vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang A8<br />
A8 – Vorschriften <strong>für</strong> die Chargenbehandlung (Korbvorbehandlung)<br />
1. Einleitung<br />
Bei der Chargenvorbehandlung, werden die zu behandelnden Produkte in strukturiert befüllten Körben<br />
angeordnet .<br />
2. Vorschriften<br />
Das <strong>für</strong> die Separatoren und die Befestigung der Teile verwendete Material muss mit der verwendeten<br />
und vom Chemielieferanten empfohlenen Chemie kompatibel sein.<br />
Die Anzahl der Separatoren muss so gewählt werden, dass die Kontaktflächen minimiert werden. Die<br />
Teile müssen mit genügend Abstand angeordnet sein, so dass die Lösung ungestört durch die<br />
Befüllung ablaufen kann.<br />
Es ist wichtig jegliche Oberflächenverkratzung zu vermeiden.<br />
3. Testmethode <strong>zur</strong> Beurteilung der Kontaktflächen<br />
Eine vorbehandelte Aluminiumprofilprobe, auf dem eine Kontaktstelle eines Separators festzustellen<br />
ist, wird <strong>zur</strong> Prüfung herangezogen. Der Bereich der Kontaktfläche wird auf der Profilstange gekennzeichnet.<br />
Der Kochwassertest (2.16 der Vorschriften – Beständigkeit gegenüber kochendem Wasser) muss auf<br />
den beschichteten Proben durchgeführt werden.<br />
Nach dem Test die Probe auf Raumtemperatur abkühlen lassen und anschließend die gekennzeichnete<br />
Fläche auf Blasenbildung überprüfen.<br />
Anforderungen:<br />
Keine Blasenbildung grösser als 2 (S2) gemäß ISO 4628-2.<br />
Eine Farbveränderung ist zulässig, aber es darf kein Defekt oder Haftverlust auftreten.<br />
Diese Testmethode muss bei der Erstprüfung <strong>zur</strong> Erteilung einer Lizenz durch den Prüfer angewendet<br />
werden.<br />
13. Ausgabe - 73 - Ausgabe 06.09.12