Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest
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<strong>Jahresbericht</strong> I Rahmenbedingungen<br />
Die Entwicklungsbedingungen von Wohnungs- und<br />
Immobilienunternehmen sind erheblich von der Entwicklung<br />
der Rahmenbedingungen geprägt. So bewegen<br />
sich die Unternehmen in einem stark regulierten<br />
Umfeld, dabei insbesondere durch das Mietrecht, das<br />
Baurecht sowie die so genannten Verkehrssicherungspflichten.<br />
Diese Rahmenbedingungen werden dabei sowohl<br />
durch den Gesetzgeber als auch durch die Rechtsprechung<br />
geprägt.<br />
In den letzten Jahren hat sich der für die Wohnungsund<br />
Immobilienunternehmen relevante Katalog der<br />
politisch und rechtlich relevanten Rahmenbedingungen<br />
kontinuierlich ausgeweitet. Ursachen hierfür sind<br />
sowohl technologische Entwicklungen als auch die zunehmende<br />
Relevanz von Politikfeldern, aus denen Anforderungen<br />
verstärkt auch an die Immobilienwirtschaft<br />
formuliert werden. Ein deutliches Beispiel für<br />
diese Entwicklung ist die Klima- und Energiepolitik.<br />
Schließlich werden die Entwicklungsmöglichkeiten<br />
auch von den Entwicklungen der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen<br />
Märkte geprägt. Dabei sowohl<br />
auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite.<br />
Bei letzteren spielen insbesondere demographi-<br />
Wohnungs- und<br />
Immobilienwirtschaftliche<br />
Rahmenbedingungen<br />
sche Entwicklungen eine entscheidende Rolle. Unser<br />
Verband stellt umfangreiche Informationen zu den relevanten<br />
Entwicklungen zur Verfügung und unterstützt<br />
die Mitglieder mit seinen Dienstleistungen bei der Anpassung<br />
an neue Rahmenbedingungen. Hierbei stützt<br />
sich unser Verband auf seine langjährigen Erfahrungen,<br />
qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und insbesondere<br />
auch auf einen intensiven Austausch mit den<br />
Mitgliedern.<br />
Mit seinen Aktivitäten nimmt unser Verband zudem<br />
Einfluss auf die Entwicklung der Rahmenbedingungen.<br />
So insbesondere durch seine interessenpolitischen Aktivitäten.<br />
Zudem hat unser Verband das Ziel, auch die<br />
Diskussion von aktuellen und voraussichtlichen Entwicklungen<br />
und die zu deren Bewältigung notwendigen<br />
Anpassungen bei den Rahmenbedingungen in der<br />
Öffentlichkeit, gegenüber der Politik und den ökonomischen<br />
und gesellschaftlichen Akteuren zu fördern.<br />
Von Mitte <strong>2006</strong> bis zur Mitte <strong>2007</strong> sind wiederum zahlreiche<br />
Änderungen der relevanten Rahmenbedingungen<br />
festzustellen. Wir geben im Folgenden einen Überblick.<br />
Politische Rahmenbedingungen<br />
Die Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen<br />
war dabei von dem Abschluss einiger Gesetzgebungsverfahren<br />
geprägt, die teilweise bereits seit mehreren<br />
Jahren die politischen Debatten geprägt hatten.<br />
Föderalismusreform stärkt die Länderebene<br />
Hierzu zählt die zum 1. September <strong>2006</strong> in Kraft getretene<br />
Föderalismusreform. Ziel der Reform war es, die<br />
Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und<br />
Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten<br />
deutlicher zuzuordnen. Es handelt sich dabei<br />
um die umfassendste Grundgesetzreform seit 1949,<br />
wenngleich sie aus Sicht zahlreicher Kritiker den ursprünglichen<br />
Erwartungen nicht gerecht geworden ist.<br />
Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des<br />
Bundesrates bedürfen, wurde verringert. Zudem wurden<br />
Zuständigkeiten auf die Länder verlagert, dabei<br />
etwa die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung.<br />
Insgesamt kann für die Föderalismusreform<br />
festgestellt werden, dass die wohnungspolitischen<br />
Kompetenzen auf Länderebene gestärkt wurden. Dies<br />
ermöglicht eine wesentlich stärkere Ausrichtung der<br />
Wohnungspolitik auf die sich teilweise stark unterscheidenden<br />
regionalen Anforderungen. Die Entwicklung<br />
der Wohnungsmärkte zeigt schließlich schon<br />
lange große regionale Unterschiede. Auch ist davon<br />
auszugehen, dass dieser Trend weiter anhalten wird.<br />
Unklar ist allerdings noch, ob und wie die Länder die<br />
neu gewonnenen Kompetenzen nutzen werden. So haben<br />
die Bundesländer in unserem Verbandsgebiet beispielsweise<br />
bislang keine erkennbaren Anstrengungen<br />
zur Entwicklung eines eigenen Wohnraumförderungsgesetzes<br />
unternommen.<br />
Heimrecht auf Länderebene<br />
Mit der Föderalismusreform zum 1. September <strong>2006</strong><br />
sind auch die Zuständigkeiten im Bereich Heimrecht<br />
vom Bund auf die Bundesländer übertragen worden.<br />
Nach wie vor umstritten ist, ob die Kompetenzverlagerung<br />
das Heimvertragsrecht einschließt oder ob der<br />
Bund hier weiterhin in der Verantwortung bleibt.<br />
Unabhängig davon haben vor dem Hintergrund der erforderlichen<br />
Anpassung der heimrechtlichen Bestimmungen<br />
an die heutigen Rahmenbedingungen (das<br />
„alte“ Heimgesetz datiert vom Jahr 1974) viele Bundesländer<br />
inzwischen mit den Vorbereitungen eigener<br />
heimrechtlicher Gesetzgebungsverfahren begonnen.<br />
Die Überlegungen zielen darauf ab, unter Berücksichtigung<br />
des vordringlichen Zwecks des Gesetzes, des<br />
Schutzes der Betroffenen, den Grundsätzen der Selbstbestimmung<br />
und Teilhabe stärker als bisher Rechnung<br />
zu tragen und den dezentralen Ausbau ambulanter<br />
und teilstationärer Versorgungsformen an integrierten<br />
Standorten zu forcieren. So sind auf der einen Seite,<br />
unter anderem dank des enormen Engagements der<br />
Wohnungswirtschaft, zwar zahlreiche innovative<br />
Wohn- und Betreuungskonzepte zumeist mit großem<br />
Erfolg erprobt und etabliert worden. Die unklare rechtliche<br />
Abgrenzung zum Heimrecht hat indes wiederholt<br />
zu Unsicherheit und Zurückhaltung auf Seiten potenzieller<br />
Investoren geführt.<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
Das in der letzten Legislaturperiode der Bundesregierung<br />
ursprünglich vorgesehene Antidiskriminierungsgesetz<br />
ist im Berichtszeitraum in etwas veränderter<br />
Form als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
in Kraft getreten.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund<br />
der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen<br />
des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung,<br />
einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen<br />
Identität zu verhindern. Anders als in dem ursprünglichen<br />
Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes wurde<br />
jedoch auf den so genannten Kontrahierungszwang<br />
verzichtet und die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen<br />
wurde von ehemals sechs auf nun zwei<br />
Monate verkürzt.<br />
Für die Wohnungswirtschaft ist insbesondere die<br />
Regelung in § 19 Abs. 3 AGG, die im Entwurf für das<br />
Antidiskriminierungsgesetz nicht enthalten war, eine<br />
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