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neues von rEAch: Erweiterte<br />
Kandidatenliste gefährlicher<br />
Stoffe veröffentlicht<br />
_ Das Europäische chemikaliengesetz rEAch (registration,<br />
Evaluation, Authorisation and restriction of chemicals) ist<br />
seit 1. Juni 2007 in Kraft und die Umsetzung der getroffenen<br />
regelungen in der EU läuft auf hochtouren.<br />
Die EU-Gesetzgeber verfolgen<br />
mit REACH das Ziel, das europäische<br />
Chemikalienrecht zu<br />
vereinheitlichen und zu vereinfachen.<br />
Gleichzeitig soll<br />
aber auch das Wissen über die Risiken<br />
und Gefahren der unzähligen im Ver-<br />
trieb befindlichen Chemikalien untersucht<br />
und bewertet werden. Kerngedanke<br />
von REACH ist die Registrierung,<br />
Bewertung und Zulassung von Chemikalien<br />
in Europa. So müssen Produzenten<br />
und Importeure von chemischen<br />
Stoffen diese registrieren lassen. Dieser<br />
Prozess startete bereits in 2008 mit<br />
einer Vorregistrierung für bereits im<br />
Markt befindliche chemische Stoffe (so<br />
genannte Phase-in-Stoffe), Experten<br />
schätzen, dass davon über 30.000<br />
Stoffe betroffen sind. Mit der Vorregistrierung<br />
erhielten die Produzenten und<br />
Importeure der Phase-in-Stoffe einen<br />
zeitlichen Aufschub von mehreren<br />
Jahren bis sie die eigentliche Registrierung<br />
umsetzen müssen. Stoffe, die sich<br />
bereits im Markt befanden aber nicht<br />
vorregistriert wurden, dürfen bereits<br />
seit einiger Zeit nicht mehr vertrieben<br />
werden (Ohne Daten kein Markt!).<br />
Neu in den Markt kommende Stoffe<br />
(so genannte Non-Phase-in-Stoffe)<br />
müssen grundsätzlich gemäß REACH<br />
registriert worden sein, bevor deren<br />
Vertrieb innerhalb der EU gestartet<br />
werden kann.<br />
Die Staffelung der Registrierung<br />
der Phase-in-Stoffe erfolgt nach fest<br />
definierten Jahresimport- bzw. Produktionsmengen<br />
(siehe Graphik). Um den<br />
Gesamtaufwand für das produzierende<br />
Gewerbe möglichst gering zu halten,<br />
muss jeder Stoff nur einmal registriert<br />
werden, d.h. nicht jedes Unternehmen<br />
muss selbst den aufwändigen und kostenintensiven<br />
Registrierungsvorgang<br />
für eine Chemikalie vornehmen, sondern<br />
es können zu diesem Zwecke Kooperationen<br />
zwischen Unternehmen<br />
gebildet werden. Mit dem Registrierungsvorgang<br />
ist die Europäische Chemikalienagentur<br />
ECHA mit Sitz im finnischen<br />
Helsinki betraut.<br />
Für den Kfz-Teilehandel sind es in<br />
erster Linie die Informationspflichten<br />
innerhalb der Distributionskette, die<br />
Die europäische Chemikalienverordnung RE-<br />
ACH stellt ein komplexes Regelwerk dar<br />
<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör nr. 3-2010 61