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Glücklich schwanger – gut versorgt - Helsana Versicherungen AG

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halthilfe kann sich die Mutter zudem schneller von<br />

den Anstrengungen der Geburt erholen.<br />

Wussten Sie,<br />

dass <strong>Helsana</strong> aus der Spitalzusatzversicherung<br />

HOSPITAL nach einer Geburt im Spital, im Geburtshaus,<br />

zu Hause oder auch ambulant während<br />

maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr und je nach<br />

Versicherungsvariante bis zu 90 Franken an Haushalthilfeleistungen<br />

vergütet? Bei den Zusatzversicherungen<br />

VARIA und LIMITA sind die Leistungen<br />

auf drei Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.<br />

Hinweis:<br />

Aus der Grundversicherung werden während<br />

zehn Tagen nach der Geburt <strong>–</strong> unabhängig vom<br />

Geburtsort <strong>–</strong> die Kosten für die Wochenbettbetreuung<br />

durch eine Hebamme oder Pfl egefachperson<br />

ohne Franchise und Kostenbeteiligungg bezahlt.<br />

Werden Pfl egebesuche für die Mutter länger als<br />

zehn Tage benötigt, ist eine ärztliche Verordnung<br />

erforderlich. Diese Kosten sind nicht von der<br />

Franchise und der Kostenbeteiligung befreit. Sind<br />

pfl egerische Behandlungen für das Kind nach dem<br />

10. Tag notwendig, ist auch eine ärztliche Verordnung<br />

erforderlich. Die Behandlungen müssen von<br />

einer Pfl egefachfrau durchgeführt werden. Diese<br />

Kosten werden durch die Grundversicherung des<br />

Kindes mit Kostenbeteiligung bezahlt.<br />

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