Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms (2007-2013)<br />
der Beratungsqualität durch einheitliche Ansprechpartner und die Ermöglichung<br />
einer einheitlicheren Förderpraxis.<br />
C) Rechtsgrundlagen<br />
Die Anpassung der Rechtsgrundlagen ist eine wichtige Voraussetzung für notwendige<br />
Vereinfachungen, die wiederum zu einem reduzierten Aufwand auf beiden<br />
Seiten und zu einer Verkürzung der Dauer des Verfahrens führen.<br />
Entsprechende Spielräume für eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen wurden<br />
identifiziert im Hinblick auf:<br />
Zulassen <strong>von</strong> elektronischen Belegen<br />
Möglichkeit der Förderung auf Kostenbasis<br />
Die Einführung <strong>von</strong> Pauschalen für Personal- und Gemeinkosten<br />
Reduktion der mit der Förderung einhergehenden Auflagen zur Vergabe<br />
<strong>von</strong> Aufträgen an Dritte<br />
Möglichkeit einer übergeordneten EFRE-Richtlinie<br />
Zulässigkeit der Stichprobenprüfung ausschöpfen<br />
Die Vorteile, die durch die Nutzung dieser Spielräume entstehen, umfassen insbesondere:<br />
Reduzierung des Aufwands in Phase 2<br />
Bei der Kalkulation und der Prüfung der förderfähigen Kosten<br />
Reduzierung der aufwändigen Einzelfallprüfungen durch nicht passende<br />
Richtlinien<br />
Steigerung der Konsistenz und Transparenz in Bezug auf die Richtlinien<br />
(durch die übergeordnete EFRE-Richtlinie)<br />
Themen- bzw. sektorspezifische Richtlinien geben Bewegungssicherheit<br />
in der Bewilligung und die Möglichkeit, in diesen spezifisch die Förderung<br />
auf Kostenbasis zuzulassen.<br />
Reduzierung des Aufwands in Phase 3<br />
Reduzierung des Aufwands für die Erbringung (und Prüfung) der Nachweise<br />
Ermöglichung der elektronischen Belegarchivierung im Einklang mit der<br />
Unternehmenspraxis<br />
Durch Pauschalen für Personal- und Gemeinkosten entfällt der Aufwand<br />
bzw. ist signifikant niedriger<br />
Reduzierung des Aufwands für den Nachweis der Erfüllung der Vergabevorschriften<br />
Reduzierung der Prüfdichte insbesondere durch die Ermöglichung <strong>von</strong><br />
Stichprobenprüfungen<br />
Erhöhung der Transparenz<br />
Durch eine übergeordnete EFRE-Richtlinie können transparente und einheitliche<br />
Rechtsgrundlagen gewährleistet werden.<br />
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