vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
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5.2 Überwachung der Lizenznehmer<br />
Nach der Erteilung <strong>des</strong> Qualitätszeichens wird die Lizenz erneuert, wenn die Resultate<br />
von min<strong>des</strong>tens zwei Prüfungen pro Jahr den Vorschriften entsprechen.<br />
Der Prüfer muss die folgenden Geräte mitbringen:<br />
• Schichtdickenmessgerät<br />
• Leitfähigkeitsmessgerät<br />
• Kalibriergeräte <strong>für</strong> die anderen vorgeschriebenen Tests.<br />
Überwachungsprüfungen müssen mit dem von QUALICOAT zugelassenen Prüfbericht<br />
ohne vorherige Anmeldung erfolgen und folgen<strong>des</strong> umfassen:<br />
- Kontrolle <strong>des</strong> Materials (Abschnitt 5.1.1)<br />
- Kontrolle der Laboreinrichtungen (Abschnitt 5.1.2)<br />
- Kontrolle <strong>des</strong> Produktionsprozesses und Ausstattung (Abschnitt 5.1.3)<br />
- Kontrolle der Vorbehandlung (Abschnitt 5.1.4)<br />
- Kontrolle der Endprodukte und Prüfproben (Abschnitte 5.1.5 und 5.1.6)<br />
- der Essigsäure-Salzsprühtest muss min<strong>des</strong>tens einmal jährlich gemäss Abschnitt<br />
2.10 durchgeführt werden.<br />
- Durchsicht der Register (Abschnitt 5.1.7)<br />
Der Prüfbericht wird vom Prüfer dem Generallizenznehmer <strong>zur</strong> Bewertung eingereicht.<br />
- Unter der Aufsicht von Kontrolle von QUALICOAT muss die nachfolgende Prozedur<br />
durch den Generallizenznehmer ausgeführt werden: Wenn die Resultate der Prüfung<br />
den Vorschriften entsprechen, wird die Berechtigung zum Führen <strong>des</strong> Qualitätszeichens<br />
verlängert.<br />
- Wenn die Resultate einer Prüfung den Anforderungen nicht genügen, muss eine weitere<br />
Prüfung durchgeführt werden. Diese wird (unter Berücksichtigung von Ferienzeiten)<br />
innerhalb eines Monats nachdem der Beschichtungsbetrieb vom Generallizenznehmer<br />
oder QUALICOAT über das negative Prüfergebnis informiert wurde durchgeführt.<br />
In der Zwischenzeit muss der lizenzierte Beschichtungsbetrieb die Mängel beheben<br />
und den Generallizenznehmer oder QUALICOAT entsprechend informieren.<br />
- Wenn die zweite Prüfung wiederum nicht den Vorschriften entspricht, wird die Berechtigung<br />
zum Führen <strong>des</strong> Qualitätszeichens sofort <strong>zur</strong>ückgezogen. Der Beschichtungsbetrieb<br />
kann frühestens nach drei weiteren Monaten einen neuen Antrag <strong>für</strong> das Qualitätszeichen<br />
stellen.<br />
Lizenzen mit dem Vermerk „SEASIDE“<br />
Die SEASIDE Prüfungen sind gemäß den im Abschnitt 3.2.1 gemachten Angaben durchzuführen.<br />
Wenigstens einmal jährlich muss eine im Resultat positive Seaside-Prüfung<br />
durchgeführt werden. Wenn keine SEASIDE Prüfung während der Besuche von QUALI-<br />
COAT möglich ist, muss eine zusätzliche angekündigte Prüfung erfolgen.<br />
- Wenn die Resultate der Prüfung den Vorschriften entsprechen, wird der „SEASDIDE“<br />
Vermerk bestätigt.<br />
- Wenn die Resultate der Prüfung nicht den Vorschriften entsprechen, wird eine zusätzliche<br />
(angekündigte) Prüfung innerhalb eines Monates gemacht (unter Berücksichtigung<br />
der Ferienzeiten).<br />
13. Ausgabe - 40 - Ausgabe: 20.09.2012