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Jahresbericht 2006/2007 - VdW südwest

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<strong>Jahresbericht</strong> I Rahmenbedingungen<br />

Die Entwicklungsbedingungen von Wohnungs- und<br />

Immobilienunternehmen sind erheblich von der Entwicklung<br />

der Rahmenbedingungen geprägt. So bewegen<br />

sich die Unternehmen in einem stark regulierten<br />

Umfeld, dabei insbesondere durch das Mietrecht, das<br />

Baurecht sowie die so genannten Verkehrssicherungspflichten.<br />

Diese Rahmenbedingungen werden dabei sowohl<br />

durch den Gesetzgeber als auch durch die Rechtsprechung<br />

geprägt.<br />

In den letzten Jahren hat sich der für die Wohnungsund<br />

Immobilienunternehmen relevante Katalog der<br />

politisch und rechtlich relevanten Rahmenbedingungen<br />

kontinuierlich ausgeweitet. Ursachen hierfür sind<br />

sowohl technologische Entwicklungen als auch die zunehmende<br />

Relevanz von Politikfeldern, aus denen Anforderungen<br />

verstärkt auch an die Immobilienwirtschaft<br />

formuliert werden. Ein deutliches Beispiel für<br />

diese Entwicklung ist die Klima- und Energiepolitik.<br />

Schließlich werden die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

auch von den Entwicklungen der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen<br />

Märkte geprägt. Dabei sowohl<br />

auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite.<br />

Bei letzteren spielen insbesondere demographi-<br />

Wohnungs- und<br />

Immobilienwirtschaftliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

sche Entwicklungen eine entscheidende Rolle. Unser<br />

Verband stellt umfangreiche Informationen zu den relevanten<br />

Entwicklungen zur Verfügung und unterstützt<br />

die Mitglieder mit seinen Dienstleistungen bei der Anpassung<br />

an neue Rahmenbedingungen. Hierbei stützt<br />

sich unser Verband auf seine langjährigen Erfahrungen,<br />

qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und insbesondere<br />

auch auf einen intensiven Austausch mit den<br />

Mitgliedern.<br />

Mit seinen Aktivitäten nimmt unser Verband zudem<br />

Einfluss auf die Entwicklung der Rahmenbedingungen.<br />

So insbesondere durch seine interessenpolitischen Aktivitäten.<br />

Zudem hat unser Verband das Ziel, auch die<br />

Diskussion von aktuellen und voraussichtlichen Entwicklungen<br />

und die zu deren Bewältigung notwendigen<br />

Anpassungen bei den Rahmenbedingungen in der<br />

Öffentlichkeit, gegenüber der Politik und den ökonomischen<br />

und gesellschaftlichen Akteuren zu fördern.<br />

Von Mitte <strong>2006</strong> bis zur Mitte <strong>2007</strong> sind wiederum zahlreiche<br />

Änderungen der relevanten Rahmenbedingungen<br />

festzustellen. Wir geben im Folgenden einen Überblick.<br />

Politische Rahmenbedingungen<br />

Die Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen<br />

war dabei von dem Abschluss einiger Gesetzgebungsverfahren<br />

geprägt, die teilweise bereits seit mehreren<br />

Jahren die politischen Debatten geprägt hatten.<br />

Föderalismusreform stärkt die Länderebene<br />

Hierzu zählt die zum 1. September <strong>2006</strong> in Kraft getretene<br />

Föderalismusreform. Ziel der Reform war es, die<br />

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und<br />

Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten<br />

deutlicher zuzuordnen. Es handelt sich dabei<br />

um die umfassendste Grundgesetzreform seit 1949,<br />

wenngleich sie aus Sicht zahlreicher Kritiker den ursprünglichen<br />

Erwartungen nicht gerecht geworden ist.<br />

Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des<br />

Bundesrates bedürfen, wurde verringert. Zudem wurden<br />

Zuständigkeiten auf die Länder verlagert, dabei<br />

etwa die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung.<br />

Insgesamt kann für die Föderalismusreform<br />

festgestellt werden, dass die wohnungspolitischen<br />

Kompetenzen auf Länderebene gestärkt wurden. Dies<br />

ermöglicht eine wesentlich stärkere Ausrichtung der<br />

Wohnungspolitik auf die sich teilweise stark unterscheidenden<br />

regionalen Anforderungen. Die Entwicklung<br />

der Wohnungsmärkte zeigt schließlich schon<br />

lange große regionale Unterschiede. Auch ist davon<br />

auszugehen, dass dieser Trend weiter anhalten wird.<br />

Unklar ist allerdings noch, ob und wie die Länder die<br />

neu gewonnenen Kompetenzen nutzen werden. So haben<br />

die Bundesländer in unserem Verbandsgebiet beispielsweise<br />

bislang keine erkennbaren Anstrengungen<br />

zur Entwicklung eines eigenen Wohnraumförderungsgesetzes<br />

unternommen.<br />

Heimrecht auf Länderebene<br />

Mit der Föderalismusreform zum 1. September <strong>2006</strong><br />

sind auch die Zuständigkeiten im Bereich Heimrecht<br />

vom Bund auf die Bundesländer übertragen worden.<br />

Nach wie vor umstritten ist, ob die Kompetenzverlagerung<br />

das Heimvertragsrecht einschließt oder ob der<br />

Bund hier weiterhin in der Verantwortung bleibt.<br />

Unabhängig davon haben vor dem Hintergrund der erforderlichen<br />

Anpassung der heimrechtlichen Bestimmungen<br />

an die heutigen Rahmenbedingungen (das<br />

„alte“ Heimgesetz datiert vom Jahr 1974) viele Bundesländer<br />

inzwischen mit den Vorbereitungen eigener<br />

heimrechtlicher Gesetzgebungsverfahren begonnen.<br />

Die Überlegungen zielen darauf ab, unter Berücksichtigung<br />

des vordringlichen Zwecks des Gesetzes, des<br />

Schutzes der Betroffenen, den Grundsätzen der Selbstbestimmung<br />

und Teilhabe stärker als bisher Rechnung<br />

zu tragen und den dezentralen Ausbau ambulanter<br />

und teilstationärer Versorgungsformen an integrierten<br />

Standorten zu forcieren. So sind auf der einen Seite,<br />

unter anderem dank des enormen Engagements der<br />

Wohnungswirtschaft, zwar zahlreiche innovative<br />

Wohn- und Betreuungskonzepte zumeist mit großem<br />

Erfolg erprobt und etabliert worden. Die unklare rechtliche<br />

Abgrenzung zum Heimrecht hat indes wiederholt<br />

zu Unsicherheit und Zurückhaltung auf Seiten potenzieller<br />

Investoren geführt.<br />

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />

Das in der letzten Legislaturperiode der Bundesregierung<br />

ursprünglich vorgesehene Antidiskriminierungsgesetz<br />

ist im Berichtszeitraum in etwas veränderter<br />

Form als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

in Kraft getreten.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund<br />

der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen<br />

des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung,<br />

einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen<br />

Identität zu verhindern. Anders als in dem ursprünglichen<br />

Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes wurde<br />

jedoch auf den so genannten Kontrahierungszwang<br />

verzichtet und die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen<br />

wurde von ehemals sechs auf nun zwei<br />

Monate verkürzt.<br />

Für die Wohnungswirtschaft ist insbesondere die<br />

Regelung in § 19 Abs. 3 AGG, die im Entwurf für das<br />

Antidiskriminierungsgesetz nicht enthalten war, eine<br />

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