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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms (2007-2013)<br />

der Beratungsqualität durch einheitliche Ansprechpartner und die Ermöglichung<br />

einer einheitlicheren Förderpraxis.<br />

C) Rechtsgrundlagen<br />

Die Anpassung der Rechtsgrundlagen ist eine wichtige Voraussetzung für notwendige<br />

Vereinfachungen, die wiederum zu einem reduzierten Aufwand auf beiden<br />

Seiten und zu einer Verkürzung der Dauer des Verfahrens führen.<br />

Entsprechende Spielräume für eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen wurden<br />

identifiziert im Hinblick auf:<br />

Zulassen <strong>von</strong> elektronischen Belegen<br />

Möglichkeit der Förderung auf Kostenbasis<br />

Die Einführung <strong>von</strong> Pauschalen für Personal- und Gemeinkosten<br />

Reduktion der mit der Förderung einhergehenden Auflagen zur Vergabe<br />

<strong>von</strong> Aufträgen an Dritte<br />

Möglichkeit einer übergeordneten EFRE-Richtlinie<br />

Zulässigkeit der Stichprobenprüfung ausschöpfen<br />

Die Vorteile, die durch die Nutzung dieser Spielräume entstehen, umfassen insbesondere:<br />

Reduzierung des Aufwands in Phase 2<br />

Bei der Kalkulation und der Prüfung der förderfähigen Kosten<br />

Reduzierung der aufwändigen Einzelfallprüfungen durch nicht passende<br />

Richtlinien<br />

Steigerung der Konsistenz und Transparenz in Bezug auf die Richtlinien<br />

(durch die übergeordnete EFRE-Richtlinie)<br />

Themen- bzw. sektorspezifische Richtlinien geben Bewegungssicherheit<br />

in der Bewilligung und die Möglichkeit, in diesen spezifisch die Förderung<br />

auf Kostenbasis zuzulassen.<br />

Reduzierung des Aufwands in Phase 3<br />

Reduzierung des Aufwands für die Erbringung (und Prüfung) der Nachweise<br />

Ermöglichung der elektronischen Belegarchivierung im Einklang mit der<br />

Unternehmenspraxis<br />

Durch Pauschalen für Personal- und Gemeinkosten entfällt der Aufwand<br />

bzw. ist signifikant niedriger<br />

Reduzierung des Aufwands für den Nachweis der Erfüllung der Vergabevorschriften<br />

Reduzierung der Prüfdichte insbesondere durch die Ermöglichung <strong>von</strong><br />

Stichprobenprüfungen<br />

Erhöhung der Transparenz<br />

Durch eine übergeordnete EFRE-Richtlinie können transparente und einheitliche<br />

Rechtsgrundlagen gewährleistet werden.<br />

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