Behinderung und Ausweis
Behinderung und Ausweis
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GdS aus Vergleichen mit dem GdS bei<br />
Gliedmaßenverlusten, peripheren<br />
Lähmungen <strong>und</strong> anderen Funktionseinbußen<br />
der Gliedmaßen abzuleiten.<br />
vollständige Lähmung von Arm <strong>und</strong><br />
Bein (Hemiplegie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Parkinson-Syndrom<br />
ein- oder beidseitig, geringe Störung<br />
der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung,<br />
geringe Verlangsamung<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />
deutliche Störung der Bewegungsabläufe,<br />
Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit<br />
beim Umdrehen, stärkere<br />
Verlangsamung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />
schwere Störung der Bewegungsabläufe<br />
bis zur Immobilität . . . . . . . . . . . . . . . . . 80–100<br />
Andere extrapyramidale Syndrome – auch mit Hyperkinesen<br />
– sind analog nach Art <strong>und</strong> Umfang der gestörten<br />
Bewegungsabläufe <strong>und</strong> der Möglichkeit ihrer Unterdrückung<br />
zu bewerten; bei lokalisierten Störungen (zum<br />
Beispiel Torticollis spasmodicus) sind niedrigere GdS als<br />
bei generalisierten (zum Beispiel choreatische Syndrome)<br />
in Betracht zu ziehen.<br />
Epileptische Anfälle<br />
je nach Art, Schwere, Häufigkeit <strong>und</strong> tageszeitlicher Verteilung<br />
sehr selten (generalisierte [große]<br />
<strong>und</strong> komplex-fokale Anfälle mit Pausen<br />
von mehr als einem Jahr; kleine<br />
<strong>und</strong> einfach-fokale Anfälle mit Pausen<br />
von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
s elten (generalisierte [große] <strong>und</strong><br />
komplex-fokale Anfälle mit Pausen<br />
von Monaten; kleine <strong>und</strong> einfachfokale<br />
Anfälle mit Pausen von Wochen)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–60<br />
mittlere Häufigkeit<br />
(generalisierte [große] <strong>und</strong> komplexfokale<br />
Anfälle mit Pausen von Wochen;<br />
kleine <strong>und</strong> einfach-fokale Anfälle<br />
mit Pausen von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60–80<br />
häufig<br />
(generalisierte [große] oder komplexfokale<br />
Anfälle wöchentlich oder Serien<br />
von generalisierten Krampfanfällen,<br />
von fokal betonten oder von multifokalen<br />
Anfällen; kleine <strong>und</strong> ein -<br />
fach-fokale Anfälle täglich) . . . . . . . . . . . . . . . 90–100<br />
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei<br />
weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver<br />
Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
106<br />
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation<br />
drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen<br />
Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen.<br />
3.2 Narkolepsie<br />
Je nach Häufigkeit, Ausprägung <strong>und</strong> Kombination der<br />
Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien,<br />
automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen,<br />
Schlaflähmungen – häufig verb<strong>und</strong>en<br />
mit hypnagogen Halluzinationen) ist im Allgemeinen<br />
ein GdS von 50 bis 80 anzusetzen.<br />
3.3 Hirntumoren<br />
Der GdS von Hirntumoren ist vor allem von der Art <strong>und</strong><br />
Dignität <strong>und</strong> von der Ausdehnung <strong>und</strong> Lokalisation mit<br />
ihren Auswirkungen abhängig.<br />
Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (zum Beispiel<br />
Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdS allein nach<br />
dem verbliebenen Schaden.<br />
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom<br />
II ist der GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung<br />
nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.<br />
Bei malignen Tumoren (zum Beispiel Astrozytom III, Glioblastom,<br />
Medulloblastom) ist der GdS mit wenigstens<br />
80 zu bewerten.<br />
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren)<br />
kommt in der Regel nur nach der Entfernung eines<br />
malignen Kleinhirntumors des Kindesalters (zum Beispiel<br />
Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während<br />
dieser Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung<br />
50.<br />
3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit<br />
im Kindes- <strong>und</strong> Jugendalter<br />
Die GdS-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen<br />
Entwicklung darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung<br />
<strong>und</strong> von diesbezüglichen Testergebnissen<br />
ausgehen, die immer nur Teile der <strong>Behinderung</strong> zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben<br />
muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem<br />
<strong>und</strong> emotionalem Gebiet, wie auch im Bereich<br />
des Antriebs <strong>und</strong> der Prägung durch die Umwelt mit allen<br />
Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten<br />
berücksichtigt werden.<br />
3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter<br />
Die Beurteilung setzt eine standardisierte Bef<strong>und</strong>erhebung<br />
mit Durchführung geeigneter Testverfahren voraus<br />
(Nachuntersuchung mit Beginn der Schulpflicht).<br />
Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen<br />
Motorik, Sprache oder Wahrnehmung <strong>und</strong> Aufmerksamkeit<br />
leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung<br />
der Gesamtentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . 0–10