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Rufnummern des Verwaltungsamtes - Landsberg

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Nr. 17/2011 - 3 -<br />

<strong>Landsberg</strong><br />

Hinweis auf eine Bekanntmachung<br />

Bauamt<br />

· Es wird mitgeteilt, dass die Stadt <strong>Landsberg</strong> im Ausschreibungsanzeiger <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, Erscheinungsdatum<br />

26.08.2011, die folgende Baumaßnahme ausgeschrieben hat:<br />

· Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb für das LOS 09 der Baumaßnahme Kindertagesstätte<br />

in <strong>Landsberg</strong> OT Petersdorf - Malerarbeiten<br />

o Voraussichtlicher Ausführungstermin: 48.KW 2011 bis 5. KW 2012<br />

o Teilnahmeanträge hierfür sind bis zum 14.09.2011 beim Bauamt der Stadt <strong>Landsberg</strong> einzureichen. Die Unterlagen zur<br />

Angebotsabgabe werden in der 39.KW versendet. Die Frist für den Eingang der Angebote ist der 18.10.2011 um 14.00Uhr<br />

(Submissionstermin).<br />

· Interessierte Firmen sollten in den Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt vom 26.08.2011 nachsehen.<br />

· Zu weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Tel. 03 46 02/2 49 15 Frau Möser oder<br />

03 46 02/2 49 22 Frau Riedel.<br />

Liane Möser<br />

FB - Leiterin Bauamt und Bürgerservice<br />

Stadt <strong>Landsberg</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong> „Industriegebiet Halle-Saalkreis an<br />

der A 14“<br />

Die nächste Sitzung <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong> „Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14“ findet am Freitag, dem 14. Oktober<br />

2011, ab 10.00 Uhr im Technischen Rathaus der Stadt Halle (Saale), Hansering 15, 06108 Halle (Saale), 5. Etage, im Raum 542<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1 Eröffnung der Sitzung<br />

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />

Feststellung der Beschlussfähigkeft<br />

Bestimmung <strong>des</strong> Protokollführers<br />

Feststellung der Tagesordnung<br />

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2011<br />

TOP 3 Beschluss zur Änderung der Satzung <strong>des</strong> Planungsverban<strong>des</strong><br />

TOP 4 Beschluss zur Befreiung von den Festsetzungen <strong>des</strong> B-Planes Nr. 1<br />

„Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A14“ im Zusammenhang mit dem Bau von Erschließungsanlagen<br />

TOP 5 Beschluss zur weiteren Gebietsuntergliederung und den Bau von Erschließungstraßen zur inneren Erschließung<br />

TOP 6 Information zur Vergabe eines neuen Vermarktungsnamens für das Industriegebiet<br />

TOP 7 Information zum Stand der Planung und Erschließung im Industriegebiet<br />

TOP 8 Anfragen der Verbandsmitglieder<br />

TOP 9 Einwohnerfragestunde an den Planungsverband<br />

TOP 10 Sonstiges<br />

Halle (Saale), 24. August 2011<br />

IMPRESSUM<br />

erscheint 2 x im Monat und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt.<br />

„<strong>Landsberg</strong>er Echo“<br />

Das Amtsblatt der Stadt <strong>Landsberg</strong><br />

- Herausgeber: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15, Fax Redaktion: (0 35 35)<br />

4 89 -1 55<br />

- Verantwortlich für den Bekanntmachungsteil: Der Bürgermeister der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Herr Olaf Heinrich<br />

Verantwortlich für Textbeiträge sind die Verfasser.<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

Frau Zehrt, Funk: 0171/4844716, Telefon: (03 42 02) 3 67 21, Fax: (03 42 02) 3 67 22<br />

für Queis: Frau Friedrich, Funk: 01 71/4 14 40 53; Tel.: 0 34 61/82 64 84, Fax: 0 34 61/82 64 85<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz <strong>des</strong> Betrages für ein Einzelexemplar<br />

gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ins besondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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