Große Broschüre - Kinderwunschzentrum Darmstadt
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Vorwort<br />
5<br />
Sterilitätsdiagnostik und -therapie sind wesentliche Schwerpunkte der Frauenheilkunde und<br />
werden heute unter dem Begriff „Reproduktions- (=Fortpflanzungs)-Medizin“<br />
zusammengefaßt. Dazu gehören die gynäkologische Endokrinologie (Lehre von den<br />
Hormonen), Sterilitätsoperationen, die heute meist „minimal invasiv“ (d.h. per<br />
Bauchspiegelung) durchgeführt werden und nicht zuletzt die assistierte Reproduktion mit den<br />
Methoden von IVF/ET und ICSI. Letztere Methoden haben die Behandlungsmöglichkeiten<br />
bei unerfülltem Kinderwunsch erheblich ausgeweitet und somit ganz wesentlich zum<br />
Aufschwung und der enormen Bedeutung der Reproduktionsmedizin beigetragen.<br />
Moderne medizinische Methoden sind nicht nur für die Öffentlichkeit im Hinblick auf die<br />
Möglichkeit neuer Behandlungsformen von Interesse, sondern, wie andere wissenschaftliche<br />
Entwicklungen, die eine Grenze überspringen und in einen neuen Bereich vordringen (z.B.<br />
Gentechnologie, humanes Genomprojekt etc.), von höchster gesellschaftspolitischer Brisanz.<br />
Im Falle der Reproduktionsmedizin beruht dies auf der Möglichkeit des Zugriffs auf das<br />
menschliche Erbmaterial sowie mit dem damit verbundenen potentiellen Mißbrauch. Die<br />
Sicherung des Vorteils dieser neuen Methoden für die Behandlung von Funktionsstörungen<br />
und Erkrankungen bei gleichzeitiger Vermeidung des Mißbrauchs machte daher eine strikte<br />
gesetzliche Regelung erforderlich. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um das<br />
Embryonenschutzgesetz (EschG) sowie berufsrechtlichen Regelungen, die von den jeweils<br />
zuständigen Landesärztekammern erlassen wurden.<br />
Unter dem Aspekt der Qualitätssicherung der Leistung sowie auch unter dem Aspekt des<br />
EschG und somit der Verhinderung des potentiellen Mißbrauchs wurde die Notwendigkeit<br />
einer gesetzlichen Regelung für die Zulassung zur Ausübung der assistierten Reproduktion<br />
gesehen (§ 121 a SGB V). In Hessen und ähnlich auch in anderen Bundesländern entscheidet<br />
nach Anhörung der Landesärztekammer das Gesundheitsministerium über die Zulassung einer<br />
Arbeitsgruppe zur assistierten Reproduktion. Hierbei müssen bestimmte personelle, fachliche,<br />
apparative und räumliche Bedingungen erfüllt sein. Die einzelnen Mitglieder und eventuelle<br />
personelle Veränderungen der Arbeitsgruppe müssen dem Ministerium mitgeteilt werden. Ein<br />
Anspruch auf Zulassung besteht nicht.<br />
Sehr geehrtes Ehepaar, diese <strong>Broschüre</strong> informiert Sie über die Behandlungsmethoden der<br />
extrakorporalen Befruchtung. Sie ist als Vorbereitung oder als Ergänzung zu einem<br />
ausführlichen aufklärenden Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt gedacht. Während der<br />
Therapie haben Sie immer wieder Fragen, die Sie möglicherweise bei der erneuten Lektüre<br />
beantwortet finden aber auch stets mit Arzt erörtern können.<br />
1 Einleitung<br />
Etwa 15 % aller Ehepaare sind ungewollt kinderlos. Heute steht eine Vielzahl von<br />
Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die von operativen Eingriffen über die<br />
Hormonbehandlung bis zu den Verfahren der ASSISTIERTEN REPRODUKTION reichen.<br />
Unter assistierter Reproduktion versteht man die Verfahren der In-vitro-Fertilisation mit<br />
Embryotransfer (Reagenzglasbefruchtung; extrakorporale Befruchtung;IVF-ET), des<br />
intratubaren Gametentransfers (GIFT) und des tubarem Embryotransfers (TET). Diese<br />
Verfahren zielen primär auf die Behandlung einer nicht anders zu überwindenden<br />
Kinderlosigkeit der Frau. TET und GIFT werden heute nicht mehr durchgeführt.