Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest
Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest
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<strong>Jahresbericht</strong> I Aus der Arbeit des Verbandes<br />
Rechtsberatung<br />
Auch im zurückliegenden Jahr haben viele Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), insbesondere zum Mietrecht und<br />
zum Betriebskostenrecht, die individuelle Beratung der Mitgliedsunternehmen in Rechtsfragen geprägt. Der Verband hat telefonisch<br />
und schriftlich Auskunft zu den Fragestellungen der Unternehmen erteilt. In einigen Fällen wurden auch umfangreiche<br />
Gutachten erarbeitet. Die Schwerpunkte der Rechtsberatung lagen in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />
sowie Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus wurde die Rechtsberatung auch auf den Gebieten<br />
des IT-Rechts und des privaten Baurechts sowie in Fragen des allgemeinen Zivilvertragsrechts in Anspruch genommen. Einen<br />
besonderen Schwerpunkt bildeten dabei Fragestellungen bei den Signallieferungs- und Gaspreisentgelten.<br />
Modernisierung und Schönheitsreparaturen<br />
Die Rechtsberatung im Bereich Schönheitsreparaturen wurde in erster Linie durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom<br />
28. März <strong>2007</strong> geprägt. Die Rechtsberatung entwickelte hierzu optionale und praxisorientierte Handlungsvorschläge für die<br />
Mitgliedsunternehmen. Zudem stellte die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Ankündigung und die Durchführung<br />
von Modernisierungsmaßnahmen sowie die sich daran anschließenden Mieterhöhungen. Die dabei aufgestellten Grundsätze<br />
erwiesen sich oftmals als praxisfern und sind in einzelnen Fällen kaum umsetzbar. Die Rechtsberatung wurde deshalb<br />
vielfach mit der Prüfung von Entwürfen zu Modernisierungsankündigungen und -mieterhöhungen betraut.<br />
Betriebskosten<br />
Im Berichtszeitraum hat der Bundesgerichtshof eine ungewöhnliche Vielzahl an bedeutsamen Entscheidungen im Betriebskostenrecht<br />
getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf das alltägliche Vermietungsgeschäft haben und demgemäß verstärkt<br />
in die Rechtsberatungspraxis eingeflossen sind.<br />
Zulässiger Mietgebrauch<br />
Zunehmend wurde die Rechtsberatung mit Anfragen konfrontiert, die den Rahmen des zulässigen Gebrauchs der Mietwohnung<br />
betrafen. Anhand der Vielzahl der Fragen ließ sich feststellen, dass die Mieter immer häufiger eigene Rechte behaupten,<br />
die sich nach Prüfung durch die Rechtsberatung als nicht gegeben herausstellten. Die Rechtsprechung äußerte<br />
sich dabei gerade zu der Zulässigkeit von Parabolantennen in sehr vielfältiger Weise.<br />
Die Rechtsberatung wurde durch die Wohnungsunternehmen auch vermehrt mit Nachbarstreitigkeiten betraut. In diesen<br />
Fällen werden die Wohnungsunternehmen häufig in die Vermittlerrolle gedrängt.<br />
Wohnungseigentumsrecht<br />
Über die allgemeine WEG-rechtliche Beratung hinaus bestand besonderer Beratungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung<br />
von Gegenständen des Sondereigentums und solchen des Gemeinschaftseigentums.<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Die gesellschaftsrechtliche Beratungspraxis war durch zwei Urteile des Bundesgerichtshofs geprägt, in denen er sich mit<br />
der Wirksamkeit von Beratungsverträgen befasste, die zwischen einer Aktiengesellschaft und Unternehmen geschlossen<br />
wurden, an denen ein Aufsichtsratsmitglied der Aktiengesellschaft beteiligt ist.<br />
Genossenschaftsrecht<br />
Die Rechtsberatung im Bereich Genossenschaftsrecht war geprägt durch die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes<br />
(GenG). Eine Vielzahl der Anfragen bezog sich auf die zukünftige Ausgestaltung der Genossenschaftssatzungen und der Geschäftsordnungen.<br />
Allgemeines Zivilvertragsrecht<br />
Einen Schwerpunkt in der Rechtsberatung bildete auch das allgemeine Zivilvertragsrecht. Insbesondere wurden Verträge unterschiedlichster<br />
Art zur umfassenden Überprüfung vorgelegt. Neben Wohnraum- und Gewerbemietverträgen waren dies<br />
insbesondere auch Dauerlieferungsverträge mit langen Laufzeiten in den Bereichen Kabelfernsehen und zusätzliche Multimediadienste<br />
sowie Energieversorgungsverträge mit Gas- und Stromversorgungsunternehmen.<br />
Technische Beratung<br />
Dauerthema im gesamten Berichtszeitraum war das Thema Energieausweis. Zu jedem Zeitpunkt hat es informelle Nachfragen<br />
zum Stand des Verordnungsverfahrens, zu Inhalten und zu möglichen Auswirkungen der Bestimmungen der Energieeinsparverordnung<br />
gegeben. Anfragen zu Verkehrssicherungspflichten waren rückläufig, da viele Unternehmen aufgrund<br />
der Beratungen in den Gremien und der Veröffentlichungen der Verbände die Organisation der Verkehrssicherungs- oder<br />
Überwachungspflichten im eigenen Unternehmen aufgebaut haben. Bei der Planung von Neubauten und Modernisierungen<br />
konnte der Verband in zahlreichen Fällen durch Mitwirkung und Auslegung der Normenwerke bei der Lösung anstehender<br />
Probleme helfen. Dies betraf Probleme bei Flächenermittlungen nach der Wohnflächenverordnung, Brandschutzauflagen in<br />
Aufzügen, Definitionsfragen zu begriffen wie „Wohnung“, „Wohnraum“ oder „weiße Wanne“. Bei der Vorbereitung und<br />
Durchführung von Projekten konnten wir im zurückliegenden Jahr durch Mitwirkung bei der Auswahl von Projektbeteiligten,<br />
bei Fragen zu Architekten- und Ingenieurverträgen und bei der Abrechnung dieser Leistungen unterstützen. Fragen zum<br />
Gebäudemanagement hat es ebenfalls mehrfach gegeben. Im Vordergrund standen hier in der Regel Fragen zu Nebenkostenabrechnungen,<br />
gefolgt von Schadstoffen in Wohnungen, in erster Linie Schimmelbefall, vereinzelt das Phänomen<br />
„Fogging“ und andere Schadstoffe in Innenräumen. Hier waren wir behilflich bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen<br />
und haben teilweise das Gutachterverfahren begleitet.<br />
Aus- Fort- und Weiterbildung<br />
Im Berichtszeitraum hat der <strong>VdW</strong> südwest auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages weiterhin eng mit der<br />
Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft kooperiert und zahlreiche Seminare und Lehrgänge angeboten:<br />
• Der dreisemestrige Lehrgang „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)“ wird – in jedem Semester beginnt ein Lehrgang –<br />
aktuell von 82 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht.<br />
• Im November <strong>2006</strong> und im April <strong>2007</strong> startete jeweils ein Lehrgang „Immobilien-Ökonom/in (GdW)“ mit 18 bzw. 13 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern.<br />
• In der FM-Sparte begann im September und Oktober <strong>2006</strong> ein Lehrgang zum „Facility Management Agent (IHK)“ als<br />
Inhouse-Schulung mit 14 bzw. zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern.<br />
• Den Lehrgang „Immobilien Consultant“ nahmen 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im September <strong>2006</strong> sowie 15 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer im April <strong>2007</strong> auf.<br />
• Im April <strong>2007</strong> startete der Studiengang zum /zur „Sachverständigen Immobilienbewertung“ mit zehn Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern.<br />
In Kooperation mit dem IFQ Institut zur Förderung der Qualität von Immobilien e. V. fand vom 20. bis 24. November <strong>2006</strong><br />
ein einwöchiger Lehrgang zum/zur „Sachverständigen Gebäudepass“ mit neun Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.<br />
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