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Begründung zum B.-Plan-Vorentwurf

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Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 2/4 „Campus Firmanei - Universitätsbibliothek“ Marburg<br />

Stand: 05.05.2010<br />

1.1 Maß der baulichen Nutzung<br />

In den Baugebieten 1 bis 3 sowie 5 und 6 soll der bauliche Bestand im Wesentlichen<br />

erhalten bleiben. Dem entsprechend sind die Baugrenzen, das zulässige Maß der Nutzung<br />

aus dem Bestand hergeleitet. Die jeweils zulässige GFZ sichert ebenfalls den Bestand.<br />

Um mittelfristig die unstrukturierte Nachverdichtung durch An- und Einbauten zu<br />

beseitigen, lassen die festgesetzten GRZ allerdings eine etwas geringere als die bestehende<br />

Überbauung zu.<br />

Um funktionale und gestalterische Renovierungs- und Sanierungsmassnahmen sowie<br />

notwendige kleine Anbauten z. B. für einen Zugang zu ermöglichen werden die Baugrenzen<br />

wo möglich (z. B. an den Gartenseiten) großzügig geschnitten und geringfügige<br />

Überschreitungen erlaubt.<br />

Die Baulinie und die Baugrenzen im Baugebiet 4 bilden ebenso wie die zulässige GRZ<br />

und GFZ den geplanten Baukörper der Universitätsbibliothek ab. Zur Sicherung des<br />

linearen Charakters des Bibliothekgebäudes als sanft geknickte Scheibe mit glatten<br />

Fassaden wird die überbaubare Fläche im Süden durch eine Baulinie begrenzt. Die hier<br />

vorgesehenen Leseterrassen mit Blick in den Botanischen Garten erfordern aus technischen<br />

Gründen eine Profilierung der Fassade, d. h. geringfügige Vor- und Rücksprünge.<br />

Deren Ausmaß wird im Rahmen der weiteren Hochbauplanung konkretisiert. Ausreichende<br />

Spielräume für die bauliche Entwicklung sind mit einem Abstand der Baugrenzen<br />

vom Baukörper und der entsprechenden Aufrundung von GRZ und GFZ gegeben.<br />

In den Baugebieten 1 bis 3 sowie 5 und 6 ist die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß<br />

entsprechend dem Bestand vorgegeben. Für den Neubau der Universitätsbibliothek,<br />

der auf einem stark ansteigenden Geländestreifen stehen soll und besondere Geschoßhöhen<br />

erhalten wird, ist die Zahl der Vollgeschosse eine unzulängliche Festsetzung.<br />

Hierfür wird die maximal zulässige Traufhöhe über NN festgesetzt.<br />

Die Gebäudehöhe am Pilgrimstein wird auf die Traufhöhe des benachbarten vorhandenen<br />

Hygieneinstitutsgebäudes begrenzt, um dem städtebaulichen Denkmalschutz bzw.<br />

dem Ensembleschutz zu entsprechen und das historische Gebäude und den Neubau im<br />

Straßenbild gleichberechtigt erscheinen zu lassen.<br />

Um der technischen Entwicklung insbesondere zugunsten des Ressourcen- und Klimaschutzes<br />

Rechnung zu tragen, wird ein Überschreiten der zulässigen Traufhöhe in einem<br />

angemessenen Abstand zur Gebäudeflucht durch solche technischen Anlagen<br />

ausnahmsweise erlaubt.<br />

2. Bauweise<br />

2.1 Bauweise<br />

Die für die Baugebiete 1 bis 3 sowie 5 und 6 jeweils vorgeschriebene Bauweise setzt<br />

die bestehende Baustruktur fest. Für das Baugebiet 4 wird entsprechend dem Wettbewerbsergebnis<br />

die abweichende Bauweise mit der Zulässigkeit von Gebäuden mit einer<br />

Länge von mehr als 50 m vorgeschrieben.<br />

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