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Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest

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<strong>Jahresbericht</strong> I Aus der Arbeit des Verbandes<br />

Rechtsberatung<br />

Auch im zurückliegenden Jahr haben viele Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere zum Mietrecht und<br />

zum Betriebskostenrecht, die individuelle Beratung der Mitgliedsunternehmen in Rechtsfragen geprägt. Der Verband hat telefonisch<br />

und schriftlich Auskunft zu den Fragestellungen der Unternehmen erteilt. In einigen Fällen wurden auch umfangreiche<br />

Gutachten erarbeitet. Die Schwerpunkte der Rechtsberatung lagen in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

sowie Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus wurde die Rechtsberatung auch auf den Gebieten<br />

des IT-Rechts und des privaten Baurechts sowie in Fragen des allgemeinen Zivilvertragsrechts in Anspruch genommen. Einen<br />

besonderen Schwerpunkt bildeten dabei Fragestellungen bei den Signallieferungs- und Gaspreisentgelten.<br />

Modernisierung und Schönheitsreparaturen<br />

Die Rechtsberatung im Bereich Schönheitsreparaturen wurde in erster Linie durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom<br />

28. März <strong>2007</strong> geprägt. Die Rechtsberatung entwickelte hierzu optionale und praxisorientierte Handlungsvorschläge für die<br />

Mitgliedsunternehmen. Zudem stellte die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Ankündigung und die Durchführung<br />

von Modernisierungsmaßnahmen sowie die sich daran anschließenden Mieterhöhungen. Die dabei aufgestellten Grundsätze<br />

erwiesen sich oftmals als praxisfern und sind in einzelnen Fällen kaum umsetzbar. Die Rechtsberatung wurde deshalb<br />

vielfach mit der Prüfung von Entwürfen zu Modernisierungsankündigungen und -mieterhöhungen betraut.<br />

Betriebskosten<br />

Im Berichtszeitraum hat der Bundesgerichtshof eine ungewöhnliche Vielzahl an bedeutsamen Entscheidungen im Betriebskostenrecht<br />

getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf das alltägliche Vermietungsgeschäft haben und demgemäß verstärkt<br />

in die Rechtsberatungspraxis eingeflossen sind.<br />

Zulässiger Mietgebrauch<br />

Zunehmend wurde die Rechtsberatung mit Anfragen konfrontiert, die den Rahmen des zulässigen Gebrauchs der Mietwohnung<br />

betrafen. Anhand der Vielzahl der Fragen ließ sich feststellen, dass die Mieter immer häufiger eigene Rechte behaupten,<br />

die sich nach Prüfung durch die Rechtsberatung als nicht gegeben herausstellten. Die Rechtsprechung äußerte<br />

sich dabei gerade zu der Zulässigkeit von Parabolantennen in sehr vielfältiger Weise.<br />

Die Rechtsberatung wurde durch die Wohnungsunternehmen auch vermehrt mit Nachbarstreitigkeiten betraut. In diesen<br />

Fällen werden die Wohnungsunternehmen häufig in die Vermittlerrolle gedrängt.<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

Über die allgemeine WEG-rechtliche Beratung hinaus bestand besonderer Beratungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung<br />

von Gegenständen des Sondereigentums und solchen des Gemeinschaftseigentums.<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Die gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis war durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs geprägt, in denen er sich mit<br />

der Wirksamkeit von Beratungsverträgen befasste, die zwischen einer Aktiengesellschaft und Unternehmen geschlossen<br />

wurden, an denen ein Aufsichtsratsmitglied der Aktiengesellschaft beteiligt ist.<br />

Genossenschaftsrecht<br />

Die Rechtsberatung im Bereich Genossenschaftsrecht war geprägt durch die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />

(GenG). Eine Vielzahl der Anfragen bezog sich auf die zukünftige Ausgestaltung der Genossenschaftssatzungen und der Geschäftsordnungen.<br />

Allgemeines Zivilvertragsrecht<br />

Einen Schwerpunkt in der Rechtsberatung bildete auch das allgemeine Zivilvertragsrecht. Insbesondere wurden Verträge unterschiedlichster<br />

Art zur umfassenden Überprüfung vorgelegt. Neben Wohnraum- und Gewerbemietverträgen waren dies<br />

insbesondere auch Dauerlieferungsverträge mit langen Laufzeiten in den Bereichen Kabelfernsehen und zusätzliche Multimediadienste<br />

sowie Energieversorgungsverträge mit Gas- und Stromversorgungsunternehmen.<br />

Technische Beratung<br />

Dauerthema im gesamten Berichtszeitraum war das Thema Energieausweis. Zu jedem Zeitpunkt hat es informelle Nachfragen<br />

zum Stand des Verordnungsverfahrens, zu Inhalten und zu möglichen Auswirkungen der Bestimmungen der Energieeinsparverordnung<br />

gegeben. Anfragen zu Verkehrssicherungspflichten waren rückläufig, da viele Unternehmen aufgrund<br />

der Beratungen in den Gremien und der Veröffentlichungen der Verbände die Organisation der Verkehrssicherungs- oder<br />

Überwachungspflichten im eigenen Unternehmen aufgebaut haben. Bei der Planung von Neubauten und Modernisierungen<br />

konnte der Verband in zahlreichen Fällen durch Mitwirkung und Auslegung der Normenwerke bei der Lösung anstehender<br />

Probleme helfen. Dies betraf Probleme bei Flächenermittlungen nach der Wohnflächenverordnung, Brandschutzauflagen in<br />

Aufzügen, Definitionsfragen zu begriffen wie „Wohnung“, „Wohnraum“ oder „weiße Wanne“. Bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung von Projekten konnten wir im zurückliegenden Jahr durch Mitwirkung bei der Auswahl von Projektbeteiligten,<br />

bei Fragen zu Architekten- und Ingenieurverträgen und bei der Abrechnung dieser Leistungen unterstützen. Fragen zum<br />

Gebäudemanagement hat es ebenfalls mehrfach gegeben. Im Vordergrund standen hier in der Regel Fragen zu Nebenkostenabrechnungen,<br />

gefolgt von Schadstoffen in Wohnungen, in erster Linie Schimmelbefall, vereinzelt das Phänomen<br />

„Fogging“ und andere Schadstoffe in Innenräumen. Hier waren wir behilflich bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen<br />

und haben teilweise das Gutachterverfahren begleitet.<br />

Aus- Fort- und Weiterbildung<br />

Im Berichtszeitraum hat der <strong>VdW</strong> südwest auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages weiterhin eng mit der<br />

Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft kooperiert und zahlreiche Seminare und Lehrgänge angeboten:<br />

• Der dreisemestrige Lehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“ wird – in jedem Semester beginnt ein Lehrgang –<br />

aktuell von 82 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht.<br />

• Im November <strong>2006</strong> und im April <strong>2007</strong> startete jeweils ein Lehrgang „Immobilien-Ökonom/in (GdW)“ mit 18 bzw. 13 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern.<br />

• In der FM-Sparte begann im September und Oktober <strong>2006</strong> ein Lehrgang zum „Facility Management Agent (IHK)“ als<br />

Inhouse-Schulung mit 14 bzw. zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern.<br />

• Den Lehrgang „Immobilien Consultant“ nahmen 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im September <strong>2006</strong> sowie 15 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer im April <strong>2007</strong> auf.<br />

• Im April <strong>2007</strong> startete der Studiengang zum /zur „Sachverständigen Immobilienbewertung“ mit zehn Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmern.<br />

In Kooperation mit dem IFQ Institut zur Förderung der Qualität von Immobilien e. V. fand vom 20. bis 24. November <strong>2006</strong><br />

ein einwöchiger Lehrgang zum/zur „Sachverständigen Gebäudepass“ mit neun Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.<br />

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