Begründung zum B.-Plan-Vorentwurf
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Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 2/4 „Campus Firmanei - Universitätsbibliothek“ Marburg<br />
Stand: 05.05.2010<br />
UMWELTBERICHT (TEIL 2)<br />
1. Einleitung<br />
Mit Änderung des Baugesetzbuch <strong>zum</strong> 3.5.2005 ist für die Belange des Umweltschutzes<br />
(BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet werden (BauGB § 2 (4)).<br />
Die Gemeinde legt dazu für den jeweiligen Bauleitplan fest, in welchem Umfang und<br />
Detaillierungsgrad die Umweltprüfung durchzuführen ist. Dazu sind die Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die <strong>Plan</strong>ung berührt<br />
werden kann, zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad<br />
der Umweltprüfung aufzufordern (BauGB § 4 (1)).<br />
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde diesem mit einem Scopingtermin am<br />
4.12.2009 (Einladung und Aufforderung zur Bereitstellung von Unterlagen vom<br />
23.11.2009) und dem Versand des Scopingergebnisses (beigefügt), in dem Umfang<br />
und Detaillierungsgrad beschrieben sind, am 23.2.2010 Rechnung getragen.<br />
Der Umweltbericht ist als gesonderter Teil in die Begründung des Bauleitplanes aufzunehmen.<br />
Er hat eine Kurzdarstellung der <strong>Plan</strong>ung einschließlich der beabsichtigten<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und <strong>zum</strong> Ausgleich von Eingriffen, eine<br />
Alternativenprüfung und die Ergebnisse der Umweltprüfung zu Bestand und Bewertung<br />
der Schutzgüter und deren Entwicklung mit und ohne Durchführung der <strong>Plan</strong>ung zu<br />
beschreiben und zu bewerten. Als Vergleichsgrundlage ist die derzeit noch rechtskräftige<br />
Bebauungsplanung heranzuziehen.<br />
2. Inhalte, Ziele, Art und Umfang der <strong>Plan</strong>ung<br />
Der Bebauungsplan „Campus Firmanei - Universitätsbibliothek“ Marburg umfasst einen<br />
ca. 8,1 ha große <strong>Plan</strong>ungsraum, der von den Straßen Pilgrimstein, Deutschhausstraße,<br />
und Johannes-Müller-Straße sowie von der Grenze zwischen dem Alten Botanischen<br />
Garten und dem ehemaligem Brauereigelände begrenzt wird. Sein wesentliches Ziel ist<br />
es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der neuen zentralen Universitätsbibliothek<br />
(ZUB) der Philipps-Universität als ersten Baustein der innerstädtischen<br />
Campusentwicklung am nördlichen Rand des „Alten Botanischen Gartens“ zu schaffen.<br />
Der Bebauungsplan ersetzt in diesem Bereich den seit dem 07.05.1969 rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan Nr. 1-2/30a und den seit dem 23.09.1969 rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
Nr. 1/30b. Diese wiesen im Bereich des geplanten Neubaues ein Sondergebiet mit<br />
der Zweckbestimmung „Klinik“ aus, das maximal bis zu einem Drittel hätte bebaut werden<br />
dürfen (GRZ, Grundflächenzahl 0.3). Die Summe aller Flächen in den Geschossen<br />
hätte dabei die Grundstücksfläche nicht überschreiten dürfen (GFZ, Geschossflächenzahl<br />
1.0). Die maximale Zahl der Vollgeschosse war mit vier angegeben.<br />
Für die Realisierung der ZUB wird nun auf einem Baufeld von 1.2 ha eine Überbauung<br />
von etwas mehr als zwei Drittel zugelassen. Die Geschossfläche darf dabei das 2.5-<br />
fache des Baufeldes nicht überschreiten. Die maximal mögliche Höhe der Gebäude<br />
wird durch die maximal mögliche Traufhöhe des Daches angegeben. Sie entspricht im<br />
Westtrakt der Traufhöhe des bestehenden Hygieneinstitutes von 203,3 m ü. NN, was<br />
aufgrund des stark abschüssigen Geländes zu einer Geschosszahl von drei am Pilgrim-<br />
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