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Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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36 Rentenversicherung<br />

Kontakte mit<br />

ausländischen<br />

Versicherungsträgern<br />

Eine wichtige Aufgabe der Bundesknappschaft<br />

ist auch die Vertretung der Interessen<br />

ihrer Versicherten gegenüber ausländischen<br />

Versicherungsträgern. In Besprechungen mit<br />

ausländischen Versicherungsträgern wurden<br />

von der Bundesknappschaft daher Verfahrensabläufe<br />

zur Beschleunigung von Rentenverfahren<br />

im Rahmen der EWG-Verordnungen<br />

sowie der bilateralen Sozialversicherungsabkommen<br />

mitgestaltet. Auch im Jahr <strong>2004</strong> fanden<br />

wieder Verbindungsstellenbesprechungen<br />

mit Versicherungsträgern aus Mazedonien,<br />

Norwegen, Österreich, Polen, Schweden,<br />

Slowenien, Ungarn und den USA statt.<br />

Durch die am 27. Juni <strong>2004</strong> in Kraft getretene<br />

Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>2004</strong> vom 29. April<br />

<strong>2004</strong> (sogenannte SLIM-Verordnung) wird die<br />

seit dem 1. Oktober 1972 maßgebliche Verordnung<br />

(EWG) Nr. 1408/71 über die Koordinierung<br />

der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt.<br />

Die Verordnung (EG) Nr. 883/<strong>2004</strong> gilt jedoch<br />

erst, wenn auch die bisherige Verordnung<br />

(EWG) Nr. 574/72 durch eine neue Durchführungsverordnung<br />

ersetzt wird, womit erst in<br />

einigen Jahren zu rechnen ist.<br />

Novellierung<br />

von Verordnungen

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