gesamten Prüfprogramms inklusive<br />

der Freibewitterung (siehe §5 im Anhang) bei einem Prüflabor erneuert werden. Wenn ein System<br />

6 Jahre zugelassen ist, soll der Verlängerungsintervall auf 5 Jahre ausgeweitet werden.<br />

Wenn ein mit einer Zulassungsnummer gekennzeichnetes zugelassenes System in verschiedenen<br />

Produktionsstandorten derselben Firma hergestellt wird, muss das gesamte Prüfprogramm<br />

(Freibewitterungsversuche eingeschlossen) <strong>für</strong> den Hauptproduktionsstandort und/oder dem technischen<br />

Service Center ausgeführt werden. Bei den weiteren vom Chemielieferanten angegebenen<br />

Produktionsstandorten sollen die zugelassenen Systeme nur mit den Korrosionsprüfungen geprüft<br />

werden.<br />

Wenn die Ergebnisse <strong>des</strong> Prüflabors und der Freibewitterungsversuche den Richtlinien entsprechen<br />

soll eine Zulassung verlängert werden.<br />

Wenn die Prüflaborergebnisse negativ sind müssen alle Korrosionsprüfungen in zwei Prüflaboren<br />

wiederholt werden. Die Erneuerung soll bestätigt werden wenn die Resultate in beiden Prüflaboren<br />

positiv sind. Sind die Ergebnisse in einem der beiden Prüflabore negativ soll die Zulassung gestrichen<br />

werden. Wenn die Ergebnisse der Freibewitterung negativ sind soll die Zulassung dann gestrichen<br />

werden.<br />

9. VERANTWORTLICHKEITEN<br />

a) Verantwortlichkeit <strong>des</strong> Lieferanten<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Beschichter die Produkte wie vom seinen Lieferanten<br />

vorgegeben anwendet. Der Hersteller soll <strong>für</strong> alle Zyklen, die von Beschichtern angewendet<br />

werden verantwortlich sein.<br />

Der Lieferant muss die Arbeitsbedingungen <strong>für</strong> jeden Betrieb dokumentieren, so dass alle Betriebsparameter<br />

dem Prüfer <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Die Lieferanten und die Kunden (Beschichter) arbeiten immer eng zusammen. Für alle Systeme<br />

müssen technische Merkblätter vorhanden sein aus denen hervorgeht, mit welchen anderen<br />

Produkten das System verwendet oder nicht verwendet werden darf. Systemhersteller müssen<br />

QUALICOAT ein gültiges technisches Datenblatt <strong>zur</strong> Verfügung stellen.<br />

Um die besonderen Bedingungen jeder Fabrik zu berücksichtigen muss der Systemhersteller<br />

spezifische Anweisungen vorhalten, die von den Verantwortlichen im Betrieb befolgt werden<br />

müssen. Diese Anweisungen oder Anforderungen müssen mit den allgemeinen technischen<br />

Datenblättern konform sein. Der QUALICOAT Prüfer soll die Anweisungen einsehen um sich zu<br />

vergewissern, dass die Beschichter die richtige Methode verwenden.<br />

Der Systemlieferant stellt QUALICOAT gültige technische Merkblätter zu, aus denen auch hervorgeht,<br />

wie die Qualität der chromfreien Konversionsschichten durch den Prüfer und während<br />

der Eigenkontrolle überwacht werden kann. Die Methoden <strong>zur</strong> Ermittlung der Konversionsschicht<br />

können <strong>für</strong> je<strong>des</strong> System unterschiedlich sein, da es keine verbindliche Norm gibt.<br />

QUALICOAT wird diese technischen Merkblätter allen Generallizenznehmern (Lan<strong>des</strong>verbänden)<br />

und anerkannten Prüfinstituten zustellen.<br />

13. Ausgabe - 69 - Ausgabe 06.09.12

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