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Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See

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44 Kranken- und Pfl egeversicherung<br />

Ambulante Laserbehandlung<br />

Bei der Prüfung werden die Rezepte gemäß<br />

den Bestimmungen von 16 unterschiedlichen<br />

Arzneimittellieferverträgen geprüft unter anderem<br />

auf den korrekten Preis, den Anspruch<br />

des Versicherten, gegebenenfalls vorgeschriebene<br />

Genehmigungen bei Hilfsmitteln, die<br />

Leistungspflicht, Formalien sowie Abgabebestimmungen.<br />

Dabei wurde auch verstärkt auf<br />

unwirtschaftliche Einzelverordnungen geprüft<br />

und die verordnenden Ärzte auf preiswertere<br />

Alternativen hingewiesen.<br />

Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes<br />

ergab sich für die Krankenhausapotheken<br />

die Möglichkeit, im Rahmen der<br />

ambulanten Versorgung – ebenso wie die<br />

öffentlichen Apotheken – mit den gesetzlichen<br />

Krankenkassen abzurechnen. Monatlich<br />

werden auf diese Weise rund 6.000 Rezepte<br />

eingereicht, die aufgrund unterschiedlicher,<br />

von den übrigen Arzneimittellieferverträgen<br />

stark abweichenden Preisvereinbarungen und<br />

Abgabenregelungen, vollständig manuell<br />

geprüft werden müssen.<br />

Die Apothekenabrechnung / Pharmazeutische<br />

Beratung ist andererseits zuständig für die<br />

bundesweite Beratung der Dienststellen im<br />

Hinblick auf die Leistungspflicht der gesetzlichen<br />

Krankenkassen bei Arzneimitteln,<br />

Medizinprodukten, Verband- und Hilfsmitteln.<br />

Durch die weitgehende Ausgrenzung der<br />

rezeptfreien Arzneimittel aus der Leistungspflicht<br />

der gesetzlichen Krankenkassen, durch<br />

die Einführung der sogenannten OTC-Ausnahmeliste<br />

zum 1. April <strong>2004</strong> und durch den<br />

weitgehenden Ausschluss von ausländischen<br />

Einzelimporten kam es in der pharmazeutischen<br />

Beratung zu einem Anstieg der Anfragen<br />

um 41 Prozent. Insgesamt gingen im<br />

Geschäftsjahr <strong>2004</strong> 4.827 schriftliche und<br />

6.469 telefonische Anfragen ein.<br />

Elektronische Gesundheitskarte<br />

Von der Bundesregierung gefordert und im<br />

Sozialgesetzbuch verankert, soll die elektronische<br />

Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006<br />

eingeführt werden und damit die heutige<br />

Krankenversichertenkarte ablösen. Mit der<br />

elektronischen Gesundheitskarte sollen die<br />

Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität<br />

und Transparenz der Behandlung erreicht und<br />

in einer ersten Stufe das heutige Papierrezept<br />

durch ein “elektronisches Rezept“ ersetzt werden.<br />

Darüber hinaus muss die elektronische<br />

Gesundheitskarte ein Lichtbild des Versicherten<br />

enthalten. Die Umsetzungsarbeiten sind<br />

– auch bei der Bundesknappschaft – in vollem<br />

Gange, werden aber voraussichtlich noch<br />

geraume Zeit in Anspruch nehmen.

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