Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest
Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest
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<strong>Jahresbericht</strong> I Aus der Arbeit des Verbandes<br />
Beratung und Unterstützung von Mitgliedsunternehmen<br />
Der Verband ist zentrale Anlaufstelle für die Mitgliedsunternehmen in allen wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen<br />
Fragen. Diese Funktion wird auch über mehrere Dienstleistungsbereiche abgebildet, die im Folgenden mit ihren Schwerpunkten<br />
dargestellt werden.<br />
Wirtschaftsprüfung<br />
Prüfungsdienstleistungen<br />
Der Verband erbringt gemäß Satzung vielfältige Dienstleistungen für seine Mitglieder. Ein zentrales Dienstleistungsangebot<br />
besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Pflichtprüfung der Genossenschaften (§ 53 GenG), die aus unserem Selbstverständnis<br />
heraus als eine Betreuungsprüfung verstanden wird. Auf vertraglicher Basis erbringt er darüber hinaus Dienstleistungen<br />
der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung (§ 316 HGB) auch für Mitgliedsunternehmen in der Rechtsform der<br />
Kapitalgesellschaft, die bis zum Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Pflichtmitglieder waren. In der Verbandsgruppe<br />
werden darüber hinaus auch Jahresabschlussprüfungen für andere Kapitalgesellschaften angeboten.<br />
Bei den Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsanteile überwiegend von der öffentlichen Hand gehalten werden, ist die<br />
Jahresabschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
(HGrG) zu erweitern. Für Eigenbetriebe oder andere Einrichtungen gilt, dass die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz<br />
Teil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist. Hierbei gelten erstmals für Prüfungen zum 31.Dezember <strong>2006</strong><br />
geänderte Regelungen. Die Regelungen straffen einerseits den Fragenkatalog, andererseits sind neue Fragen zu beantworten<br />
(insbesondere zur Korruptionsprävention, Innenrevision, Vergütung der Geschäftsführung). Die Umsetzung von gesetzlichen<br />
Vorgaben - z. B. des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), des Gesetzes<br />
zur Transparenz und Publizität im Unternehmensbereich (TransPuG) sowie unter anderem des Bilanzrechtsreformgesetzes<br />
- verlangt für Genossenschaften und für Kapitalgesellschaften insbesondere eine Beurteilung der Berichterstattung durch<br />
die Geschäftsführung über die Lage und die Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Prüfungen tragen dazu bei, mögliche<br />
Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um durch rechtzeitige Gegenmaßnahmen Schaden abzuwenden.<br />
Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung betreiben,<br />
wird nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geprüft.<br />
Genossenschaftsrechtsnovelle <strong>2006</strong><br />
Die zum 18. August <strong>2006</strong> in Kraft getretene Genossenschaftsrechtsnovelle hat dazu geführt, dass erstmals zum 31.<br />
Dezember <strong>2006</strong> bei kleineren Genossenschaften eine Veränderung von Prüfungsinhalten und dem damit verbundenen<br />
Prüfungsumfang vorgenommen werden kann. Prüfungsgegenstand muss zwar weiterhin die Feststellung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, jedoch nicht mehr die formale Prüfung von Jahresabschluss,<br />
Buchführung und Lagebericht sein. Wir bieten unseren Mitgliedern Unterstützung, in welcher Form sie die<br />
Prüfung vornehmen lassen wollen und bieten die Prüfung von Jahresabschluss weiterhin als Dienstleistung an. Viele kleine<br />
Genossenschaften haben sich für die Fortführung der bisherigen Prüfungsinhalte ausgesprochen, nicht zuletzt aus<br />
Gründen der Kommunikation mit Kreditinstituten, aber auch aus Haftungsgesichtspunkten von Vorstand und Aufsichtsrat.<br />
Prüfungsaußendienst<br />
An die aufgrund rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Veränderungen gestiegenen Anforderungen an die Mitarbeiter erfolgt<br />
mit internen und externen Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen eine kontinuierliche Anpassung. Eine Prüfungs-<br />
und Berichterstellungs-Software, die den risikoorientierten Prüfungsansatz integriert und mit vollständiger Dokumentation<br />
berücksichtigt, wird bei allen Mitgliedsunternehmen und Mandanten eingesetzt.<br />
Peer Review<br />
Nach dem Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz sind Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
verpflichtet, sich im Abstand von drei Jahren einer externen Qualitätskontrolle (peer review) zu unterziehen.<br />
Gleiches gilt analog für genossenschaftliche Prüfungsverbände wie den <strong>VdW</strong> südwest. Die erste externe Qualitätskontrolle<br />
wurde im Februar 2005 erfolgreich abgeschlossen. Neben dem externen Peer Review besteht eine jährliche interne<br />
Qualitätsnachschau, die im März <strong>2007</strong> erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Der externe Peer Review und die interne<br />
Qualitätsnachschau durch den GdW haben gezeigt, dass der Prüfungsbereich des Verbandes gut aufgestellt ist. Neben<br />
dem externen und internen Peer Review tragen die interne Qualitätssicherung durch Berichtskritik und Qualitätskontrolle<br />
dazu bei, dass qualitative Schwachstellen frühzeitig erkannt werden.<br />
Steuerberatung<br />
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Änderungen der Steuergesetze beschlossen. Auch im Jahr <strong>2007</strong> wird mit wesentlichen Änderungen,<br />
insbesondere im Rahmen der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, gerechnet. Die Steuerabteilung des Verbandes<br />
hat in Form von Sonderrundschreiben über diese aktuellen Gesetzesänderungen zeitnah informiert. Über die laufenden<br />
handelsrechtlichen und steuerlichen Änderungen informieren die Steuer- und Prüfungsabteilung zusätzlich in monatlichen<br />
Rundschreiben, die per E-Mail an interessierte Mitgliedsunternehmen versendet werden. Die Steuerabteilung des Verbandes<br />
bereitet die für die Praxis relevanten Informationen entsprechend auf und gibt diese im Rahmen ihrer Beratungsleistung zeitnah<br />
weiter. Dabei bietet die Steuerabteilung eine kompetente Beratung an, die insbesondere folgende Leistungen umfasst:<br />
Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelsachverhalten, Erstellung von Steuerbilanzen und<br />
Steuererklärungen, Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen, Einlegung von außergerichtlichen Rechtsmitteln und<br />
Prozessführung bei Finanzgerichten, Übernahme von Finanzbuchhaltungen und Erstellung von Jahresabschlüssen, Durchsicht<br />
von Vertragsentwürfen auf steuerliche Risiken, Beratung in lohnsteuerlichen Fragen, Stellungnahmen zu Umstrukturierungsmaßnahmen.<br />
Betriebswirtschaftliche Beratung<br />
Angesichts der Komplexität des wohnungswirtschaftlichen und wohnungspolitischen Geschehens, insbesondere auch im<br />
Hinblick auf die sich ständig ändernden Bestimmungen in Recht und Verwaltung, ist der Verband als beratender Partner<br />
gefordert. Dies geschieht im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung unter anderem in den Bereichen: Organisation,<br />
Interne Revision, Portfoliomanagement, Rating, Rinanzierungsberatung, Managementüberwachtungssysteme, Personalplanung,<br />
Unterstützung von Geschäftsführung und Aufsichtsräten in Sonderfragen, z. B. bei Gehaltsüberprüfungen,<br />
Altersteilzeit, Erstellung von Wirtschaftsplänen, IAS/IFRS.<br />
Diese Leistungen werden in enger Kooperation mit den Tochtergesellschaften des Verbandes zur Verfügung gestellt. Für<br />
Mitgliedsunternehmen wird zudem in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden ein Betriebsvergleich angeboten. Die Teilnehmerzahlen<br />
an dem Betriebsvergleich nehmen dabei kontinuierlich zu. Einige Ergebnisse des Betriebsvergleichs 2005 sind<br />
beispielhaft im Kapitel „Statistik des Wohnens“ in diesem <strong>Jahresbericht</strong> zu finden.<br />
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