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Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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24 Rentenversicherung<br />

Einheitlicher<br />

Versichertenbegriff<br />

Fusionen<br />

2.1 Organisationsreform in der Rentenversicherung<br />

Am 26. Mai <strong>2004</strong> hat das Bundeskabinett<br />

den Entwurf eines Gesetzes zur Organisationsreform<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

beschlossen, der eine historische<br />

Zäsur in der Organisation der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung darstellt. Der Gesetzentwurf<br />

wurde mit leichten Änderungen im<br />

Oktober <strong>2004</strong> vom Deutschen Bundestag und<br />

im November <strong>2004</strong> vom Deutschen Bundesrat<br />

verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem<br />

vor, dass die Bundesknappschaft zum<br />

1. Oktober 2005 mit der <strong>Bahn</strong>versicherungsanstalt<br />

und der <strong>See</strong>kasse zur „Deutschen<br />

Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong>“<br />

fusioniert. Mit der Fusion schlägt die <strong>Knappschaft</strong><br />

ein neues Kapitel in ihrer langen<br />

Geschichte auf.<br />

Das Gesetz zur Organisationsreform in der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung tritt in<br />

wesentlichen Teilen bereits zum 1. Januar 2005<br />

in Kraft und enthält drei wesentliche Strukturveränderungen<br />

für die Rentenversicherung:<br />

Zunächst entfällt die bisherige Unterscheidung<br />

zwischen Arbeitern und Angestellten in<br />

der Rentenversicherung, die als Zuordnungskriterium<br />

zur Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte (BfA) und zu den Landesversicherungsanstalten<br />

gedient hat. Der einheitliche<br />

Versichertenbegriff bildet jetzt die Ausgangsbasis<br />

für die organisatorische Veränderung der<br />

Rentenversicherungsträger.<br />

Um die Gemeinsamkeit innerhalb der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung zu betonen und in<br />

der Öffentlichkeit darzustellen, werden alle<br />

Rentenversicherungsträger ab dem 1. Oktober<br />

2005 unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“<br />

auftreten. Dabei werden einige<br />

Rentenversicherungsträger fusionieren.<br />

So fusionierten die Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte (BfA) und der Verband<br />

Deutscher Rentenversicherungsträger zur<br />

„Deutschen Rentenversicherung Bund“. Die<br />

drei berufsständischen Rentenversicherungsträger<br />

Bundesknappschaft, <strong>Bahn</strong>versicherungsanstalt<br />

und <strong>See</strong>kasse schließen sich zur<br />

„Deutschen Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />

<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong>“ zusammen. Auch die Zahl der bisher<br />

22 eigenständigen Landesversicherungsanstalten<br />

als Regionalträger wird reduziert<br />

werden, soweit dies unter wirtschaftlichen<br />

Aspekten erforderlich und sinnvoll ist. Erste<br />

Fusionsbeschlüsse bzw. Fusionsplanungen<br />

liegen bereits vor.<br />

Über eine „zentrale Versicherungsnummernvergabe“<br />

werden ab dem 1. Januar 2005<br />

Neuversicherte den vorhandenen Trägern nach<br />

einer festen Relation zugeordnet.<br />

55 % der Neuversicherten werden dabei an<br />

die Regionalträger vergeben (zum Beispiel<br />

Deutsche Rentenversicherung Baden-<br />

Württemberg),<br />

40 % der Neuversicherten werden an die<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund vergeben<br />

und<br />

5 % der Neuversicherten werden der Deutschen<br />

Rentenversicherung <strong>Knappschaft</strong>-<br />

<strong>Bahn</strong>-<strong>See</strong> zugeteilt.<br />

Zentrale<br />

Versicherungsnummernvergabe

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