Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms (2007-2013)<br />
Handlungsempfehlung 6: Optimierung der Juryzusammensetzung<br />
und -verfahren<br />
Die Handlungsempfehlung besteht aus zwei Teilen:<br />
1. Optimierung der Juryzusammensetzung<br />
2. Optimierung des Juryverfahrens<br />
Zu 1) Die <strong>Evaluierung</strong> hat gezeigt, dass in einem Teil der Wettbewerbe die Jury<br />
sehr technisch besetzt war. Da in einigen Fällen die Jurys aufgrund einer möglichen<br />
Befangenheit mit Experten <strong>von</strong> außerhalb NRW besetzt wurden, gab es<br />
teilweise wenig Kenntnisse über die Strukturen, Bedarfe, Akteure und existierende<br />
Projekte in NRW.<br />
Es wird empfohlen, die Jury so zu besetzen, dass sämtliche Kompetenzen zur<br />
Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge abgedeckt werden. Konkret bedeutet dies,<br />
dass, sofern erforderlich, neben der wissenschaftlich-technologischen Expertise<br />
auch wirtschaftliche Kompetenzen und Landeskenntnisse vertreten sein sollten.<br />
Sofern für die Bewertung der Projekte NRW-spezifische Kenntnisse erforderlich<br />
sind, sollten Experten aus NRW 28 grundsätzlich eingeschlossen werden.<br />
Zur Sicherstellung der Unbefangenheit sollte weiterhin eine unterschriebene<br />
Unabhängigkeitserklärung der Juroren eingefordert werden. Zusätzlich kann eine<br />
Regel eingeführt werden, dass potenziell befangene Juroren die betroffenen<br />
Wettbewerbsbeiträge nicht als Erst- oder Zweitgutachter bewerten dürfen. Darüber<br />
hinaus wird vorgeschlagen, beim Votum der Gesamtjury das jeweils höchste<br />
und niedrigste Ergebnis nicht in die Wertung einzubeziehen.<br />
Zu 2) Die <strong>Evaluierung</strong> hat gezeigt, dass Ineffizienzen dadurch entstehen, dass in<br />
einigen Fällen der Jury Projektskizzen vorgelegt werden, obwohl begründete<br />
Zweifel an der Förderfähigkeit bestehen.<br />
Das Vorscoring wurde vor Weitergabe der Skizzen an die Juroren auf Grundlage<br />
des Scoringbogens durchgeführt. Dadurch entsteht zum einen eine unnötige<br />
Verzögerung in der Bewertung der Skizzen und zum anderen besteht für die Juroren<br />
weniger Anreiz, die Scoringbögen selbst sorgfältig auszufüllen. In einigen<br />
Wettbewerben, insbesondere in der ersten Runde, wurden alle Wettbewerbsbeiträge<br />
/ Projektskizzen durch alle Juroren bewertet, was zu erheblichen Aufwänden<br />
führte. Zudem erhalten die Wettbewerbsteilnehmer keine Begründung bzw.<br />
Zusammenfassung des <strong>Evaluierung</strong>sergebnisses der Jury.<br />
Es wird empfohlen, das Juryverfahren wie folgt anzupassen:<br />
Die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge werden durch den Wettbewerbsdienstleister<br />
im Hinblick auf die Förderfähigkeit begutachtet. Beiträge,<br />
die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht förderfähig sind, werden der<br />
Jury nicht vorgelegt und erhalten ein Absageschreiben mit Begründung<br />
(vgl. Handlungsempfehlung 18).<br />
Die Wettbewerbsbeiträge werden den passenden Juroren (Zweitgutachterprinzip)<br />
zugeordnet und an diese versendet.<br />
Das „Vorscoring“ durch die Wettbewerbsdienstleister erfolgt parallel zum<br />
Scoring durch die Gutachter.<br />
28 Hiermit sind keine Juroren aus Fachreferaten, Clustermanager oder Wirtschaftsförderer gemeint.<br />
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