Begründung zum B.-Plan-Vorentwurf
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Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 2/4 „Campus Firmanei - Universitätsbibliothek“ Marburg<br />
Stand: 05.05.2010<br />
1.1 Maß der baulichen Nutzung<br />
In den Baugebieten 1 bis 3 sowie 5 und 6 soll der bauliche Bestand im Wesentlichen<br />
erhalten bleiben. Dem entsprechend sind die Baugrenzen, das zulässige Maß der Nutzung<br />
aus dem Bestand hergeleitet. Die jeweils zulässige GFZ sichert ebenfalls den Bestand.<br />
Um mittelfristig die unstrukturierte Nachverdichtung durch An- und Einbauten zu<br />
beseitigen, lassen die festgesetzten GRZ allerdings eine etwas geringere als die bestehende<br />
Überbauung zu.<br />
Um funktionale und gestalterische Renovierungs- und Sanierungsmassnahmen sowie<br />
notwendige kleine Anbauten z. B. für einen Zugang zu ermöglichen werden die Baugrenzen<br />
wo möglich (z. B. an den Gartenseiten) großzügig geschnitten und geringfügige<br />
Überschreitungen erlaubt.<br />
Die Baulinie und die Baugrenzen im Baugebiet 4 bilden ebenso wie die zulässige GRZ<br />
und GFZ den geplanten Baukörper der Universitätsbibliothek ab. Zur Sicherung des<br />
linearen Charakters des Bibliothekgebäudes als sanft geknickte Scheibe mit glatten<br />
Fassaden wird die überbaubare Fläche im Süden durch eine Baulinie begrenzt. Die hier<br />
vorgesehenen Leseterrassen mit Blick in den Botanischen Garten erfordern aus technischen<br />
Gründen eine Profilierung der Fassade, d. h. geringfügige Vor- und Rücksprünge.<br />
Deren Ausmaß wird im Rahmen der weiteren Hochbauplanung konkretisiert. Ausreichende<br />
Spielräume für die bauliche Entwicklung sind mit einem Abstand der Baugrenzen<br />
vom Baukörper und der entsprechenden Aufrundung von GRZ und GFZ gegeben.<br />
In den Baugebieten 1 bis 3 sowie 5 und 6 ist die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />
entsprechend dem Bestand vorgegeben. Für den Neubau der Universitätsbibliothek,<br />
der auf einem stark ansteigenden Geländestreifen stehen soll und besondere Geschoßhöhen<br />
erhalten wird, ist die Zahl der Vollgeschosse eine unzulängliche Festsetzung.<br />
Hierfür wird die maximal zulässige Traufhöhe über NN festgesetzt.<br />
Die Gebäudehöhe am Pilgrimstein wird auf die Traufhöhe des benachbarten vorhandenen<br />
Hygieneinstitutsgebäudes begrenzt, um dem städtebaulichen Denkmalschutz bzw.<br />
dem Ensembleschutz zu entsprechen und das historische Gebäude und den Neubau im<br />
Straßenbild gleichberechtigt erscheinen zu lassen.<br />
Um der technischen Entwicklung insbesondere zugunsten des Ressourcen- und Klimaschutzes<br />
Rechnung zu tragen, wird ein Überschreiten der zulässigen Traufhöhe in einem<br />
angemessenen Abstand zur Gebäudeflucht durch solche technischen Anlagen<br />
ausnahmsweise erlaubt.<br />
2. Bauweise<br />
2.1 Bauweise<br />
Die für die Baugebiete 1 bis 3 sowie 5 und 6 jeweils vorgeschriebene Bauweise setzt<br />
die bestehende Baustruktur fest. Für das Baugebiet 4 wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis<br />
die abweichende Bauweise mit der Zulässigkeit von Gebäuden mit einer<br />
Länge von mehr als 50 m vorgeschrieben.<br />
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