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Große Broschüre - Kinderwunschzentrum Darmstadt

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Vorwort<br />

5<br />

Sterilitätsdiagnostik und -therapie sind wesentliche Schwerpunkte der Frauenheilkunde und<br />

werden heute unter dem Begriff „Reproduktions- (=Fortpflanzungs)-Medizin“<br />

zusammengefaßt. Dazu gehören die gynäkologische Endokrinologie (Lehre von den<br />

Hormonen), Sterilitätsoperationen, die heute meist „minimal invasiv“ (d.h. per<br />

Bauchspiegelung) durchgeführt werden und nicht zuletzt die assistierte Reproduktion mit den<br />

Methoden von IVF/ET und ICSI. Letztere Methoden haben die Behandlungsmöglichkeiten<br />

bei unerfülltem Kinderwunsch erheblich ausgeweitet und somit ganz wesentlich zum<br />

Aufschwung und der enormen Bedeutung der Reproduktionsmedizin beigetragen.<br />

Moderne medizinische Methoden sind nicht nur für die Öffentlichkeit im Hinblick auf die<br />

Möglichkeit neuer Behandlungsformen von Interesse, sondern, wie andere wissenschaftliche<br />

Entwicklungen, die eine Grenze überspringen und in einen neuen Bereich vordringen (z.B.<br />

Gentechnologie, humanes Genomprojekt etc.), von höchster gesellschaftspolitischer Brisanz.<br />

Im Falle der Reproduktionsmedizin beruht dies auf der Möglichkeit des Zugriffs auf das<br />

menschliche Erbmaterial sowie mit dem damit verbundenen potentiellen Mißbrauch. Die<br />

Sicherung des Vorteils dieser neuen Methoden für die Behandlung von Funktionsstörungen<br />

und Erkrankungen bei gleichzeitiger Vermeidung des Mißbrauchs machte daher eine strikte<br />

gesetzliche Regelung erforderlich. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um das<br />

Embryonenschutzgesetz (EschG) sowie berufsrechtlichen Regelungen, die von den jeweils<br />

zuständigen Landesärztekammern erlassen wurden.<br />

Unter dem Aspekt der Qualitätssicherung der Leistung sowie auch unter dem Aspekt des<br />

EschG und somit der Verhinderung des potentiellen Mißbrauchs wurde die Notwendigkeit<br />

einer gesetzlichen Regelung für die Zulassung zur Ausübung der assistierten Reproduktion<br />

gesehen (§ 121 a SGB V). In Hessen und ähnlich auch in anderen Bundesländern entscheidet<br />

nach Anhörung der Landesärztekammer das Gesundheitsministerium über die Zulassung einer<br />

Arbeitsgruppe zur assistierten Reproduktion. Hierbei müssen bestimmte personelle, fachliche,<br />

apparative und räumliche Bedingungen erfüllt sein. Die einzelnen Mitglieder und eventuelle<br />

personelle Veränderungen der Arbeitsgruppe müssen dem Ministerium mitgeteilt werden. Ein<br />

Anspruch auf Zulassung besteht nicht.<br />

Sehr geehrtes Ehepaar, diese <strong>Broschüre</strong> informiert Sie über die Behandlungsmethoden der<br />

extrakorporalen Befruchtung. Sie ist als Vorbereitung oder als Ergänzung zu einem<br />

ausführlichen aufklärenden Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt gedacht. Während der<br />

Therapie haben Sie immer wieder Fragen, die Sie möglicherweise bei der erneuten Lektüre<br />

beantwortet finden aber auch stets mit Arzt erörtern können.<br />

1 Einleitung<br />

Etwa 15 % aller Ehepaare sind ungewollt kinderlos. Heute steht eine Vielzahl von<br />

Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die von operativen Eingriffen über die<br />

Hormonbehandlung bis zu den Verfahren der ASSISTIERTEN REPRODUKTION reichen.<br />

Unter assistierter Reproduktion versteht man die Verfahren der In-vitro-Fertilisation mit<br />

Embryotransfer (Reagenzglasbefruchtung; extrakorporale Befruchtung;IVF-ET), des<br />

intratubaren Gametentransfers (GIFT) und des tubarem Embryotransfers (TET). Diese<br />

Verfahren zielen primär auf die Behandlung einer nicht anders zu überwindenden<br />

Kinderlosigkeit der Frau. TET und GIFT werden heute nicht mehr durchgeführt.

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