Skriptum Tierschutz im Unterricht - Vorarlberg
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TIERE<br />
Gentechnologie<br />
Die Gentechnologie ist als<br />
hochtechnologisches Verfahren<br />
in Medizin, Pflanzen- und<br />
Tierzucht bereits weit verbreitet<br />
und durch das Gentechnikgesetz<br />
geregelt.<br />
Bovines Somatotropin (BST),<br />
das Rinder-Wachstums-Hormon,<br />
bewirkt bei Kühen eine<br />
Steigerung der Milchleistung<br />
um 10-30 %, wenn es dem<br />
Tier regelmäßig verabreicht<br />
wird.<br />
Somatotropin als leistungsförderndes<br />
Hormon wird in<br />
Österreich zwar für den internationalen<br />
Markt erzeugt,<br />
die Anwendung ist aber nicht<br />
zugelassen, da Hormone und<br />
Antibiotika als Leistungsförderer<br />
generell verboten sind.<br />
Zur Anwendung gelangen<br />
keine gentechnologischen,<br />
sondern nur biotechnologische<br />
Verfahren wie die künstliche<br />
Besamung und der<br />
Embryonentransfer.<br />
21<br />
Nutztiere wurden ursprünglich nur für den Eigenbedarf gehalten.<br />
Mit dem wachsenden Wohlstand ist der Konsum der vom Tier stammenden<br />
Nahrungsmittel wie Eier, Milch und Fleisch gestiegen. In den<br />
sechziger und siebziger Jahren unseres Jahrhunderts zwangen wirtschaftliche<br />
Faktoren die Landwirtschaft, möglichst kostengünstig zu<br />
produzieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das führte dazu, dass<br />
Tiere auf wenig Raum, in kurzer Zeit und mit wenig Arbeitsaufwand<br />
gehalten werden mussten. Die Tiere wurden häufig zum industriellen<br />
Produkt, ihre Anpassungsfähigkeit wurde überfordert, ihr Wohlbefinden<br />
gestört. Dies wirkte sich negativ auf die Gesundheit, das<br />
Verhalten und die Leistung der Tiere aus.<br />
Vor solchen Lebensbedingungen sollten die Tiere geschützt werden.<br />
Es wurden folgende Grundbedingungen für eine tiergerechte Haltung<br />
und Nutzung von Tieren festgelegt:<br />
● Möglichkeit zur Bewegung und ausreichend Platz zum Liegen.<br />
● Da es sich bei Nutztieren um soziale Arten handelt, ist eine dauernde<br />
Anbinde- bzw. Einzelhaltung ohne Auslauf nicht tiergerecht.<br />
● Die Tiere müssen sich beschäftigen können, weshalb eine strukturierte<br />
Umgebung unbedingt notwendig ist. Einstreulose Haltungen sind nicht<br />
tiergerecht.<br />
● Getrennte Aufenthalts-, Aktivitäts- und Bewegungsbereiche für die einzelnen<br />
Tiere.<br />
● Wichtig für Nutztiere ist ihre Tageslichtaktivität, weshalb Dunkel- oder<br />
Dauerlichthaltungen zu vermeiden sind.<br />
Deshalb empfiehlt die Landwirtschaftskammer <strong>Vorarlberg</strong>s in einer<br />
Aussendung folgende tiergerechte Haltungen:<br />
Für Rinder:<br />
● Laufstall günstig. Jedoch sollte man nicht nur ein Haltungssystem propagieren.<br />
● Gruppenhaltung auf Einstreu für Kälber und Jungvieh.<br />
● Kein Spaltenboden (auch in Mast)<br />
Für Schweine:<br />
● Strohhaltung für Mast und Zucht<br />
● Gruppenhaltung für Mast und Zucht<br />
Für Geflügel:<br />
● Freilandhaltung<br />
● Spezialrassen<br />
Die wachsende Einsicht, dass höhere Tiere Schmerzen und Leiden auf<br />
ihre Weise bewusst erleben, die Zunahme der Verantwortung<br />
gegenüber Tieren und nicht zuletzt die Verhütung von haltungsbedingten<br />
Schäden und Erkrankungen führte zur Forderung nach einer<br />
artgemäßen, verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere <strong>im</strong> Stall<br />
und einem tiergerechten Umgang mit Tieren auf dem Transport und<br />
<strong>im</strong> Schlachthof.