Evaluierung von wettbewerblichen Auswahlverfahren ... - Ziel2.NRW
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<strong>Evaluierung</strong> <strong>von</strong> <strong>wettbewerblichen</strong> <strong>Auswahlverfahren</strong> des Ziel 2-Programms (2007-2013)<br />
Handlungsempfehlung 4: Verstärkung der Vorgaben zur Anwendung<br />
wettbewerbsspezifischer Auswahlkriterien und Vereinfachung des<br />
Scorings<br />
Die Handlungsempfehlung besteht aus zwei Teilen:<br />
1. Definition wettbewerbsspezifischer Kriterien als Teil des Planungsprozesses<br />
2. Vereinfachung des Scoringmodells (Reduzierung der Komplexität) und<br />
Durchsetzung der Nutzung durch die Jury<br />
Zu 1) Die <strong>Evaluierung</strong> zeigt, dass die spezifischen Wettbewerbskriterien (Kategorie<br />
3 26 ) nicht durchgängig auf die konkreten Ziele des Wettbewerbs(schwerpunkts)<br />
ausgerichtet werden. Dadurch werden Möglichkeiten einer<br />
stärkeren Nutzung der Kriterien für die Berücksichtigung der Landesziele und zur<br />
Steuerung der Inhalte und Qualität bisher nicht vollständig ausgeschöpft.<br />
Es wird empfohlen, die Definition und Detaillierung der Kriterien als einen verpflichtenden<br />
Schritt im Planungsprozess der Wettbewerbe zu integrieren. Diese<br />
Verpflichtung kann u.a. durch eine Vorgabe in den Verträgen der involvierten<br />
Dienstleister forciert werden. Die Kriterien sollten inklusive der zu erreichenden<br />
Punktzahl mit dem Wettbewerbsaufruf veröffentlich werden, um die Transparenz<br />
der Auswahl für die Teilnehmer noch weiter zu steigern. Insgesamt sollte es nicht<br />
mehr als zehn Kriterien in allen drei Kategorien geben. Bei der Detaillierung der<br />
Kriterien sollte neben der spezifischen Zielstellung beachtet werden, dass Kriterien<br />
auch dazu genutzt werden können, die Beteiligung <strong>von</strong> KMU weiter zu motivieren<br />
(z.B. indem für die Verwertungschancen für die beteiligten KMU Punkte<br />
vergeben werden). 27<br />
Zu 2) Die <strong>Evaluierung</strong> hat ergeben, dass der Scoringbogen derzeit im Rahmen<br />
des Vorscorings durch die Fachreferate und Wettbewerbsdienstleister genutzt<br />
wird, jedoch in vielen Fällen nicht durch die Jury selbst. Auf diese Weise kann<br />
weder sichergestellt werden, dass die einzelnen Kriterien tatsächlich in der vorgesehenen<br />
Gewichtung in die Bewertung eingehen, noch wird die vollständige<br />
Dokumentation des Auswahlprozesses sichergestellt. Auch besteht für die Fachreferate<br />
bzw. Wettbewerbsdienstleister ein niedrigerer Anreiz, die Kriterien wettbewerbsspezifisch<br />
zu gestalten.<br />
Es wird empfohlen, die Nutzung des Scoringbogens durch die Jury durchzusetzen<br />
und den Bogen zu vereinfachen:<br />
Statt einer Gewichtung sollte eine maximale (und minimal zu erreichende)<br />
Punktzahl pro Kriterium und Kategorie festgehalten werden.<br />
Die Bewertung der Kriterien in Kategorie 1 und 2 sollte erleichtert werden,<br />
indem für die einzelnen Kriterien Abstufungen der Erfüllung mit der entsprechenden<br />
Bepunktung oder Beispiele angegeben werden. Das führt<br />
auch zu einer Erleichterung der Beschreibung in der Skizze durch die<br />
Wettbewerbsteilnehmer.<br />
Die wettbewerbsspezifischen Kriterien sollten in ihrer Anzahl auf fünf bis<br />
sechs Kriterien beschränkt werden und so konkret wie möglich sein.<br />
26<br />
Die drei Kategorien der Kriterien sind die folgenden. Kategorie 1: Beitrag zu den grundlegenden Zielen des<br />
NRW-EU-Ziel 2-Programms, Kategorie 2: Beitrag zu den Querschnittzielen des Ziel 2-Programms, Kategorie<br />
3: Beitrag zu den spezifischen Zielen des Wettbewerbs.<br />
27 Alternativ kann die Beteiligung <strong>von</strong> KMU ähnlich wie die Kooperation insgesamt zur Fördervorraussetzung<br />
gemacht werden.<br />
28