Begründung zum B.-Plan-Vorentwurf
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Begründung <strong>zum</strong> Bebauungsplan Nr. 2/4 „Campus Firmanei - Universitätsbibliothek“ Marburg<br />
Stand: 05.05.2010<br />
Marburg einzigartige grüne Oase für Mensch und Tier inmitten eines ansonsten dicht<br />
bebauten Stadtgebietes darstellt.<br />
Entsprechend der Lärmkartierung des Landes Hessens in Umsetzung der EU-<br />
Umgebungslärmrichtlinie werden am Tag im gesamten <strong>Plan</strong>ungsraum 55 – 60 dB(A), in<br />
der Nacht in Teilbereichen 50 – 55 dB(A) erreicht. (http://hessenviewer.hessen.de ). In<br />
Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung, die allerdings nur bei m Neubau oder<br />
einer wesentlichen Änderung einer Straße zur Anwendung käme, werden die dort hinterlegten<br />
Immissionsschutzgrenzwerte für Mischgebiete nicht überschritten. Vergleichbare<br />
Werte dürften auch durch den schienenbürtigen Lärm erreicht werden<br />
(http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de ), wobei die Kartierung am nördlichen<br />
Stadtrand von Marburg endet. Im <strong>Plan</strong>ungsraum ist somit von einer für innerstädtische<br />
Bereiche normalen Lärmbelastung auszugehen.<br />
6.6 Kultur- und Sachgüter<br />
Das nördliche <strong>Plan</strong>ungsgebiet liegt, wie an der Ruine der Hospitalkapelle erkennbar<br />
ist, im Bereich der ehemaligen mittelalterlichen Deutschordensniederlassung. Die übrigen<br />
meist aus dem Mittelalter stammenden Gebäude waren im Zuge der universitären<br />
Neubebauung des Gebietes vor 100 bis 150 Jahren abgerissen worden. Der Alte Botanische<br />
Garten und viele der Gebäude aus der Preußenzeit sind als Baudenkmäler<br />
ausgewiesen.<br />
Grabungen in nördlich und südlich angrenzenden Gebieten erbrachten auch Hinterlassenschaften<br />
aus der Jungsteinzeit und Eisenzeit. Überschwemmungssichere Bereiche<br />
des Lahntales waren demnach schon seit Jahrtausenden beliebter Siedlungsplatz.<br />
6.7 Mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Die Vegetation des Alten Botanischen Garten ist von hoher Bedeutung für das Wohnumfeld<br />
des Menschen und als Lebensraum für Tiere, darunter auch solche, die dem<br />
Artenschutzrecht unterliegen. Sie ist auf einen geringen Grundwasserflurabstand von<br />
bereichsweise / zeitweilig