Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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24 Rentenversicherung<br />
Einheitlicher<br />
Versichertenbegriff<br />
Fusionen<br />
2.1 Organisationsreform in der Rentenversicherung<br />
Am 26. Mai <strong>2004</strong> hat das Bundeskabinett<br />
den Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsreform<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
beschlossen, der eine historische<br />
Zäsur in der Organisation der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung darstellt. Der Gesetzentwurf<br />
wurde mit leichten Änderungen im<br />
Oktober <strong>2004</strong> vom Deutschen Bundestag und<br />
im November <strong>2004</strong> vom Deutschen Bundesrat<br />
verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem<br />
vor, dass die Bundesknappschaft zum<br />
1. Oktober 2005 mit der <strong>Bahn</strong>versicherungsanstalt<br />
und der <strong>See</strong>kasse zur „Deutschen<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong>“<br />
fusioniert. Mit der Fusion schlägt die <strong>Knappschaft</strong><br />
ein neues Kapitel in ihrer langen<br />
Geschichte auf.<br />
Das Gesetz zur Organisationsreform in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung tritt in<br />
wesentlichen Teilen bereits zum 1. Januar 2005<br />
in Kraft und enthält drei wesentliche Strukturveränderungen<br />
für die Rentenversicherung:<br />
Zunächst entfällt die bisherige Unterscheidung<br />
zwischen Arbeitern und Angestellten in<br />
der Rentenversicherung, die als Zuordnungskriterium<br />
zur Bundesversicherungsanstalt für<br />
Angestellte (BfA) und zu den Landesversicherungsanstalten<br />
gedient hat. Der einheitliche<br />
Versichertenbegriff bildet jetzt die Ausgangsbasis<br />
für die organisatorische Veränderung der<br />
Rentenversicherungsträger.<br />
Um die Gemeinsamkeit innerhalb der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung zu betonen und in<br />
der Öffentlichkeit darzustellen, werden alle<br />
Rentenversicherungsträger ab dem 1. Oktober<br />
2005 unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“<br />
auftreten. Dabei werden einige<br />
Rentenversicherungsträger fusionieren.<br />
So fusionierten die Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte (BfA) und der Verband<br />
Deutscher Rentenversicherungsträger zur<br />
„Deutschen Rentenversicherung Bund“. Die<br />
drei berufsständischen Rentenversicherungsträger<br />
Bundesknappschaft, <strong>Bahn</strong>versicherungsanstalt<br />
und <strong>See</strong>kasse schließen sich zur<br />
„Deutschen Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />
<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong>“ zusammen. Auch die Zahl der bisher<br />
22 eigenständigen Landesversicherungsanstalten<br />
als Regionalträger wird reduziert<br />
werden, soweit dies unter wirtschaftlichen<br />
Aspekten erforderlich und sinnvoll ist. Erste<br />
Fusionsbeschlüsse bzw. Fusionsplanungen<br />
liegen bereits vor.<br />
Über eine „zentrale Versicherungsnummernvergabe“<br />
werden ab dem 1. Januar 2005<br />
Neuversicherte den vorhandenen Trägern nach<br />
einer festen Relation zugeordnet.<br />
55 % der Neuversicherten werden dabei an<br />
die Regionalträger vergeben (zum Beispiel<br />
Deutsche Rentenversicherung Baden-<br />
Württemberg),<br />
40 % der Neuversicherten werden an die<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund vergeben<br />
und<br />
5 % der Neuversicherten werden der Deutschen<br />
Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />
<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong> zugeteilt.<br />
Zentrale<br />
Versicherungsnummernvergabe