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neues von rEAch: Erweiterte<br />

Kandidatenliste gefährlicher<br />

Stoffe veröffentlicht<br />

_ Das Europäische chemikaliengesetz rEAch (registration,<br />

Evaluation, Authorisation and restriction of chemicals) ist<br />

seit 1. Juni 2007 in Kraft und die Umsetzung der getroffenen<br />

regelungen in der EU läuft auf hochtouren.<br />

Die EU-Gesetzgeber verfolgen<br />

mit REACH das Ziel, das europäische<br />

Chemikalienrecht zu<br />

vereinheitlichen und zu vereinfachen.<br />

Gleichzeitig soll<br />

aber auch das Wissen über die Risiken<br />

und Gefahren der unzähligen im Ver-<br />

trieb befindlichen Chemikalien untersucht<br />

und bewertet werden. Kerngedanke<br />

von REACH ist die Registrierung,<br />

Bewertung und Zulassung von Chemikalien<br />

in Europa. So müssen Produzenten<br />

und Importeure von chemischen<br />

Stoffen diese registrieren lassen. Dieser<br />

Prozess startete bereits in 2008 mit<br />

einer Vorregistrierung für bereits im<br />

Markt befindliche chemische Stoffe (so<br />

genannte Phase-in-Stoffe), Experten<br />

schätzen, dass davon über 30.000<br />

Stoffe betroffen sind. Mit der Vorregistrierung<br />

erhielten die Produzenten und<br />

Importeure der Phase-in-Stoffe einen<br />

zeitlichen Aufschub von mehreren<br />

Jahren bis sie die eigentliche Registrierung<br />

umsetzen müssen. Stoffe, die sich<br />

bereits im Markt befanden aber nicht<br />

vorregistriert wurden, dürfen bereits<br />

seit einiger Zeit nicht mehr vertrieben<br />

werden (Ohne Daten kein Markt!).<br />

Neu in den Markt kommende Stoffe<br />

(so genannte Non-Phase-in-Stoffe)<br />

müssen grundsätzlich gemäß REACH<br />

registriert worden sein, bevor deren<br />

Vertrieb innerhalb der EU gestartet<br />

werden kann.<br />

Die Staffelung der Registrierung<br />

der Phase-in-Stoffe erfolgt nach fest<br />

definierten Jahresimport- bzw. Produktionsmengen<br />

(siehe Graphik). Um den<br />

Gesamtaufwand für das produzierende<br />

Gewerbe möglichst gering zu halten,<br />

muss jeder Stoff nur einmal registriert<br />

werden, d.h. nicht jedes Unternehmen<br />

muss selbst den aufwändigen und kostenintensiven<br />

Registrierungsvorgang<br />

für eine Chemikalie vornehmen, sondern<br />

es können zu diesem Zwecke Kooperationen<br />

zwischen Unternehmen<br />

gebildet werden. Mit dem Registrierungsvorgang<br />

ist die Europäische Chemikalienagentur<br />

ECHA mit Sitz im finnischen<br />

Helsinki betraut.<br />

Für den Kfz-Teilehandel sind es in<br />

erster Linie die Informationspflichten<br />

innerhalb der Distributionskette, die<br />

Die europäische Chemikalienverordnung RE-<br />

ACH stellt ein komplexes Regelwerk dar<br />

<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör nr. 3-2010 61

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