Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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36 Rentenversicherung<br />
Kontakte mit<br />
ausländischen<br />
Versicherungsträgern<br />
Eine wichtige Aufgabe der Bundesknappschaft<br />
ist auch die Vertretung der Interessen<br />
ihrer Versicherten gegenüber ausländischen<br />
Versicherungsträgern. In Besprechungen mit<br />
ausländischen Versicherungsträgern wurden<br />
von der Bundesknappschaft daher Verfahrensabläufe<br />
zur Beschleunigung von Rentenverfahren<br />
im Rahmen der EWG-Verordnungen<br />
sowie der bilateralen Sozialversicherungsabkommen<br />
mitgestaltet. Auch im Jahr <strong>2004</strong> fanden<br />
wieder Verbindungsstellenbesprechungen<br />
mit Versicherungsträgern aus Mazedonien,<br />
Norwegen, Österreich, Polen, Schweden,<br />
Slowenien, Ungarn und den USA statt.<br />
Durch die am 27. Juni <strong>2004</strong> in Kraft getretene<br />
Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>2004</strong> vom 29. April<br />
<strong>2004</strong> (sogenannte SLIM-Verordnung) wird die<br />
seit dem 1. Oktober 1972 maßgebliche Verordnung<br />
(EWG) Nr. 1408/71 über die Koordinierung<br />
der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt.<br />
Die Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>2004</strong> gilt jedoch<br />
erst, wenn auch die bisherige Verordnung<br />
(EWG) Nr. 574/72 durch eine neue Durchführungsverordnung<br />
ersetzt wird, womit erst in<br />
einigen Jahren zu rechnen ist.<br />
Novellierung<br />
von Verordnungen