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Skriptum Tierschutz im Unterricht - Vorarlberg

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...ethik...<br />

Landschaftsentwicklung” geregelt. Für die<br />

internationalen Beziehungen, vor allem für<br />

den Handel mit Tieren, gilt das „Washingtoner<br />

Artenschutz-Übereinkommen“.<br />

Das <strong>Tierschutz</strong>gesetz bezieht sich grundsätzlich<br />

auf Wirbeltiere (Säuger, Vögel, Kriechtiere,<br />

Lurche und Fische).(10)<br />

Leidensfähigkeit wird in erster Linie Wirbeltieren<br />

zugestanden, deshalb werden grundsätzlich<br />

nur sie <strong>im</strong> <strong>Tierschutz</strong>gesetz berücksichtigt.<br />

Ein zentrales Argument für die bundesweite<br />

Vereinheitlichung der Gesetze ist die Unübersichtlichkeit<br />

der österreichischen <strong>Tierschutz</strong>gesetzgebung.<br />

Durch den Beitritt<br />

Österreichs zur EU wurde die Situation noch<br />

komplizierter. Es ergibt sich nun folgende<br />

rechtliche Struktur:<br />

● Auf europäischer Ebene werden Abkommen<br />

des Europarates, Richtlinien und Verordnungen<br />

verabschiedet, die für Österreich<br />

automatisch gültig sind bzw. in<br />

nationales Recht umgesetzt werden müssen.<br />

Dabei hat EU-Recht sogar Vorrang vor<br />

dem nationalen Recht, was ein EU-einheitliches<br />

<strong>Tierschutz</strong>niveau garantieren soll.<br />

● Der Bund regelt die Best<strong>im</strong>mungen bezüglich<br />

der Tiertransporte und Tierversuche<br />

(Tiertransportgesetz Straße, Luft und Tierversuchsgesetz).<br />

● Die Länder regeln die anderen Bereiche.<br />

In <strong>Vorarlberg</strong> gibt es neben dem <strong>Tierschutz</strong>gesetz<br />

eine Tierhalteverordnung<br />

und ein Gesetz über die Eingriffe an<br />

Tieren. (10)<br />

Neben der Anerkennung des Prinzipes der<br />

Schadensvermeidung und Bedürfnisbefriedigung<br />

tragen das Gesetz und die Verordnung<br />

der biologischen Erkenntnis Rechnung,<br />

17<br />

ETHIK-RECHT-<br />

POLITISCHE PRAXIS<br />

ETHIK<br />

dass Tierarten sich nicht nur in Körperbau<br />

und Aussehen voneinander unterscheiden,<br />

sondern vielmehr auch in ihrem Verhalten<br />

und damit in ihren Ansprüchen an die Umgebung.<br />

Daher wurde erstmalig das Beurteilungssystem<br />

des Tiergerchtheitsindex (11)<br />

als Basiskonstruktion für eine Rechtsnorm<br />

verwendet. Zur eindeutigen Regelung und<br />

leichterem Vollzug wurden in der Vlbg. THVO<br />

aber auch konkrete Mindestanforderungen<br />

an die tiergerechte bzw. artgemäße Haltung<br />

festgelegt (12).<br />

Auch das Nahrungs- und Beschäftigungsangebot<br />

muss den artspezifischen Bedürfnissen<br />

entsprechen.<br />

Mindestanforderungen<br />

an die Haltung<br />

der Vlbg. THVO<br />

sind z.B. folgende<br />

12In<br />

Mindestanforderungen<br />

an die Größe der Haltungssysteme<br />

festgelegt:<br />

7 Legehennen sollen bei<br />

Bodenhaltung zusammen<br />

über 1 m2 Bodenfläche ver-<br />

fügen, bei Volierenhaltung<br />

reicht 1m 2 für 9 Hennen,<br />

einer Zuchtsau wird 1,1 m 2<br />

Liegefläche in einer Abferkelbucht<br />

von 5m 2 zugestanden<br />

und einem Kalb bis 180<br />

kg 1,7 m 2 . - Diese Flächen<br />

können zB. mit Zeitungspapier<br />

<strong>im</strong> Klassenz<strong>im</strong>mer veranschaulicht<br />

werden.

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