Glücklich schwanger – gut versorgt - Helsana Versicherungen AG
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halthilfe kann sich die Mutter zudem schneller von<br />
den Anstrengungen der Geburt erholen.<br />
Wussten Sie,<br />
dass <strong>Helsana</strong> aus der Spitalzusatzversicherung<br />
HOSPITAL nach einer Geburt im Spital, im Geburtshaus,<br />
zu Hause oder auch ambulant während<br />
maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr und je nach<br />
Versicherungsvariante bis zu 90 Franken an Haushalthilfeleistungen<br />
vergütet? Bei den Zusatzversicherungen<br />
VARIA und LIMITA sind die Leistungen<br />
auf drei Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.<br />
Hinweis:<br />
Aus der Grundversicherung werden während<br />
zehn Tagen nach der Geburt <strong>–</strong> unabhängig vom<br />
Geburtsort <strong>–</strong> die Kosten für die Wochenbettbetreuung<br />
durch eine Hebamme oder Pfl egefachperson<br />
ohne Franchise und Kostenbeteiligungg bezahlt.<br />
Werden Pfl egebesuche für die Mutter länger als<br />
zehn Tage benötigt, ist eine ärztliche Verordnung<br />
erforderlich. Diese Kosten sind nicht von der<br />
Franchise und der Kostenbeteiligung befreit. Sind<br />
pfl egerische Behandlungen für das Kind nach dem<br />
10. Tag notwendig, ist auch eine ärztliche Verordnung<br />
erforderlich. Die Behandlungen müssen von<br />
einer Pfl egefachfrau durchgeführt werden. Diese<br />
Kosten werden durch die Grundversicherung des<br />
Kindes mit Kostenbeteiligung bezahlt.<br />
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