Geschäftsbericht 2004 (PDF/3 MB) - Knappschaft-Bahn-See
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44 Kranken- und Pfl egeversicherung<br />
Ambulante Laserbehandlung<br />
Bei der Prüfung werden die Rezepte gemäß<br />
den Bestimmungen von 16 unterschiedlichen<br />
Arzneimittellieferverträgen geprüft unter anderem<br />
auf den korrekten Preis, den Anspruch<br />
des Versicherten, gegebenenfalls vorgeschriebene<br />
Genehmigungen bei Hilfsmitteln, die<br />
Leistungspflicht, Formalien sowie Abgabebestimmungen.<br />
Dabei wurde auch verstärkt auf<br />
unwirtschaftliche Einzelverordnungen geprüft<br />
und die verordnenden Ärzte auf preiswertere<br />
Alternativen hingewiesen.<br />
Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes<br />
ergab sich für die Krankenhausapotheken<br />
die Möglichkeit, im Rahmen der<br />
ambulanten Versorgung – ebenso wie die<br />
öffentlichen Apotheken – mit den gesetzlichen<br />
Krankenkassen abzurechnen. Monatlich<br />
werden auf diese Weise rund 6.000 Rezepte<br />
eingereicht, die aufgrund unterschiedlicher,<br />
von den übrigen Arzneimittellieferverträgen<br />
stark abweichenden Preisvereinbarungen und<br />
Abgabenregelungen, vollständig manuell<br />
geprüft werden müssen.<br />
Die Apothekenabrechnung / Pharmazeutische<br />
Beratung ist andererseits zuständig für die<br />
bundesweite Beratung der Dienststellen im<br />
Hinblick auf die Leistungspflicht der gesetzlichen<br />
Krankenkassen bei Arzneimitteln,<br />
Medizinprodukten, Verband- und Hilfsmitteln.<br />
Durch die weitgehende Ausgrenzung der<br />
rezeptfreien Arzneimittel aus der Leistungspflicht<br />
der gesetzlichen Krankenkassen, durch<br />
die Einführung der sogenannten OTC-Ausnahmeliste<br />
zum 1. April <strong>2004</strong> und durch den<br />
weitgehenden Ausschluss von ausländischen<br />
Einzelimporten kam es in der pharmazeutischen<br />
Beratung zu einem Anstieg der Anfragen<br />
um 41 Prozent. Insgesamt gingen im<br />
Geschäftsjahr <strong>2004</strong> 4.827 schriftliche und<br />
6.469 telefonische Anfragen ein.<br />
Elektronische Gesundheitskarte<br />
Von der Bundesregierung gefordert und im<br />
Sozialgesetzbuch verankert, soll die elektronische<br />
Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006<br />
eingeführt werden und damit die heutige<br />
Krankenversichertenkarte ablösen. Mit der<br />
elektronischen Gesundheitskarte sollen die<br />
Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität<br />
und Transparenz der Behandlung erreicht und<br />
in einer ersten Stufe das heutige Papierrezept<br />
durch ein “elektronisches Rezept“ ersetzt werden.<br />
Darüber hinaus muss die elektronische<br />
Gesundheitskarte ein Lichtbild des Versicherten<br />
enthalten. Die Umsetzungsarbeiten sind<br />
– auch bei der Bundesknappschaft – in vollem<br />
Gange, werden aber voraussichtlich noch<br />
geraume Zeit in Anspruch nehmen.