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Skriptum Tierschutz im Unterricht - Vorarlberg

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TIERE<br />

Gentechnologie<br />

Die Gentechnologie ist als<br />

hochtechnologisches Verfahren<br />

in Medizin, Pflanzen- und<br />

Tierzucht bereits weit verbreitet<br />

und durch das Gentechnikgesetz<br />

geregelt.<br />

Bovines Somatotropin (BST),<br />

das Rinder-Wachstums-Hormon,<br />

bewirkt bei Kühen eine<br />

Steigerung der Milchleistung<br />

um 10-30 %, wenn es dem<br />

Tier regelmäßig verabreicht<br />

wird.<br />

Somatotropin als leistungsförderndes<br />

Hormon wird in<br />

Österreich zwar für den internationalen<br />

Markt erzeugt,<br />

die Anwendung ist aber nicht<br />

zugelassen, da Hormone und<br />

Antibiotika als Leistungsförderer<br />

generell verboten sind.<br />

Zur Anwendung gelangen<br />

keine gentechnologischen,<br />

sondern nur biotechnologische<br />

Verfahren wie die künstliche<br />

Besamung und der<br />

Embryonentransfer.<br />

21<br />

Nutztiere wurden ursprünglich nur für den Eigenbedarf gehalten.<br />

Mit dem wachsenden Wohlstand ist der Konsum der vom Tier stammenden<br />

Nahrungsmittel wie Eier, Milch und Fleisch gestiegen. In den<br />

sechziger und siebziger Jahren unseres Jahrhunderts zwangen wirtschaftliche<br />

Faktoren die Landwirtschaft, möglichst kostengünstig zu<br />

produzieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das führte dazu, dass<br />

Tiere auf wenig Raum, in kurzer Zeit und mit wenig Arbeitsaufwand<br />

gehalten werden mussten. Die Tiere wurden häufig zum industriellen<br />

Produkt, ihre Anpassungsfähigkeit wurde überfordert, ihr Wohlbefinden<br />

gestört. Dies wirkte sich negativ auf die Gesundheit, das<br />

Verhalten und die Leistung der Tiere aus.<br />

Vor solchen Lebensbedingungen sollten die Tiere geschützt werden.<br />

Es wurden folgende Grundbedingungen für eine tiergerechte Haltung<br />

und Nutzung von Tieren festgelegt:<br />

● Möglichkeit zur Bewegung und ausreichend Platz zum Liegen.<br />

● Da es sich bei Nutztieren um soziale Arten handelt, ist eine dauernde<br />

Anbinde- bzw. Einzelhaltung ohne Auslauf nicht tiergerecht.<br />

● Die Tiere müssen sich beschäftigen können, weshalb eine strukturierte<br />

Umgebung unbedingt notwendig ist. Einstreulose Haltungen sind nicht<br />

tiergerecht.<br />

● Getrennte Aufenthalts-, Aktivitäts- und Bewegungsbereiche für die einzelnen<br />

Tiere.<br />

● Wichtig für Nutztiere ist ihre Tageslichtaktivität, weshalb Dunkel- oder<br />

Dauerlichthaltungen zu vermeiden sind.<br />

Deshalb empfiehlt die Landwirtschaftskammer <strong>Vorarlberg</strong>s in einer<br />

Aussendung folgende tiergerechte Haltungen:<br />

Für Rinder:<br />

● Laufstall günstig. Jedoch sollte man nicht nur ein Haltungssystem propagieren.<br />

● Gruppenhaltung auf Einstreu für Kälber und Jungvieh.<br />

● Kein Spaltenboden (auch in Mast)<br />

Für Schweine:<br />

● Strohhaltung für Mast und Zucht<br />

● Gruppenhaltung für Mast und Zucht<br />

Für Geflügel:<br />

● Freilandhaltung<br />

● Spezialrassen<br />

Die wachsende Einsicht, dass höhere Tiere Schmerzen und Leiden auf<br />

ihre Weise bewusst erleben, die Zunahme der Verantwortung<br />

gegenüber Tieren und nicht zuletzt die Verhütung von haltungsbedingten<br />

Schäden und Erkrankungen führte zur Forderung nach einer<br />

artgemäßen, verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere <strong>im</strong> Stall<br />

und einem tiergerechten Umgang mit Tieren auf dem Transport und<br />

<strong>im</strong> Schlachthof.

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