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Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW

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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms (2007-2013)<br />

Handlungsempfehlung 13: Einführung der Unterlagen- und Vor-Ort<br />

Prüfung auf der Grundlage <strong>von</strong> Stichproben<br />

Im Zuge der <strong>Evaluierung</strong> zeigte sich, dass die aktuelle Prüfpraxis in NRW eine<br />

Vollprüfung vorsieht. Der damit einhergehende Prüfaufwand ist hoch und wird<br />

insbesondere bei kleinen Projektvolumina als nicht verhältnismäßig empfunden.<br />

Die rechtliche Analyse machte deutlich, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen<br />

eine stichprobenbasierte Prüfung zulassen.<br />

Durch den „Leitfaden Verwaltungsprüfungen“ 30 wird grundsätzlich eine Vollprüfung<br />

vorgeschlagen. Jedoch wird auch anerkannt, dass eine vollumfängliche Prüfung<br />

nicht immer umsetzbar ist, weshalb die Auswahl der zu prüfenden Ausgabenposten<br />

gegebenenfalls anhand <strong>von</strong> Stichproben erfolgen kann. Die zu überprüfenden<br />

Ausgabenposten sind unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Risikofaktoren 31<br />

(z.B. Wert des Postens, Art des Begünstigten, Erfahrungen in der Vergangenheit)<br />

auszuwählen (siehe S. 11 des Leitfaden Verwaltungsprüfungen)).<br />

Vor-Ort-Prüfungen können laut dem „Leitfaden Verwaltungsprüfungen“ ebenfalls<br />

stichprobenartig durchgeführt werden. Die Tiefe der Vor-Ort-Prüfungen hängt <strong>von</strong><br />

der Art der Vorhaben im Rahmen des Programms und der Art der Unterlagen ab,<br />

die vom Begünstigten vorgelegt werden (siehe S. 12 des Leitfadens).<br />

Es wird empfohlen, die Unterlagen- und die Vor-Ort-Prüfung anhand <strong>von</strong> Stichproben<br />

als grundsätzliche Vorgehensweise einzuführen. Die Auswahl der Stichproben<br />

erfolgt unter Berücksichtigung <strong>von</strong> Risikofaktoren. Die Methode zur Stichprobenauswahl<br />

ist zu dokumentieren. Die Prozesse und Vorgehensweisen für<br />

eine stichprobenbasierte Prüfung sollten vor Einführung durch eine separate<br />

Analyse im Detail untersucht und ausgestaltet werden.<br />

Nachstehend wird die Empfehlung differenziert für die Verwaltungsprüfung („Unterlagenprüfung“)<br />

nach Art. 13 Nr. 2 a) und die Vor-Ort Prüfung nach Art. 13 Nr. 2<br />

b) VO (EG) 1828/2006 dargestellt.<br />

Verwaltungsprüfung („Unterlagenprüfung“) nach Art. 13 Nr. 2 a) VO (EG) 1828 /<br />

2006:<br />

Hinsichtlich der Umsetzung wird empfohlen, die Stichprobe auf Basis einer jährlich<br />

durch die jeweils verantwortliche Zwischengeschaltete Stelle und in Abstimmung<br />

mit der Verwaltungsbehörde durchgeführten Risikoanalyse auszuwählen.<br />

Vor-Ort-Prüfung nach Art. 13 Nr. 2 b) VO (EG) 1828 / 2006:<br />

Es wird empfohlen, die Anzahl der Vor-Ort-Prüfungen zu reduzieren und ggf. eine<br />

Stichprobenauswahl zu prüfender Projekte festzulegen. In diesem Zusammenhang<br />

besteht die Möglichkeit der Festlegung einer Quote der zu prüfenden Projekte<br />

je Richtlinie. Bei der Auswahl <strong>von</strong> Stichproben einzelner Projekte für Vor-<br />

Ort-Prüfungen sollte gemäß dem Leitfaden für Verwaltungsprüfungen die Methode<br />

der Stichprobenauswahl <strong>von</strong> der Verwaltungsbehörde begründet und dokumentiert<br />

sein. Für die eigentliche Vor-Ort-Kontrolle empfehlen wir in der Regel,<br />

eine Vollprüfung vorzunehmen und nur in Ausnahmefällen (viele gleichartige Belege<br />

aus einem System) Stichproben zuzulassen.<br />

30 Gemeint ist der „Leitfaden für Verwaltungsprüfungen durch die Mitgliedstaaten bei <strong>von</strong> den Strukturfonds oder<br />

dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Vorhaben im Programmplanungszeitraum 2007-2013“, der zur Orientierung<br />

der Mitgliedstaaten hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Verwaltungsprüfungen gemäß Art. 13 der<br />

VO (EG) Nr. 1828 / 2006 der Kommission („Durchführungsverordnung“) eingeführt wurde.<br />

31<br />

Eine Herausforderung stellt in der Praxis oftmals in diesem Kontext die Dokumentation der Auswahl der<br />

Stichprobe hinsichtlich des Projektzyklus und der Fördertatbestände dar.<br />

38

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