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Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest

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<strong>Jahresbericht</strong> I Aus der Arbeit des Verbandes<br />

Beratung und Unterstützung von Mitgliedsunternehmen<br />

Der Verband ist zentrale Anlaufstelle für die Mitgliedsunternehmen in allen wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen<br />

Fragen. Diese Funktion wird auch über mehrere Dienstleistungsbereiche abgebildet, die im Folgenden mit ihren Schwerpunkten<br />

dargestellt werden.<br />

Wirtschaftsprüfung<br />

Prüfungsdienstleistungen<br />

Der Verband erbringt gemäß Satzung vielfältige Dienstleistungen für seine Mitglieder. Ein zentrales Dienstleistungsangebot<br />

besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Pflichtprüfung der Genossenschaften (§ 53 GenG), die aus unserem Selbstverständnis<br />

heraus als eine Betreuungsprüfung verstanden wird. Auf vertraglicher Basis erbringt er darüber hinaus Dienstleistungen<br />

der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung (§ 316 HGB) auch für Mitgliedsunternehmen in der Rechtsform der<br />

Kapitalgesellschaft, die bis zum Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Pflichtmitglieder waren. In der Verbandsgruppe<br />

werden darüber hinaus auch Jahresabschlussprüfungen für andere Kapitalgesellschaften angeboten.<br />

Bei den Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsanteile überwiegend von der öffentlichen Hand gehalten werden, ist die<br />

Jahresabschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

(HGrG) zu erweitern. Für Eigenbetriebe oder andere Einrichtungen gilt, dass die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />

Teil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist. Hierbei gelten erstmals für Prüfungen zum 31.Dezember <strong>2006</strong><br />

geänderte Regelungen. Die Regelungen straffen einerseits den Fragenkatalog, andererseits sind neue Fragen zu beantworten<br />

(insbesondere zur Korruptionsprävention, Innenrevision, Vergütung der Geschäftsführung). Die Umsetzung von gesetzlichen<br />

Vorgaben - z. B. des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), des Gesetzes<br />

zur Transparenz und Publizität im Unternehmensbereich (TransPuG) sowie unter anderem des Bilanzrechtsreformgesetzes<br />

- verlangt für Genossenschaften und für Kapitalgesellschaften insbesondere eine Beurteilung der Berichterstattung durch<br />

die Geschäftsführung über die Lage und die Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Prüfungen tragen dazu bei, mögliche<br />

Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um durch rechtzeitige Gegenmaßnahmen Schaden abzuwenden.<br />

Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung betreiben,<br />

wird nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geprüft.<br />

Genossenschaftsrechtsnovelle <strong>2006</strong><br />

Die zum 18. August <strong>2006</strong> in Kraft getretene Genossenschaftsrechtsnovelle hat dazu geführt, dass erstmals zum 31.<br />

Dezember <strong>2006</strong> bei kleineren Genossenschaften eine Veränderung von Prüfungsinhalten und dem damit verbundenen<br />

Prüfungsumfang vorgenommen werden kann. Prüfungsgegenstand muss zwar weiterhin die Feststellung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, jedoch nicht mehr die formale Prüfung von Jahresabschluss,<br />

Buchführung und Lagebericht sein. Wir bieten unseren Mitgliedern Unterstützung, in welcher Form sie die<br />

Prüfung vornehmen lassen wollen und bieten die Prüfung von Jahresabschluss weiterhin als Dienstleistung an. Viele kleine<br />

Genossenschaften haben sich für die Fortführung der bisherigen Prüfungsinhalte ausgesprochen, nicht zuletzt aus<br />

Gründen der Kommunikation mit Kreditinstituten, aber auch aus Haftungsgesichtspunkten von Vorstand und Aufsichtsrat.<br />

Prüfungsaußendienst<br />

An die aufgrund rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Veränderungen gestiegenen Anforderungen an die Mitarbeiter erfolgt<br />

mit internen und externen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen eine kontinuierliche Anpassung. Eine Prüfungs-<br />

und Berichterstellungs-Software, die den risikoorientierten Prüfungsansatz integriert und mit vollständiger Dokumentation<br />

berücksichtigt, wird bei allen Mitgliedsunternehmen und Mandanten eingesetzt.<br />

Peer Review<br />

Nach dem Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz sind Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

verpflichtet, sich im Abstand von drei Jahren einer externen Qualitätskontrolle (peer review) zu unterziehen.<br />

Gleiches gilt analog für genossenschaftliche Prüfungsverbände wie den <strong>VdW</strong> südwest. Die erste externe Qualitätskontrolle<br />

wurde im Februar 2005 erfolgreich abgeschlossen. Neben dem externen Peer Review besteht eine jährliche interne<br />

Qualitätsnachschau, die im März <strong>2007</strong> erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Der externe Peer Review und die interne<br />

Qualitätsnachschau durch den GdW haben gezeigt, dass der Prüfungsbereich des Verbandes gut aufgestellt ist. Neben<br />

dem externen und internen Peer Review tragen die interne Qualitätssicherung durch Berichtskritik und Qualitätskontrolle<br />

dazu bei, dass qualitative Schwachstellen frühzeitig erkannt werden.<br />

Steuerberatung<br />

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Änderungen der Steuergesetze beschlossen. Auch im Jahr <strong>2007</strong> wird mit wesentlichen Änderungen,<br />

insbesondere im Rahmen der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, gerechnet. Die Steuerabteilung des Verbandes<br />

hat in Form von Sonderrundschreiben über diese aktuellen Gesetzesänderungen zeitnah informiert. Über die laufenden<br />

handelsrechtlichen und steuerlichen Änderungen informieren die Steuer- und Prüfungsabteilung zusätzlich in monatlichen<br />

Rundschreiben, die per E-Mail an interessierte Mitgliedsunternehmen versendet werden. Die Steuerabteilung des Verbandes<br />

bereitet die für die Praxis relevanten Informationen entsprechend auf und gibt diese im Rahmen ihrer Beratungsleistung zeitnah<br />

weiter. Dabei bietet die Steuerabteilung eine kompetente Beratung an, die insbesondere folgende Leistungen umfasst:<br />

Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelsachverhalten, Erstellung von Steuerbilanzen und<br />

Steuererklärungen, Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen, Einlegung von außergerichtlichen Rechtsmitteln und<br />

Prozessführung bei Finanzgerichten, Übernahme von Finanzbuchhaltungen und Erstellung von Jahresabschlüssen, Durchsicht<br />

von Vertragsentwürfen auf steuerliche Risiken, Beratung in lohnsteuerlichen Fragen, Stellungnahmen zu Umstrukturierungsmaßnahmen.<br />

Betriebswirtschaftliche Beratung<br />

Angesichts der Komplexität des wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Geschehens, insbesondere auch im<br />

Hinblick auf die sich ständig ändernden Bestimmungen in Recht und Verwaltung, ist der Verband als beratender Partner<br />

gefordert. Dies geschieht im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung unter anderem in den Bereichen: Organisation,<br />

Interne Revision, Portfoliomanagement, Rating, Rinanzierungsberatung, Managementüberwachtungssysteme, Personalplanung,<br />

Unterstützung von Geschäftsführung und Aufsichtsräten in Sonderfragen, z. B. bei Gehaltsüberprüfungen,<br />

Altersteilzeit, Erstellung von Wirtschaftsplänen, IAS/IFRS.<br />

Diese Leistungen werden in enger Kooperation mit den Tochtergesellschaften des Verbandes zur Verfügung gestellt. Für<br />

Mitgliedsunternehmen wird zudem in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden ein Betriebsvergleich angeboten. Die Teilnehmerzahlen<br />

an dem Betriebsvergleich nehmen dabei kontinuierlich zu. Einige Ergebnisse des Betriebsvergleichs 2005 sind<br />

beispielhaft im Kapitel „Statistik des Wohnens“ in diesem <strong>Jahresbericht</strong> zu finden.<br />

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